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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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2. Chronik - Kapitel 5

1 Schließlich waren alle Arbeiten für das Haus Jahwes vollendet. Da brachte Salomo die Gaben, die sein Vater David Gott geweiht hatte, in die Schatzkammern des Gotteshauses: das Silber, das Gold und alle Gegenstände. (1. Chronik 28.14-18) 2 Dann ließ Salomo die Ältesten von Israel, die Oberhäupter der Stämme und die Fürsten der Sippen Israels nach Jerusalem kommen. Sie sollten die Bundeslade Jahwes aus der Davidsstadt Zion in den Tempel hinaufbringen. 3 Am Laubhüttenfest, das im Oktober stattfindet, versammelten sich alle Männer Israels beim König. (3. Mose 23.34) 4 In Gegenwart der Ältesten Israels nahmen die Leviten die Lade 5 und trugen sie zum Tempel hinauf. Auch das Zelt der Gottesbegegnung und die heiligen Gegenstände, die im Zelt waren, wurden von den Priestern und Leviten hinaufgebracht. 6 König Salomo und die ganze Gemeinschaft Israels, die sich bei ihm vor der Lade eingefunden hatte, opferten eine unzählbare Menge von Schafen und Rindern. 7 Dann brachten die Priester die Bundeslade Jahwes an ihren Platz im hintersten Raum des Hauses, dem Höchstheiligen, unter die Flügel der Cherubim. 8 Die Cherubim hielten ihre Flügel nämlich über dem Platz der Lade ausgebreitet und überspannten damit die Lade und ihre Tragestangen. 9 Die Stangen waren so lang, dass man ihre Enden vom Heiligtum aus nur sehen konnte, wenn man direkt vor dem hinteren Raum stand. Sonst waren sie vom Heiligtum aus nicht zu sehen. Die Lade befindet sich noch heute dort. 10 In der Lade waren nur die beiden Tafeln, die Mose am Horeb hineingelegt hatte, als Jahwe den Bund mit den Israeliten bei deren Auszug aus Ägypten schloss. (Hebräer 9.4) 11 Dann zogen die Priester aus dem Heiligtum aus. Alle anwesenden Priester hatten sich geheiligt, unabhängig davon, ob sie Dienst hatten oder nicht. 12 Und alle anwesenden Tempelsänger, die Leviten Asaf, Heman und Jedutun mit allen ihren Söhnen und Brüdern, waren in feines weißes Leinen gekleidet und standen mit ihren Zimbeln, Harfen und Zithern an der Ostseite des Altars. Neben ihnen standen etwa 120 Priester mit Trompeten. (1. Chronik 25.1) (1. Chronik 15.19) (1. Chronik 16.37) (1. Chronik 16.41-42) 13 Als die Trompeter und die Sänger einstimmig begannen, Jahwe zu loben und zu preisen, als der gemeinsame Klang von Trompeten, Zimbeln und den anderen Instrumenten beim Lob Jahwes erklang - "Denn er ist gütig und seine Güte hört niemals auf!" -, da wurde das ganze Haus, das Haus Jahwes, mit einer Wolke erfüllt. (1. Chronik 16.34) 14 Und die Priester konnten wegen der Wolke nicht hingehen, um ihren Dienst zu tun, weil die Herrlichkeit Jahwes das Haus Gottes erfüllte. (2. Chronik 7.1) (2. Chronik 7.3)