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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 81

1 Jubelt Gott, unserer Stärke! jauchzet dem Gott Jakobs! 2 Erhebet Gesang und lasset das Tamburin ertönen, die liebliche Laute samt der Harfe! 3 Stoßet am Neumonde in die Posaune, am Vollmonde zum Tage unseres Festes! 4 Denn eine Satzung für Israel ist es, eine Verordnung des Gottes Jakobs. (3. Mose 23.24) (3. Mose 23.34) 5 Er setzte es ein als ein Zeugnis in Joseph, als er auszog gegen das Land Ägypten, wo ich eine Sprache hörte, die ich nicht kannte. 6 Ich entzog der Last seine Schulter, seine Hände entgingen dem Tragkorbe. 7 In der Bedrängnis riefest du, und ich befreite dich; ich antwortete dir in des Donners Hülle; ich prüfte dich an den Wassern von Meriba. (Sela.) 8 Höre, mein Volk, und ich will wider dich zeugen. O Israel, wenn du mir gehorchtest! (2. Mose 17.7) (4. Mose 20.13) 9 Es soll kein fremder Gott unter dir sein, und du sollst dich nicht bücken vor einem Gott des Auslandes. 10 Ich bin Jehova, dein Gott, der dich aus dem Lande Ägypten heraufgeführt hat; tue deinen Mund weit auf, und ich will ihn füllen. (2. Mose 20.2-3) 11 Aber mein Volk hat nicht auf meine Stimme gehört, und Israel ist nicht willig gegen mich gewesen. 12 Und ich gab sie dahin der Verstocktheit ihres Herzens; sie wandelten nach ihren Ratschlägen. 13 O daß mein Volk auf mich gehört, daß Israel in meinen Wegen gewandelt hätte! (Apostelgeschichte 14.16) 14 Bald würde ich ihre Feinde gebeugt und meine Hand gewendet haben gegen ihre Bedränger. 15 Die Hasser Jehovas würden sich ihm mit Schmeichelei unterworfen haben, und ihre Zeit würde ewig gewesen sein; 16 Und mit dem Fette des Weizens würde er es gespeist, und mit Honig aus dem Felsen würde ich dich gesättigt haben.