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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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2. Chronik - Kapitel 4

1 Salomo ließ einen Altar aus Bronze anfertigen, der zehn Meter lang, zehn Meter breit und fünf Meter hoch war. (2. Chronik 7.7) 2 Dann kam das sogenannte Meer an die Reihe. Es wurde aus Bronze gegossen und hatte einen Durchmesser von fünf Metern. Seine Höhe betrug zweieinhalb Meter und eine Schnur von 15 Metern Länge umspannte es. 3 Zwei Reihen von rinderähnlichen Formen verzierten das Meer ringsum unterhalb des Randes. Sie waren aus einem Guss mit dem Becken. Auf einen halben Meter kamen zehn solcher Rinder. 4 Das Becken selbst stand auf zwölf Rindern, deren Hinterteile nach innen gekehrt waren. Jeweils drei von ihnen schauten nach Norden, Westen, Süden und Osten. 5 Der Rand des Beckens war wie bei einem Kelch oder einer Lilienblüte nach außen gewölbt und etwa eine Handbreit dick. Das Becken fasste 66.000 Liter. 6 Salomo ließ auch zehn Kessel anfertigen. Fünf stellte er rechts und fünf links vom Meer auf. Darin wusch man alles, was zum Brandopfer gehörte. Das Meer selbst war nur für die Waschungen der Priester bestimmt. 7 Er ließ auch zehn goldene Leuchter genau nach Vorschrift anfertigen und in die Tempelhalle stellen, fünf an die rechte und fünf an die linke Seite. 8 Weiterhin ließ er zehn Tische machen und in die Halle stellen, fünf an die rechte und fünf an die linke Seite. Außerdem ließ er hundert goldene Opferschalen anfertigen. 9 Dann richtete er den Vorhof ein, der nur von den Priestern betreten werden durfte, sowie den großen Vorhof mit seinen Toren. Die Torflügel ließ er mit Bronze überziehen. 10 Das Meer wurde an der Südostecke rechts vom Eingang des Tempels aufgestellt. 11 Schließlich machte Hiram die Töpfe, die Schaufeln und die Opferschalen und vollendete so für König Salomo die Arbeit am Haus Gottes. 12 Er hatte zwei Säulen mit ihren becherförmigen Kapitellen angefertigt, dazu die Zierketten, die die Kapitelle bedeckten, 13 und die 400 Granatäpfel für die beiden Zierketten, die in zwei Reihen an jeder Kette befestigt waren, um die beiden Kapitelle zu bedecken. 14 Er hatte die zehn Gestelle gemacht und die Kessel darauf gestellt; 15 außerdem das sogenannte Meer und die zwölf Rinder darunter, 16 die Töpfe, Schaufeln, Fleischgabeln und alles, was noch dazu gehörte. All diese Teile fertigte Hiram-Abi dem König Salomo für das Haus Jahwes aus polierter Bronze an. 17 In der Jordanebene hatte der König sie gießen lassen, in den Tonablagerungen zwischen Sukkot und Zaretan. 18 Und Salomo hatte all diese Stücke in großer Menge anfertigen lassen. Auf das Gewicht der verarbeiteten Bronze kam es dabei nicht an. 19 Nun ließ Salomo alle Gegenstände anfertigen, die zum Haus Gottes gehörten: den goldenen Altar, die Tische, auf denen die geweihten Brote lagen, 20 die Leuchter mit ihren Lampen aus reinem Gold, damit sie vorschriftsmäßig vor dem hinteren Raum angezündet würden, 21 die blütenförmigen Aufsätze für die Lichtschalen und die Dochtscheren - alles aus reinstem Gold -, 22 die Lichtmesser und die Opferschalen, die Schüsseln und die Feuerbecken aus reinem Gold. Auch der Eingang des Hauses, die Türflügel zum Höchstheiligen hin und die Türflügel zum Tempelraum waren aus Gold.