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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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2. Chronik - Kapitel 31

1 Nachdem alle Festlichkeiten zu Ende waren, zogen die versammelten Israeliten in die anderen Städte Judas und zertrümmerten die Steinmale, hieben die geweihten Pfähle um und zerstörten die Opferhöhen und Altäre. Sie ruhten nicht eher, bis sie ihr Werk in ganz Juda und Benjamin, Efraïm und Manasse vollendet hatten. Dann erst kehrten alle Israeliten nach Hause zurück. (5. Mose 7.5) (2. Könige 18.4) 2 Hiskija stellte die Abteilungen der Priester und Leviten nach ihren Dienstgruppen auf. Er wies sie in ihre Dienste bei den Brand- und Freudenopfern ein, ebenso beim Lobpreis in den Toren der Wohnstätten Jahwes. 3 Der Beitrag, den der König aus seinem Vermögen für die Brandopfer gab, betraf die Opfer am Morgen und Abend, sowie die Brandopfer an den Sabbaten, den Neumondstagen und den Festen, die durch das Gesetz Jahwes vorgeschrieben waren. (4. Mose 28.1) (4. Mose 29.1) 4 Dann befahl er den Einwohnern Jerusalems, die Abgaben zu bringen, die den Priestern und Leviten zustanden, damit diese sich den im Gesetz Jahwes vorgeschriebenen Aufgaben widmen könnten. 5 Sobald dieser Befehl bekannt wurde, brachten die Israeliten in großen Mengen die Ersterträge von Getreide, Most, Öl, Honig und allen Feldfrüchten, dazu den vorgeschriebenen zehnten Teil von allen Erträgen. (2. Mose 23.19) (5. Mose 14.22-23) 6 Auch die Bewohner der anderen Städte Judas und die Israeliten, die sich bei ihnen niedergelassen hatten, brachten den zehnten Teil der Rinder, des Kleinviehs und der Gaben, die sie Jahwe, ihrem Gott, geweiht hatten. Sie reihten Stapel neben Stapel. 7 Im Juni begannen sie damit, die unterste Schicht zu legen, und im Oktober waren sie damit fertig. 8 Als Hiskija und die Oberen kamen und die aufgeschichteten Mengen sahen, priesen sie Jahwe und lobten sein Volk Israel. 9 Hiskija fragte die Priester und Leviten nach den Stapeln. 10 Der Oberpriester Asarja aus dem Haus Zadoks erwiderte ihm: "Seit man begonnen hat, die Abgaben in das Haus Jahwes zu bringen, haben wir gut und reichlich zu essen gehabt und noch viele Vorräte übrig. Jahwe hat sein Volk so reich gesegnet, dass wir diese Mengen hier übrig haben." 11 Hiskija befahl deshalb, im Haus Jahwes Vorratskammern einzurichten. Als das geschehen war, 12 lagerten sie die Abgaben, den Zehnten und die geweihten Gaben sorgfältig dort ein. Als Oberaufseher darüber wurde der Levit Konanja bestimmt mit seinem Bruder Schimi als Stellvertreter. 13 Auf Anweisung von König Hiskija und dem Oberpriester Asarja unterstanden Konanja und seinem Bruder Schimi die Leviten Jehiël, Asasja, Nahat, Asaël, Jerimot, Josabad, Eliël, Jismachja, Mahat und Benaja. 14 Der Levit Kore Ben-Jimna, Torwächter des Osttors, hatte die Aufsicht über die freiwilligen Gaben für Gott, damit die für Jahwe bestimmten Abgaben und das Höchstheilige den Priestern zukamen. 15 Unter seiner Leitung standen Eden, Minjamin, Jeschua, Schemaja, Amarja und Schechanja, die in den Priesterstädten wirkten. Sie sorgten dafür, dass ihre Amtsbrüder in den verschiedenen Dienstgruppen ihre Anteile zuverlässig erhielten, egal wie alt sie waren. 16 Außerdem hatte man Verzeichnisse angelegt, in denen die männlichen Personen von drei Jahren an erfasst waren. Das betraf alle Priester, die in Dienstgruppen turnusmäßig ins Haus Jahwes kamen, um dort die täglichen Aufgaben zu erfüllen, wie es ihren jeweiligen Stellungen entsprach. 17 Die Priester wurden nach Sippen geordnet aufgeführt, die übrigen Leviten, die älter als zwanzig Jahre waren, nach ihren Dienstgruppen und Aufgaben. 18 Für die Registrierung wurden sie mit all ihren kleinen Kindern, ihren Frauen, Söhnen und Töchtern erfasst, denn sie hatten sich gewissenhaft für den gottgeweihten Dienst geheiligt. 19 Auch für die Nachkommen Aarons, die in den Weidegebieten ihrer Städte wohnten, war gesorgt. Für diese Priester waren in jeder Stadt Männer benannt worden, die allen männlichen Angehörigen der Priesterfamilien ihre Anteile zu geben hatten, auch allen eingeschriebenen Leviten. 20 So verfuhr Hiskija in ganz Juda. Er tat, was vor Jahwe, seinem Gott, recht und gut war, und bewies damit seine Treue. 21 Bei allem, was er tat im Dienst für das Haus Gottes und die Gebote betreffend, hatte er Gelingen, weil er seinem Gott gehorchen wollte. (Psalm 1.3)