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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Psalm - Kapitel 25

1 {Von David.} Zu dir, Jehova, erhebe ich meine Seele. 2 Mein Gott, auf dich vertraue ich: laß mich nicht beschämt werden, laß meine Feinde nicht über mich frohlocken! 3 Auch werden alle, die auf dich harren, nicht beschämt werden; es werden beschämt werden, die treulos handeln ohne Ursache. (Jesaja 49.23) 4 Deine Wege, Jehova, tue mir kund, deine Pfade lehre mich! (Psalm 27.11) 5 Leite mich in deiner Wahrheit und lehre mich, denn du bist der Gott meines Heils; auf dich harre ich den ganzen Tag. 6 Gedenke deiner Erbarmungen, Jehova, und deiner Gütigkeiten; denn von Ewigkeit her sind sie. 7 Gedenke nicht der Sünden meiner Jugend, noch meiner Übertretungen; gedenke du meiner nach deiner Huld, um deiner Güte willen, Jehova! (Hiob 13.26) 8 Gütig und gerade ist Jehova, darum unterweist er die Sünder in dem Wege; 9 Er leitet die Sanftmütigen im Recht, und lehrt die Sanftmütigen seinen Weg. 10 Alle Pfade Jehovas sind Güte und Wahrheit für die, welche seinen Bund und seine Zeugnisse bewahren. 11 Um deines Namens willen, Jehova, wirst du ja vergeben meine Ungerechtigkeit; denn sie ist groß. 12 Wer ist nun der Mann, der Jehova fürchtet? Er wird ihn unterweisen in dem Wege, den er wählen soll. (Psalm 32.8) 13 Seine Seele wird im Guten wohnen, und sein Same die Erde besitzen. (Psalm 37.9) 14 Das Geheimnis Jehovas ist für die, welche ihn fürchten, und sein Bund, um ihnen denselben kundzutun. (Hiob 29.4) 15 Meine Augen sind stets auf Jehova gerichtet; denn er wird meine Füße herausführen aus dem Netze. 16 Wende dich zu mir und sei mir gnädig, denn einsam und elend bin ich. 17 Die Ängste meines Herzens haben sich vermehrt; führe mich heraus aus meinen Drangsalen! 18 Sieh an mein Elend und meine Mühsal, und vergib alle meine Sünden! 19 Sieh an meine Feinde, denn ihrer sind viele, und mit grausamem Hasse hassen sie mich. (Psalm 35.19) 20 Bewahre meine Seele und errette mich! Laß mich nicht beschämt werden, denn ich traue auf dich. (Psalm 16.1) 21 Lauterkeit und Geradheit mögen mich behüten, denn ich harre auf dich. (Hiob 1.1) 22 Erlöse Israel, o Gott, aus allen seinen Bedrängnissen! (Psalm 130.8)