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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Amos - Kapitel 6

Ankündigung des Strafgerichts wegen Genußsucht, Hochmut und Sittenlosigkeit

1 Wehe den Sorglosen in Zion und den Sicheren auf dem Berge von Samaria, den Vornehmen der ersten der Nationen, zu welchen das Haus Israel kommt! 2 Gehet hinüber nach Kalne und sehet, und gehet von dort nach Hamath, der großen Stadt, und steiget hinab nach Gath der Philister: sind sie vorzüglicher als diese Königreiche, oder ist ihr Gebiet größer als euer Gebiet? 3 ihr, die den Tag des Unglücks hinausschieben und den Thron der Gewalttat nahe rücken; (Psalm 10.5) 4 die auf Polstern von Elfenbein liegen und auf ihren Ruhebetten sich strecken, und Fettschafe von der Herde essen und Kälber aus dem Maststall; (Amos 3.15) 5 die da faseln zum Klange der Harfe, sich wie David Musikinstrumente ersinnen; (Jesaja 5.12) 6 die Wein aus Schalen trinken und mit den besten Ölen sich salben, und sich nicht grämen über die Wunde Josephs. 7 Darum werden sie nun weggeführt werden an der Spitze der Weggeführten, und das Gejauchze der träge Hingestreckten wird aufhören. 8 Der Herr, Jehova, hat bei sich selbst geschworen, spricht Jehova, der Gott der Heerscharen: Ich verabscheue die Hoffart Jakobs und hasse seine Paläste; und ich werde die Stadt preisgeben und alles, was sie erfüllt. 9 Und es wird geschehen, wenn zehn Männer in einem Hause übrigbleiben, so werden sie sterben. 10 Und hebt einen der Gestorbenen sein Oheim und sein Bestatter auf, um die Gebeine aus dem Hause hinauszuschaffen, und spricht zu dem, der im Innern des Hauses ist: Ist noch jemand bei dir? und dieser sagt: Niemand; so wird er sagen: Still! denn der Name Jehovas darf nicht erwähnt werden. (Amos 8.3) 11 Denn siehe, Jehova gebietet, und man schlägt das große Haus in Trümmer und das kleine Haus in Splitter. 12 Rennen wohl Rosse auf Felsen, oder pflügt man darauf mit Rindern? daß ihr das Recht in Gift und die Frucht der Gerechtigkeit in Wermut verwandelt habt, (Amos 5.7) 13 die ihr euch über Nichtiges freuet, die ihr sprechet: Haben wir uns nicht durch unsere Stärke Hörner erworben? 14 Denn siehe, ich werde wider euch, Haus Israel, eine Nation erwecken, spricht Jehova, der Gott der Heerscharen; und sie werden euch bedrücken von dem Eingange Hamaths an bis zum Bache der Ebene.