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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 80

1 Hirte Israels, nimm zu Ohren! der du Joseph leitest wie eine Herde, der du thronst zwischen den Cherubim, strahle hervor! (Psalm 45.1) 2 Vor Ephraim und Benjamin und Manasse erwecke deine Macht und komm zu unserer Rettung! (1. Samuel 4.4) (Psalm 99.1) 3 O Gott! führe uns zurück, und laß dein Angesicht leuchten, so werden wir gerettet werden. 4 Jehova, Gott der Heerscharen! Bis wann raucht dein Zorn wider das Gebet deines Volkes? (Psalm 80.8) 5 Du hast sie mit Tränenbrot gespeist, und sie maßweise getränkt mit Zähren. 6 Du setztest uns zum Streit unseren Nachbarn, und unsere Feinde spotten untereinander. (Psalm 102.10) 7 O Gott der Heerscharen! führe uns zurück, und laß dein Angesicht leuchten, so werden wir gerettet werden. 8 Einen Weinstock zogest du aus Ägypten, vertriebest Nationen und pflanztest ihn. (Psalm 80.4) 9 Du machtest Raum vor ihm, und er schlug Wurzeln und erfüllte das Land; (Jesaja 5.1) (Hosea 10.1) 10 Die Berge wurden bedeckt von seinem Schatten, und seine Äste waren gleich Zedern Gottes; 11 Er streckte seine Reben aus bis ans Meer, und bis zum Strome hin seine Schößlinge. 12 Warum hast du seine Mauern niedergerissen, so daß ihn berupfen alle, die des Weges vorübergehen? 13 Es zerwühlt ihn der Eber aus dem Walde, und das Wild des Gefildes weidet ihn ab. (Psalm 89.42) 14 Gott der Heerscharen! kehre doch wieder; schaue vom Himmel und sieh, und suche heim diesen Weinstock, 15 Und den Setzling, den deine Rechte gepflanzt, und das Reis, das du dir gestärkt hattest! 16 Er ist mit Feuer verbrannt, er ist abgeschnitten; vor dem Schelten deines Angesichts kommen sie um. 17 Deine Hand sei auf dem Manne deiner Rechten, auf dem Menschensohne, den du dir gestärkt hast! 18 So werden wir nicht von dir abweichen; belebe uns, und wir werden deinen Namen anrufen. 19 Jehova, Gott der Heerscharen! führe uns zurück; laß dein Angesicht leuchten, so werden wir gerettet werden.