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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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2. Chronik - Kapitel 3

1 Dann begann Salomo, das Haus Jahwes in Jerusalem auf dem Berg Morija zu bauen. Die Stelle hatte schon sein Vater David bestimmt, denn dort, auf der Tenne des Jebusiters Ornan, war ihm Jahwe erschienen. (1. Mose 22.2) (1. Chronik 21.18) 2 Am 2. Mai in seinem vierten Regierungsjahr begann der Bau. 3 Die Grundmaße, die Salomo für den Bau des Gotteshauses festgelegt hatte, betrugen dreißig mal zehn Meter. 4 Die Halle vor dem Haus war zehn Meter breit und zehn Meter hoch. Ihre Innenwände ließ er mit reinem Gold überziehen. 5 Das Tempelhaus selbst ließ er innen mit Zypressenholz verkleiden und mit Gold überziehen. Darauf waren Palmen und Zierketten angebracht. 6 Salomo ließ das ganze Haus mit Edelsteinen schmücken. Das verwendete Gold stammte aus Parwajim. 7 Damit wurde das Haus innen verkleidet: die Balken, Schwellen, Wände und Türflügel. In die Wände ließ er außerdem Bilder von Cherubim einschnitzen. 8 Den Raum des Höchstheiligen machte Salomo zehn Meter lang und zehn Meter breit. Er überzog ihn mit reinem Gold im Gewicht von 21 Tonnen. 9 Allein für den Goldüberzug der Nagelköpfe wurde ein halbes Kilogramm gebraucht. Auch die oberen Räume wurden mit Gold verkleidet. 10 Für das Höchstheilige ließ er dann in Bildhauerarbeit zwei Cherubim anfertigen und überzog sie mit Gold. 11 Die Flügel der Cherubim hatten zusammen eine Spannweite von zehn Metern. Der eine zweieinhalb Meter lange Flügel des einen Cherub berührte die Wand und der andere den Flügel des zweiten. 12 Beim zweiten Cherub war es ebenso. Einer der zweieinhalb Meter langen Flügel berührte die Wand, der andere berührte den Flügel des ersten. 13 Das ergab eine Gesamtspannweite von zehn Metern. Die Cherubim standen auf ihren Füßen und hatten ihre Gesichter dem Heiligtum zugewandt. 14 Auch den Vorhang ließ Salomo anfertigen. Er bestand aus blauem und rotem Purpur, blutroter Wolle und feiner Baumwolle. Cherubim waren darauf gestickt. (2. Mose 26.31) 15 Vor dem Haus ließ Salomo zwei Säulen anfertigen, die zusammen achtzehn Meter hoch waren. Jede hatte ein Kapitell von zweieinhalb Metern Höhe. 16 Oben ließ er Zierketten anbringen, an denen 100 Nachbildungen von Granatäpfeln befestigt waren. 17 Die Säulen ließ er links und rechts vor dem Tempel aufstellen. Die rechte nannte er Jachin, "er richtet auf", und die linke Boas, "in ihm ist Stärke".