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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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4. Mose - Kapitel 1

Zählung der kampffähigen Männer

1 Und Jehova redete zu Mose in der Wüste Sinai im Zelte der Zusammenkunft, am Ersten des zweiten Monats, im zweiten Jahre nach ihrem Auszuge aus dem Lande Ägypten und sprach: 2 Nehmet auf die Summe der ganzen Gemeinde der Kinder Israel nach ihren Geschlechtern, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, alle Männlichen nach ihren Köpfen; (2. Mose 30.12) (4. Mose 26.2) 3 von zwanzig Jahren und darüber, jeden, der zum Heere auszieht in Israel, die sollt ihr mustern nach ihren Heeren, du und Aaron. 4 Und je ein Mann für den Stamm soll bei euch sein, ein Mann, der das Haupt von seinem Vaterhause ist. 5 Und dies sind die Namen der Männer, die euch beistehen sollen: für Ruben: Elizur, der Sohn Schedeurs; 6 für Simeon: Schelumiel, der Sohn Zurischaddais; 7 für Juda: Nachschon, der Sohn Amminadabs; (2. Mose 6.23) 8 für Issaschar: Nethaneel, der Sohn Zuars; 9 für Sebulon: Eliab, der Sohn Helons; 10 für die Söhne Josephs: für Ephraim: Elischama, der Sohn Ammihuds; für Manasse: Gamliel, der Sohn Pedazurs; (1. Chronik 7.26) 11 für Benjamin: Abidan, der Sohn Gideonis; 12 für Dan: Achieser, der Sohn Ammischaddais; 13 für Aser: Pagiel, der Sohn Okrans; 14 für Gad: Eljasaph, der Sohn Deghuels; 15 für Naphtali: Achira, der Sohn Enans. 16 Das waren die Berufenen der Gemeinde, die Fürsten der Stämme ihrer Väter; sie waren die Häupter der Tausende Israels. 17 Und Mose und Aaron nahmen diese mit Namen bezeichneten Männer, 18 und sie versammelten die ganze Gemeinde am Ersten des zweiten Monats. Und sie ließen sich in die Geburtsverzeichnisse eintragen nach ihren Geschlechtern, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, nach ihren Köpfen; 19 wie Jehova dem Mose geboten hatte. Und so musterte er sie in der Wüste Sinai. 20 Und es waren die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, nach ihren Köpfen, alle Männlichen von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 21 ihre Gemusterten vom Stamme Ruben, 46500. 22 Von den Söhnen Simeons: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, seine Gemusterten nach der Zahl der Namen, nach ihren Köpfen, alle Männlichen von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 23 ihre Gemusterten vom Stamme Simeon, 59300. 24 Von den Söhnen Gads: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 25 ihre Gemusterten vom Stamme Gad, 45650. 26 Von den Söhnen Judas: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 27 ihre Gemusterten vom Stamme Juda, 74600. 28 Von den Söhnen Issaschars: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 29 ihre Gemusterten vom Stamme Issaschar 54400. 30 Von den Söhnen Sebulons: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 31 die Gemusterten vom Stamme Sebulon, 57400. 32 Von den Söhnen Josephs: von den Söhnen Ephraims: ihre Geschlechter nach ihren Familien nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 33 ihre Gemusterten vom Stamme Ephraim, 40500. 34 Von den Söhnen Manasses: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 35 ihre Gemusterten vom Stamme Manasse, 32200. 36 Von den Söhnen Benjamins: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 37 ihre Gemusterten vom Stamme Benjamin, 35400. 38 Von den Söhnen Dans: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 39 ihre Gemusterten vom Stamme Dan, 62700. 40 Von den Söhnen Asers: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 41 ihre Gemusterten vom Stamme Aser, 41500. 42 Die Söhne Naphtalis: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 43 ihre Gemusterten vom Stamme Naphtali, 53400. 44 Das sind die Gemusterten, welche Mose und Aaron und die Fürsten Israels musterten, die zwölf Männer: es waren je ein Mann für sein Vaterhaus. 45 Und es waren alle Gemusterten der Kinder Israel, nach ihren Vaterhäusern, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog in Israel: 46 es waren alle die Gemusterten 603550 (2. Mose 12.37) (4. Mose 2.32) 47 Aber die Leviten nach dem Stamme ihrer Väter wurden nicht unter ihnen gemustert.

Aussonderung der Leviten

48 Denn Jehova hatte zu Mose geredet und gesagt: 49 Nur den Stamm Levi sollst du nicht mustern und ihre Summe nicht aufnehmen unter den Kindern Israel, (4. Mose 2.33) (4. Mose 3.15) 50 sondern bestelle du die Leviten über die Wohnung des Zeugnisses und über all ihr Gerät und über alles, was zu ihr gehört: Sie sollen die Wohnung und all ihr Gerät tragen, und sie sollen sie bedienen und sich rings um die Wohnung lagern. (4. Mose 3.23) (4. Mose 4.1) 51 Und wenn die Wohnung aufbricht, sollen die Leviten sie abnehmen; und wenn die Wohnung sich lagert, sollen die Leviten sie aufrichten. Der Fremde aber, der herzunaht, soll getötet werden. (4. Mose 3.10) (4. Mose 3.38) 52 Und die Kinder Israel sollen sich lagern, ein jeder in seinem Lager und ein jeder bei seinem Panier, nach ihren Heeren. 53 Die Leviten aber sollen sich rings um die Wohnung des Zeugnisses lagern, daß nicht ein Zorn über die Gemeinde der Kinder Israel komme; und die Leviten sollen der Hut der Wohnung des Zeugnisses warten. 54 Und die Kinder Israel taten nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte; also taten sie.