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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Galater - Kapitel 6

Ermahnung zur Bruderschaft im Geist

1 Brüder! wenn auch ein Mensch von einem Fehltritt übereilt würde, so bringet ihr, die Geistlichen, einen solchen wieder zurecht im Geiste der Sanftmut, indem du auf dich selbst siehst, daß nicht auch du versucht werdest. (Matthäus 18.15) (Jakobus 5.19) 2 Einer trage des anderen Lasten, und also erfüllet das Gesetz des Christus. (2. Korinther 11.29) 3 Denn wenn jemand meint, etwas zu sein, da er doch nichts ist, so betrügt er sich selbst. 4 Ein jeder aber prüfe sein eigenes Werk, und dann wird er an sich selbst allein und nicht an dem anderen Ruhm haben; (2. Korinther 13.5) 5 denn ein jeder wird seine eigene Last tragen. (Römer 14.12) 6 Wer in dem Worte unterwiesen wird, teile aber von allerlei Gutem dem mit, der ihn unterweist. (1. Korinther 9.14) 7 Irret euch nicht, Gott läßt sich nicht spotten! denn was irgend ein Mensch sät, das wird er auch ernten. 8 Denn wer für sein eigenes Fleisch sät, wird von dem Fleische Verderben ernten; wer aber für den Geist sät, wird von dem Geiste ewiges Leben ernten. (Römer 8.13) 9 Laßt uns aber im Gutestun nicht müde werden, denn zu seiner Zeit werden wir ernten, wenn wir nicht ermatten. (2. Thessalonicher 3.13) 10 Also nun, wie wir Gelegenheit haben, laßt uns das Gute wirken gegen alle, am meisten aber gegen die Hausgenossen des Glaubens. (2. Petrus 1.7)

Eigenhändiger Briefschluß: Ruhm des Kreuzes Christi

11 Sehet, welch einen langen Brief ich euch geschrieben habe mit eigener Hand! 12 So viele im Fleische wohl angesehen sein wollen, die nötigen euch, beschnitten zu werden, nur auf daß sie nicht um des Kreuzes Christi willen verfolgt werden. (Galater 5.11) 13 Denn auch sie, die beschnitten sind, beobachten selbst das Gesetz nicht, sondern sie wollen, daß ihr beschnitten werdet, auf daß sie sich eures Fleisches rühmen. 14 Von mir aber sei es ferne, mich zu rühmen, als nur des Kreuzes unseres Herrn Jesus Christus, durch welchen mir die Welt gekreuzigt ist, und ich der Welt. (1. Korinther 1.31) (1. Korinther 2.2) 15 Denn weder Beschneidung noch Vorhaut ist etwas, sondern eine neue Schöpfung. (1. Korinther 7.19) (2. Korinther 5.17) (Galater 5.6) 16 Und so viele nach dieser Richtschnur wandeln werden - Friede über sie und Barmherzigkeit, und über den Israel Gottes! (Psalm 125.5) (Philipper 3.16) 17 Hinfort mache mir keiner Mühe, denn ich trage die Malzeichen [des Herrn] Jesus an meinem Leibe. (2. Korinther 4.10) 18 Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus sei mit eurem Geiste, Brüder! Amen.