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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 7

Gebet eines unschuldig Verfolgten

1 Die Unschuld Davids, davon er sang dem HERRN von wegen der Worte des Chus, des Benjaminiten. (1. Samuel 24.10) (1. Samuel 26.19) (2. Samuel 16.5) 2 Auf dich, HERR, traue ich, mein Gott. Hilf mir von allen meinen Verfolgern und errette mich,
3 daß sie nicht wie Löwen meine Seele erhaschen und zerreißen, weil kein Erretter da ist. (Psalm 10.8-9) 4 HERR, mein Gott, habe ich solches getan und ist Unrecht in meinen Händen; (Hiob 31.7)
5 habe ich Böses vergolten denen, so friedlich mit mir lebten, oder die, so mir ohne Ursache feind waren, beschädigt: 6 so verfolge mein Feind meine Seele und ergreife sie und trete mein Leben zu Boden und lege meine Ehre in den Staub. (Sela.) 7 Stehe auf, HERR, in deinem Zorn, erhebe dich über den Grimm meiner Feinde und wache auf zu mir, der du Gericht verordnet hast, 8 daß sich die Völker um dich sammeln; und über ihnen kehre wieder zur Höhe. 9 Der HERR ist Richter über die Völker. Richte mich, HERR, nach deiner Gerechtigkeit und Frömmigkeit! (Psalm 18.1)
10 Laß der Gottlosen Bosheit ein Ende werden und fördere die Gerechten; denn du prüfst Herzen und Nieren. (Psalm 104.35) (Jeremia 11.20) (Jeremia 17.10) (Offenbarung 2.23) 11 Mein Schild ist bei Gott, der den frommen Herzen hilft. (Psalm 3.4) 12 Gott ist ein rechter Richter und ein Gott, der täglich droht. (Psalm 9.5) 13 Will man sich nicht bekehren, so hat er sein Schwert gewetzt und seinen Bogen gespannt und zielt (5. Mose 32.41) (Klagelieder 2.4) (Klagelieder 3.12)
14 und hat darauf gelegt tödliche Geschosse; seine Pfeile hat er zugerichtet, zu verderben. 15 Siehe, der hat Böses im Sinn; mit Unglück ist er schwanger und wird Lüge gebären. 16 Er hat eine Grube gegraben und ausgehöhlt und ist in die Grube gefallen, die er gemacht hat, (Sprüche 26.27) 17 Sein Unglück wird auf seinen Kopf kommen und sein Frevel auf seinen Scheitel fallen. 18 Ich danke dem HERRN um seiner Gerechtigkeit willen und will loben den Namen des HERRN, des Allerhöchsten.