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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Hesekiel - Kapitel 44

1 Dann führte er mich zum äußeren Osttor des Heiligtums zurück. Es war verschlossen. 2 Jahwe sagte zu mir: "Dieses Tor soll verschlossen bleiben. Es darf nie geöffnet werden. Niemand darf hindurchgehen, nachdem Jahwe, der Gott Israels, auf diesem Weg in den Tempel eingezogen ist. Es muss geschlossen bleiben! 3 Der regierende Fürst allerdings darf darin sitzen, wenn er seine Opfermahlzeit vor Jahwe verzehrt. Er betritt es allerdings von der inneren Vorhalle aus und verlässt es wieder auf dem gleichen Weg." (Hesekiel 45.7) 4 Dann führte er mich durch das Nordtor an die Vorderseite des Tempelhauses. Da sah ich, wie die Herrlichkeit Jahwes das Haus erfüllte und fiel nieder auf mein Gesicht. (Hesekiel 43.5) 5 Jahwe sagte zu mir: "Du Mensch, sei mit ganzem Herzen dabei! Sieh genau hin und hör mir gut zu! Ich sage dir jetzt, was im Haus Jahwes zu beachten ist. Merk dir genau, wer dort hineingehen darf und wer nicht! 6 Sag zu diesen Rebellen, den Leuten von Israel: 'So spricht Jahwe, der Herr: Lasst es nun endlich genug sein mit all euren Gräueln, ihr Israeliten! 7 Ihr habt Fremde in mein Heiligtum kommen lassen, die nicht nur am Körper, sondern auch am Herzen unbeschnitten waren. Sie standen dabei, wenn ihr mir meine Speise - Fett und Blut - dargebracht habt und schändeten dadurch mein Haus. So habt ihr zusätzlich zu all euren Gräueln auch noch meinen Bund gebrochen. 8 Dann habt ihr sie sogar den Dienst in meinem Heiligtum verrichten lassen, anstatt ihn selber zu tun! 9 Darum spricht Jahwe, der Herr: Kein Fremder darf je in mein Heiligtum kommen, der am Körper und am Herzen unbeschnitten ist, keiner von den Fremden, die unter euch sind! 10 Sondern die Leviten, die sich von mir entfernt haben, als Israel in die Irre ging, die ihren Götzen nachliefen, die sollen ihre Schuld auf sich nehmen. 11 Sie dürfen nur noch Torwächter an den Tempeltoren und Tempeldiener sein; sie sollen die Tiere für das Brand- und Freudenopfer schlachten und vor den Leuten bereitstehen, um sie zu bedienen. 12 Weil sie für das Volk Götzenopfer dargebracht haben und so dem Haus Israel eine Schuldfalle geworden sind, habe ich meine Hand gegen sie erhoben, spricht Jahwe, der Herr, und lasse sie ihre Schuld büßen. 13 Sie dürfen nicht mehr als Priester vor mich treten und in die Nähe der heiligen und höchst heiligen Dinge kommen, sondern müssen die Folgen ihrer abscheulichen Gräueltaten tragen. 14 Ich mache sie zu Tempeldienern, damit sie alles erledigen, was im Tempel getan werden muss.' 15 'Aber die Priester, Leviten aus der Nachkommenschaft Zadoks, die mir in meinem Heiligtum treu gedient haben, als die Israeliten mich verließen und in die Irre gingen, sie sollen in meine Nähe kommen. Sie sollen vor mich hintreten, um mir das Fett und das Blut darzubringen, spricht Jahwe, der Herr. (Hesekiel 40.46) (Hesekiel 48.11) 16 Sie dürfen in mein Heiligtum kommen und an meinen Tisch treten, um mir zu dienen. 17 Und wenn sie durch die Tore des inneren Vorhofs gehen, sollen sie leinene Kleider tragen. Sie dürfen keine Kleidung aus Wolle auf dem Körper haben, wenn sie ihren Dienst im inneren Vorhof verrichten. (3. Mose 16.4) 18 Sie sollen einen Kopfbund aus Leinen tragen und leinene Hosen anziehen. Sie dürfen keine Kleidung tragen, in der man schwitzt. 19 Wenn sie dann in den äußeren Vorhof zum Volk hinausgehen wollen, müssen sie vorher ihre Kleider, in denen sie den Dienst verrichtet haben, ausziehen und in ihren heiligen Räumen ablegen. Sie müssen andere Gewänder anziehen, damit sie das Volk durch diese Kleider nicht mit dem Heiligen in Berührung bringen. (Hesekiel 42.14) 20 Auch dürfen sie sich weder den Kopf kahl scheren noch die Haare frei wachsen lassen, sondern sollen ihr Haar kurz halten. (3. Mose 19.27) (3. Mose 21.5) 21 Wenn die Priester zum Dienst in den inneren Vorhof hineingehen, dürfen sie vorher keinen Wein trinken. (3. Mose 10.9) 22 Sie dürfen keine Witwe und keine verstoßene Frau heiraten, sondern nur unberührte Mädchen aus dem Haus Israel. Die Witwe eines anderen Priesters allerdings dürfen sie heiraten. (3. Mose 21.7) (3. Mose 21.13-14) 23 Sie sollen mein Volk unterweisen, damit es zwischen heilig und unheilig, rein und unrein unterscheiden lernt. (3. Mose 10.10) 24 Wenn es einen Rechtsstreit gibt, sollen sie nach meinen Bestimmungen Gericht halten. Sie müssen dafür sorgen, dass meine Gesetze und Ordnungen für die Festzeiten beachtet und meine Sabbate heilig gehalten werden. 25 Sie dürfen nicht mit einem Toten in Berührung kommen und sich dadurch verunreinigen. Nur bei Vater oder Mutter, Sohn oder Tochter, Bruder oder unverheirateter Schwester dürfen sie unrein werden. (3. Mose 21.1-4) 26 Wenn der Priester sich dann aber wieder gereinigt hat, soll er noch sieben Tage zusätzlich warten, 27 bevor er wieder den inneren Vorhof betritt. Und dann soll er zuerst ein Sündopfer für sich bringen, damit er wieder Dienst tun kann, spricht Jahwe, der Herr. 28 Und was den Erbbesitz der Priester betrifft: Ich selbst bin ihr Besitz. Ihr sollt ihnen keinen Grundbesitz in Israel geben, denn ich bin ihr Eigentum. (4. Mose 18.20) 29 Sie bekommen ihren Teil vom Speis- und Schuldopfer. Und alles, was in Israel dem Bann verfallen ist, soll ihnen gehören. 30 Das Beste von allen Erstlingsopfern und alle eure besonderen Gaben sollen den Priestern gehören. Auch das Beste von eurem Schrotmehl sollt ihr dem Priester geben, damit Segen auf deinem Haus ruht. 31 Priester dürfen kein Fleisch essen, das von einem verendeten oder gerissenen Tier stammt, egal, ob Vogel, Wild oder Vieh.'" (3. Mose 22.8)