zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 4

Dienst der Leviten beim Aufbruch des Lagers

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Nehmet auf die Summe der Söhne Kehaths aus der Mitte der Söhne Levis, nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, 3 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, welche in die Arbeit treten, um das Werk am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten. (4. Mose 8.24) 4 Dies ist der Dienst der Söhne Kehaths am Zelte der Zusammenkunft: das Hochheilige. 5 Und Aaron und seine Söhne sollen beim Aufbruch des Lagers hineingehen und den Scheidevorhang abnehmen und die Lade des Zeugnisses damit bedecken; 6 und sie sollen eine Decke von Dachsfell darüber legen und ein Tuch, ganz von blauem Purpur, oben darüber breiten und ihre Stangen daran tun. 7 Und über den Tisch der Schaubrote sollen sie ein Tuch von blauem Purpur breiten und darauf stellen die Schüsseln und Schalen und Spendschalen und die Kannen zum Trankopfer; und das beständige Brot soll auf demselben sein; 8 Und hierüber sollen sie ein Tuch von Karmesin breiten und es mit einer Decke von Dachsfell bedecken; und sie sollen seine Stangen daran tun. 9 Und sie sollen ein Tuch von blauem Purpur nehmen und den Leuchter des Lichts bedecken und seine Lampen und seine Lichtschneuzen und seine Löschnäpfe und alle seine Ölgefäße, womit man den Dienst an ihm verrichtet; (2. Mose 25.31) 10 Und sie sollen ihn und alle seine Geräte in eine Decke von Dachsfell tun und auf die Trage legen. 11 Und über den goldenen Altar sollen sie ein Tuch von blauem Purpur breiten und ihn mit einer Decke von Dachsfell bedecken und seine Stangen daran tun. 12 Und sie sollen alle Geräte des Dienstes nehmen, womit man den Dienst im Heiligtum verrichtet, und sie in ein Tuch von blauem Purpur legen und sie mit einer Decke von Dachsfell bedecken und auf die Trage legen. 13 Und sie sollen den Altar von der Fettasche reinigen und ein Tuch von rotem Purpur über ihn breiten, 14 und darauf legen alle seine Geräte, womit man den Dienst auf ihm verrichtet: die Kohlenpfannen und die Gabeln und die Schaufeln und die Sprengschalen, alle Geräte des Altars; und sie sollen eine Decke von Dachsfell darüber breiten und seine Stangen daran tun. 15 Und wenn Aaron und seine Söhne beim Aufbruch des Lagers das Bedecken des Heiligtums und aller Geräte des Heiligtums vollendet haben, so sollen danach die Söhne Kehaths kommen, um es zu tragen, damit sie das Heilige nicht anrühren und sterben. Das ist es, was die Söhne Kehaths vom Zelte der Zusammenkunft zu tragen haben. (4. Mose 7.9) (2. Samuel 6.6-7) 16 Und Eleasar, der Sohn Aarons, des Priesters, hat die Aufsicht über das Öl zum Licht und das wohlriechende Räucherwerk und das beständige Speisopfer und das Salböl, die Aufsicht über die ganze Wohnung und alles, was darin ist, über das Heiligtum wie über seine Geräte. 17 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 18 Ihr sollt den Stamm der Familien der Kehathiter nicht ausgerottet werden lassen aus der Mitte der Leviten; 19 sondern dies sollt ihr ihnen tun, damit sie leben und nicht sterben, wenn sie dem Allerheiligsten nahen: Aaron und seine Söhne sollen hineingehen und jeden einzelnen von ihnen an seinen Dienst und an seine Traglast stellen; 20 aber sie sollen nicht hineingehen, daß sie auch nur einen Augenblick das Heilige sehen und sterben. (1. Samuel 6.19) 21 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 22 Nimm auch die Summe der Söhne Gersons auf, nach ihren Vaterhäusern, nach ihren Familien; 23 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren sollst du sie mustern, alle, welche in die Arbeit treten, um den Dienst am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten. 24 Dies ist der Dienst der Familien der Gersoniter im Dienen und im Tragen: 25 Sie sollen die Teppiche der Wohnung tragen und das Zelt der Zusammenkunft, seine Decke und die Decke von Dachsfell, die oben darüber ist, und den Vorhang vom Eingang des Zeltes der Zusammenkunft, 26 und die Umhänge des Vorhofs und den Vorhang vom Eingang des Tores des Vorhofs, welcher rings um die Wohnung und um den Altar ist, und ihre Seile, und alle Geräte ihres Dienstes; und alles, was an ihnen zu tun ist, sollen sie verrichten. 27 Nach dem Befehl Aarons und seiner Söhne soll aller Dienst der Söhne der Gersoniter sein hinsichtlich all ihrer Traglast und all ihres Dienstes; und ihr sollt ihnen die Hut alles dessen auftragen, was sie zu tragen haben. 28 Das ist der Dienst der Familien der Söhne der Gersoniter am Zelte der Zusammenkunft; und ihre Hut sei unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters. 29 Die Söhne Meraris - nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern sollst du sie mustern; 30 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren sollst du sie mustern, alle, welche in die Arbeit treten, um den Dienst am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten. 31 Und dies ist es, was ihnen zu tragen obliegt, nach ihrem ganzen Dienst am Zelte der Zusammenkunft: die Bretter der Wohnung und ihre Riegel und ihre Säulen und ihre Füße, 32 und die Säulen des Vorhofs ringsum und ihre Füße und ihre Pflöcke und ihre Seile, nach allen ihren Geräten und nach all ihrem Dienst; und mit Namen sollt ihr ihnen die Geräte zuzählen, die ihnen zu tragen obliegen. 33 Das ist der Dienst der Familien der Söhne Meraris, nach all ihrem Dienst am Zelte der Zusammenkunft, unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters. 34 Und Mose und Aaron und die Fürsten der Gemeinde musterten die Söhne der Kehathiter nach ihren Familien und nach ihren Vaterhäusern, 35 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, welche in die Arbeit traten zum Dienst am Zelte der Zusammenkunft. 36 Und es waren ihrer Gemusterten, nach ihren Familien, 2750. 37 Das sind die Gemusterten der Familien der Kehathiter, alle, welche am Zelte der Zusammenkunft dienten, die Mose und Aaron musterten nach dem Befehl Jehovas durch Mose. 38 Und die Gemusterten der Söhne Gersons, nach ihren Familien und nach ihren Vaterhäusern, 39 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, welche in die Arbeit traten zum Dienst am Zelte der Zusammenkunft: 40 es waren ihrer Gemusterten, nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, 2630. 41 Das sind die Gemusterten der Familien der Söhne Gersons, alle, welche am Zelte der Zusammenkunft dienten, die Mose und Aaron musterten nach dem Befehl Jehovas. 42 Und die Gemusterten der Familien der Söhne Meraris, nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, 43 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, welche in die Arbeit traten zum Dienst am Zelte der Zusammenkunft: 44 es waren ihrer Gemusterten, nach ihren Familien, 3200. 45 Das sind die Gemusterten der Familien der Söhne Meraris, die Mose und Aaron musterten nach dem Befehl Jehovas durch Mose. 46 Aller Gemusterten, welche Mose und Aaron und die Fürsten Israels musterten, der Leviten nach ihren Familien und nach ihren Vaterhäusern, 47 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, aller, welche antraten, um den Dienst der Bedienung und den Dienst des Tragens am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten: 48 ihrer Gemusterten waren 8580. 49 Nach dem Befehl Jehovas musterte man sie durch Mose, jeden einzelnen zu seinem Dienst und zu seiner Traglast; und sie wurden von ihm gemustert, wie Jehova dem Mose geboten hatte.