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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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1. Chronik - Kapitel 25

1 David sonderte nun zusammen mit den Heerobersten die Nachkommen Asafs, Hemans und Jedutuns aus, die auf Zithern, Harfen und Zimbeln weissagten. Folgende Männer taten diesen Dienst: (1. Chronik 15.19) 2 Sakkur, Josef, Netanja und Asarela von den Söhnen Asafs. Sie standen unter der Leitung ihres Vaters, der nach Anleitung des Königs weissagte. 3 Von den Söhnen Jedutuns waren es Gedalja, Zeri, Jesaja, Schimi, Haschabja und Mattitja, zusammen sechs. Sie sollten unter der Leitung ihres Vaters, der auf der Zither weissagte, Jahwe preisen und loben. 4 Von den Söhnen Hemans waren es Bukkija, Mattanja, Usiël, Schubaël, Jerimot, Hananja, Hanani, Eliata, Giddalti, Romamti-Eser, Joschbekascha, Malloti, Hotir und Mahasiot. 5 Diese alle waren Söhne von Heman, dem Seher des Königs, dem Gott zugesagt hatte, ihn zu einem angesehenen Mann zu machen. Gott hatte ihm vierzehn Söhne und drei Töchter geschenkt. (2. Chronik 35.15) (1. Chronik 21.9) 6 Alle Genannten spielten unter der Leitung ihrer Väter Asaf, Jedutun und Heman zum Gesang im Haus Jahwes auf Zimbeln, Harfen und Zithern. Das war nach Anweisung des Königs ihr Dienst im Haus Gottes. 7 Zusammen mit ihren Stammesbrüdern, die im Gesang für Jahwe ausgebildet waren, zählten sie 288 Mann, alles Meister. 8 Auch sie losten ihre Dienste aus, der Jüngste wie der Älteste, der Meister wie der Schüler. (1. Chronik 24.31) 9 Das erste Los für Asaf fiel auf Josef, das zweite auf Gedalja. Er bildete zusammen mit seinen Brüdern und Söhnen eine Zwölfergruppe, wie es auch bei den nachstehend Genannten der Fall war. 10 Das dritte Los fiel auf Sakkur, 11 das vierte auf Zeri, 12 das fünfte auf Netanja, 13 das sechste auf Bukkija, 14 das siebte auf Asarela, 15 das achte auf Jesaja, 16 das neunte auf Mattanja, 17 das zehnte auf Schimi, 18 das elfte auf Usiël, 19 das zwölfte auf Haschabja, 20 das 13. auf Schubaël, 21 das 14. auf Mattitja, 22 das 15. auf Jeremot, 23 das 16. auf Hananja, 24 das 17. auf Joschbekascha, 25 das 18. auf Hanani, 26 das 19. auf Malloti, 27 das 20. auf Eliata, 28 das 21. auf Hotir, 29 das 22. auf Giddalti, 30 das 23. auf Mahasiot, 31 das 24. auf Romamti-Eser.