zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 94

1 Gott der Rache, Jehova, Gott der Rache, strahle hervor! (5. Mose 32.35) 2 Erhebe dich, Richter der Erde, vergilt den Hoffärtigen ihr Tun! (1. Mose 18.25) 3 Bis wann werden die Gesetzlosen, Jehova, bis wann werden die Gesetzlosen frohlocken, 4 Werden übersprudeln, Freches reden, sich rühmen alle, die Frevel tun? 5 Dein Volk, Jehova, zertreten und dein Erbteil bedrücken sie. 6 Sie töten die Witwe und den Fremdling, und sie ermorden die Waisen, 7 Und sagen: Jah sieht es nicht, und der Gott Jakobs merkt es nicht. (Psalm 10.11) 8 Habet Einsicht, ihr Unvernünftigen unter dem Volke! und ihr Toren, wann werdet ihr verständig werden? (Psalm 92.7) 9 Der das Ohr gepflanzt hat, sollte er nicht hören? der das Auge gebildet, sollte er nicht sehen? (2. Mose 4.11) 10 Der die Nationen zurechtweist, sollte er nicht strafen, er, der Erkenntnis lehrt den Menschen? 11 Jehova kennt die Gedanken des Menschen, daß sie Eitelkeit sind. (1. Korinther 3.20) 12 Glückselig der Mann, den du züchtigst, Jehova, und den du belehrst aus deinem Gesetz, (Hiob 5.17) (Psalm 19.12-14) 13 um ihm Ruhe zu geben vor den bösen Tagen, bis dem Gesetzlosen die Grube gegraben wird! (Psalm 37.7) 14 Denn Jehova wird sein Volk nicht verstoßen, und nicht verlassen sein Erbteil; 15 Denn zur Gerechtigkeit wird zurückkehren das Gericht, und alle von Herzen Aufrichtigen werden ihm folgen. 16 Wer wird für mich aufstehen wider die Übeltäter? Wer wird für mich auftreten wider die, welche Frevel tun? 17 Wäre nicht Jehova mir eine Hilfe gewesen, wenig fehlte, so hätte im Schweigen gewohnt meine Seele. 18 Wenn ich sagte: Mein Fuß wankt, so unterstützte mich deine Güte, Jehova. 19 Bei der Menge meiner Gedanken in meinem Innern erfüllten deine Tröstungen meine Seele mit Wonne. (2. Korinther 1.4-5) 20 Sollte mit dir vereint sein der Thron des Verderbens, der aus Frevel eine Satzung macht? 21 Sie dringen ein auf die Seele des Gerechten, und unschuldiges Blut verurteilen sie. 22 Doch Jehova ist meine hohe Feste, und mein Gott der Fels meiner Zuflucht. 23 Und er läßt ihre Ungerechtigkeit auf sie zurückkehren, und durch ihre Bosheit wird er sie vertilgen; vertilgen wird sie Jehova, unser Gott.