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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Hiob - Kapitel 18

Zweite Rede des Bildad: Unwillen über Hiobs anmaßendes Reden - Unvermeidlicher Untergang der Gottlosen

1 Und Bildad, der Schuchiter, antwortete und sprach: 2 Wie lange wollt ihr auf Worte Jagd machen? Werdet verständig, und hernach wollen wir reden! 3 Warum werden wir dem Vieh gleich geachtet, sind dumm in euren Augen? (Hiob 17.4) (Hiob 17.10) 4 Du, der sich selbst zerfleischt in seinem Zorn, soll um deinetwillen die Erde verlassen werden, und ein Fels wegrücken von seiner Stelle? 5 Doch das Licht der Gesetzlosen wird erlöschen, und nicht leuchten wird die Flamme seines Feuers. (Hiob 18.18) (Hiob 21.17) (Psalm 73.18-20) (Sprüche 13.9) (Sprüche 24.20) 6 Das Licht wird finster in seinem Zelte, und seine Lampe erlischt über ihm. 7 Die Schritte seiner Kraft werden eingeengt werden, und sein Ratschlag wird ihn stürzen. 8 Denn durch seine eigenen Füße wird er ins Netz getrieben, und auf Fallgittern wird er einherwandeln. 9 Der Fallstrick wird seine Ferse erfassen, die Schlinge ihn ergreifen. 10 Sein Garn ist verborgen in der Erde, und seine Falle auf dem Pfade. 11 Schrecken ängstigen ihn ringsum und scheuchen ihn auf Schritt und Tritt. (3. Mose 26.36) 12 Seine Kraft wird aufgezehrt werden durch Hunger, und das Verderben steht bereit an seiner Seite. 13 Der Erstgeborene des Todes wird fressen die Glieder seines Leibes, seine Glieder wird er fressen. 14 Seine Zuversicht wird hinweggerissen werden aus seinem Zelte, und es wird ihn forttreiben zu dem König der Schrecken. 15 Was nicht sein ist, wird in seinem Zelte wohnen, auf seine Wohnstätte wird Schwefel gestreut werden. 16 Unten werden seine Wurzeln verdorren, und oben wird sein Gezweig verwelken. 17 Sein Gedächtnis verschwindet von der Erde, und auf der Fläche des Landes hat er keinen Namen. (Sprüche 10.7) 18 Man wird ihn aus dem Licht in die Finsternis stoßen, und aus der Welt ihn verjagen. 19 Er wird keinen Sohn und keinen Nachkommen haben unter seinem Volke, noch wird ein Entronnener in seinen Wohnsitzen sein. 20 Über seinen Tag entsetzen sich die im Westen Wohnenden, und die im Osten erfaßt Schauder. - (Psalm 37.13) 21 Ja, so sind die Wohnungen des Ungerechten, und so ist die Stätte dessen, der Gott nicht kennt.