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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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2. Könige - Kapitel 12

1 Joasch war bei Regierungsantritt sieben Jahre alt. 2 Er wurde im siebten Regierungsjahr des Königs Jehu von Israel König und regierte 40 Jahre in Jerusalem. Seine Mutter hieß Zibja und stammte aus Beerscheba. 3 Joasch tat sein ganzes Leben lang, was Jahwe gefiel, weil der Priester Jojada ihn unterwiesen hatte. 4 Die Opferstätten auf den Höhen ließ er allerdings bestehen, sodass das Volk dort auch weiterhin Schlacht- und Räucheropfer brachte. (1. Könige 22.44) (2. Könige 14.4) 5 Eines Tages erklärte Joasch den Priestern: "Alles Geld, das als Weihegabe in den Tempel Jahwes gebracht wird - das Geld, das bei der Musterung zu zahlen ist, das Geld, das jemand bei der Einlösung von Gelübden zahlt, und das Geld, das jemand freiwillig dem Haus Jahwes zukommen lässt -, 6 sollen die Priester in Empfang nehmen, und zwar jeder von seinem Geldeinnehmer. Davon sollen sie die Reparaturen am Tempel ausführen lassen." 7 Aber im 23. Regierungsjahr von König Joasch hatten die Priester immer noch nichts am Tempel ausgebessert. 8 Da rief der König Jojada und die anderen Priester zu sich und fragte: "Warum habt ihr den Tempel immer noch nicht ausbessern lassen? Ab sofort sollt ihr von den Geldeinnehmern kein Geld mehr in Empfang nehmen, denn dieses Geld ist ganz für die Instandsetzung des Tempels bestimmt." 9 Die Priester waren einverstanden, kein Geld mehr vom Volk anzunehmen, dann aber auch nicht mehr für die Instandsetzung des Tempels verantwortlich zu sein. 10 Der Priester Jojada ließ nun einen Kasten anfertigen, in dessen Deckel man ein Loch gebohrt hatte, und stellte ihn neben den Altar rechts vom Tempeleingang auf. In diesen Kasten legten die Priester, die den Eingang bewachten, alles Geld, das in den Tempel gebracht wurde. 11 Wenn der Kasten voll war, ließen sie den Staatsschreiber und den Hohen Priester kommen. Unter deren Aufsicht wurde das Silber in Beutel gepackt und gewogen. 12 Danach wurde es den Meistern ausgehändigt, die für die Bauarbeiten am Tempel verantwortlich waren. Diese bezahlten damit die Handwerker, die am Tempel Jahwes arbeiteten, die Zimmerleute, 13 die Maurer und die Steinhauer. Und diese wiederum kauften davon das Bauholz, die Steine und was sonst noch für die Ausbesserung des Tempels gebraucht wurde. 14 Man ließ von diesem Geld aber keine Silberschüsseln, Messer, Sprengschalen, Trompeten oder andere Gegenstände aus Gold oder Silber anfertigen, 15 sondern gab alles den Meistern für die Ausbesserungsarbeiten am Tempel Jahwes. 16 Von diesen Männern wurde keine Rechenschaft über die Ausgaben verlangt. Sie handelten auf Treu und Glauben. (2. Könige 22.7) 17 Doch das Geld, das von den Schuld- und Sündopfern einkam, wurde nicht für die Instandsetzung des Tempels verwendet. Es war für die Priester. 18 Damals griff König Hasaël von Syrien die Philisterstadt Gat an und eroberte sie. Danach wollte er auch Jerusalem angreifen. (2. Könige 10.32) 19 Doch der König von Juda nahm alle Weihgaben, die seine Vorgänger Joschafat, Joram und Ahasja für das Heiligtum gestiftet hatten, seine eigenen Weihgaben und alles Gold, das sich in den Schatzkammern des Tempels und seines Palastes befand, und ließ es dem König von Syrien überbringen. Da zog Hasaël seine Truppen von Jerusalem ab. (1. Könige 15.18) 20 Was sonst noch über Joaschs Herrschaft zu sagen ist, findet man in der Chronik der Könige von Juda. 21 Er fiel einer Verschwörung seiner Hofbeamten zum Opfer und wurde in einem Haus des Stadtwalls ermordet und zwar dort, wo der Weg nach Silla hinabführt. (2. Könige 14.5) 22 Die Tat wurde von Josachar Ben-Schimat und Josabat Ben-Schomer begangen. Joasch wurde in der Grabstätte seiner Vorfahren in der Davidsstadt beigesetzt und sein Sohn Amazja trat die Herrschaft an. (2. Könige 14.1)