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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Hiob - Kapitel 27

Hiobs Schlußrede: Beteuerung seiner Unschuld - Vergängliches Glück der Gottlosen

1 Und Hiob fuhr fort, seinen Spruch anzuheben, und sprach: 2 So wahr Gott lebt, der mir mein Recht entzogen, und der Allmächtige, der meine Seele bitter gemacht hat, - 3 so lange mein Odem in mir ist, und der Hauch Gottes in meiner Nase: - 4 wenn meine Lippen Unrecht reden werden, und wenn meine Zunge Trug aussprechen wird! (Psalm 34.14) 5 Fern sei es von mir, daß ich euch recht geben sollte; bis ich verscheide, werde ich meine Unsträflichkeit nicht von mir weichen lassen. 6 An meiner Gerechtigkeit halte ich fest und werde sie nicht fahren lassen: mein Herz schmäht nicht einen von meinen Tagen. (Apostelgeschichte 24.16) (1. Korinther 4.4) 7 Mein Feind sei wie der Gesetzlose, und der wider mich auftritt wie der Ungerechte. 8 Denn was ist des Ruchlosen Hoffnung, wenn Gott abschneidet, wenn er seine Seele herauszieht? (Lukas 12.20) 9 Wird Gott sein Geschrei hören, wenn Bedrängnis über ihn kommt? 10 Oder wird er sich an dem Allmächtigen ergötzen, Gott anrufen zu aller Zeit? 11 Ich will euch belehren über die Hand Gottes; was bei dem Allmächtigen ist, will ich nicht verhehlen. 12 Siehe, ihr selbst habt es alle erschaut, und warum denn schwatzet ihr so eitel? 13 Dies ist das Teil des gesetzlosen Menschen bei Gott, und das Erbe der Gewalttätigen, welches sie von dem Allmächtigen empfangen: 14 Wenn seine Kinder sich mehren, so ist es für das Schwert, und seine Sprößlinge, - sie haben nicht satt Brot. (Hiob 21.19) 15 Seine Übriggebliebenen werden begraben durch den Tod, und seine Witwen weinen nicht. 16 Wenn er Silber aufhäuft wie Staub, und Kleider bereitet wie Lehm: 17 er bereitet sie, aber der Gerechte bekleidet sich damit; und Schuldlose teilen sich in das Silber. (Sprüche 13.22) 18 Er hat sein Haus gebaut wie die Motte, und der Hütte gleich, die ein Wächter sich macht. 19 Reich legt er sich ihn, und er tut es nicht wieder; er schlägt die Augen auf, und ist nicht mehr. 20 Schrecken ereilen ihn wie Wasser, des Nachts entführt ihn ein Sturmwind. 21 Der Ostwind hebt ihn empor, daß er dahinfährt, und stürmt ihn fort von seiner Stätte. 22 Und Gott schleudert auf ihn ohne Schonung; seiner Hand möchte er flüchtend entfliehen. 23 Man klatscht über ihn in die Hände, und zischt ihm nach von seiner Stätte aus.