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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 74

1 {Ein Maskil; von Asaph.} Gott, warum hast du verworfen für immer, raucht dein Zorn wider die Herde deiner Weide? 2 Gedenke deiner Gemeinde, die du erworben hast vor alters, erlöst als dein Erbteil, - des Berges Zion, auf welchem du gewohnt hast! (Psalm 132.13) 3 Erhebe deine Tritte zu den immerwährenden Trümmern! Alles im Heiligtum hat der Feind verderbt. 4 Es brüllen deine Widersacher inmitten deiner Versammlungsstätte; sie haben ihre Zeichen als Zeichen gesetzt. 5 Sie erscheinen wie einer, der die Axt emporhebt im Dickicht des Waldes; 6 und jetzt zerschlagen sie sein Schnitzwerk allzumal mit Beilen und mit Hämmern. 7 Sie haben dein Heiligtum in Brand gesteckt, zu Boden entweiht die Wohnung deines Namens. (2. Könige 25.9) 8 Sie sprachen in ihrem Herzen: Laßt uns sie niederzwingen allesamt! - Verbrannt haben sie alle Versammlungsstätten Gottes im Lande. (Psalm 83.13) 9 Unsere Zeichen sehen wir nicht; kein Prophet ist mehr da, und keiner bei uns, welcher weiß, bis wann. 10 Bis wann, o Gott, soll höhnen der Bedränger, soll der Feind deinen Namen verachten immerfort? 11 Warum ziehst du deine Hand und deine Rechte zurück? Hervor aus deinem Busen, mache ein Ende! 12 Gott ist ja mein König von alters her, der Rettungen schafft inmitten des Landes. 13 Du zerteiltest das Meer durch deine Macht, zerschelltest die Häupter der Wasserungeheuer auf den Wassern. (2. Mose 14.21) (2. Mose 15.8-10) 14 Du zerschmettertest die Häupter des Leviathans, gabst ihn zur Speise dem Volke, den Bewohnern der Wüste. 15 Du ließest Quell und Bach hervorbrechen, immerfließende Ströme trocknetest du aus. (Psalm 104.10) 16 Dein ist der Tag, dein auch die Nacht; den Mond und die Sonne hast du bereitet. (Psalm 104.19) 17 Du hast festgestellt alle Grenzen der Erde; Sommer und Winter, du hast sie gebildet. 18 Gedenke dessen: der Feind hat Jehova gehöhnt, und ein törichtes Volk hat deinen Namen verachtet. 19 Gib nicht dem Raubtiere hin die Seele deiner Turteltaube; die Schar deiner Elenden vergiß nicht für immer! 20 Schaue hin auf den Bund! denn die finsteren Örter der Erde sind voll von Wohnungen der Gewalttat. 21 Nicht kehre beschämt zurück der Unterdrückte; laß den Elenden und Armen deinen Namen loben! 22 Stehe auf, o Gott, führe deinen Rechtsstreit! gedenke deiner Verhöhnung von den Toren den ganzen Tag! 23 Vergiß nicht die Stimme deiner Widersacher! das Getöse derer, die sich wider dich erheben, steigt auf beständig.