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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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3. Mose - Kapitel 18

Verordnungen für Ehe und Keuschheit

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Ich bin Jehova, euer Gott. 3 Nach dem Tun des Landes Ägypten, in welchem ihr gewohnt habt, sollt ihr nicht tun; und nach dem Tun des Landes Kanaan, wohin ich euch bringe, sollt ihr nicht tun; und in ihren Satzungen sollt ihr nicht wandeln. (2. Mose 23.24) 4 Meine Rechte sollt ihr tun und meine Satzungen sollt ihr beobachten, darin zu wandeln. Ich bin Jehova, euer Gott. 5 Und meine Satzungen und meine Rechte sollt ihr beobachten, durch welche der Mensch, wenn er sie tut, leben wird. Ich bin Jehova. (Nehemia 9.29) (Hesekiel 20.11) (Römer 10.5) (Galater 3.12) 6 Kein Mensch soll sich irgend einer seiner Blutsverwandten nahen, um ihre Blöße aufzudecken. Ich bin Jehova. 7 Die Blöße deines Vaters und die Blöße deiner Mutter sollst du nicht aufdecken; sie ist deine Mutter, du sollst ihre Blöße nicht aufdecken; 8 Die Blöße des Weibes deines Vaters sollst du nicht aufdecken; es ist die Blöße deines Vaters. (1. Mose 35.22) (5. Mose 27.20) (1. Korinther 5.1) 9 Die Blöße deiner Schwester, der Tochter deines Vaters, oder der Tochter deiner Mutter, daheim geboren oder draußen geboren, - ihre Blöße sollst du nicht aufdecken. (5. Mose 27.22) 10 Die Blöße der Tochter deines Sohnes oder der Tochter deiner Tochter - ihre Blöße sollst du nicht aufdecken, denn es ist deine Blöße. 11 Die Blöße der Tochter des Weibes deines Vaters, von deinem Vater gezeugt, - sie ist deine Schwester, ihre Blöße sollst du nicht aufdecken. 12 Die Blöße der Schwester deines Vaters sollst du nicht aufdecken: sie ist die Blutsverwandte deines Vaters. 13 Die Blöße der Schwester deiner Mutter sollst du nicht aufdecken, denn sie ist die Blutsverwandte deiner Mutter. 14 Die Blöße des Bruders deines Vaters sollst du nicht aufdecken: zu seinem Weibe sollst du nicht nahen, sie ist deine Muhme. 15 Die Blöße deiner Schwiegertochter sollst du nicht aufdecken; sie ist das Weib deines Sohnes, ihre Blöße sollst du nicht aufdecken. (1. Mose 38.16) 16 Die Blöße des Weibes deines Bruders sollst du nicht aufdecken; es ist die Blöße deines Bruders. (Markus 6.18) 17 Die Blöße eines Weibes und ihrer Tochter sollst du nicht aufdecken; die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter sollst du nicht nehmen, um ihre Blöße aufzudecken; sie sind Blutsverwandte: es ist eine Schandtat. (5. Mose 27.23) 18 Und du sollst nicht ein Weib zu ihrer Schwester nehmen, sie eifersüchtig zu machen, indem du ihre Blöße neben derselben aufdeckst bei ihrem Leben. - 19 Und einem Weibe in der Unreinheit ihrer Unreinigkeit sollst du nicht nahen, um ihre Blöße aufzudecken. (3. Mose 15.24) (Hesekiel 18.6) (Hesekiel 22.10) 20 Und bei dem Weibe deines Nächsten sollst du nicht liegen zur Begattung, daß du durch sie unrein werdest. - (2. Samuel 11.4) 21 Und von deinen Kindern sollst du nicht hingeben, um sie dem Molech durch das Feuer gehen zu lassen, und du sollst den Namen Jehovas, deines Gottes, nicht entweihen. Ich bin Jehova. - (5. Mose 18.10) (2. Könige 21.6) (Psalm 106.37) (Jeremia 7.31) 22 Und bei einem Manne sollst du nicht liegen, wie man bei einem Weibe liegt: es ist ein Greuel. (1. Mose 19.5) (Römer 1.27) (1. Korinther 6.9) 23 Und bei keinem Vieh sollst du liegen, so daß du dich an ihm verunreinigst; und ein Weib soll sich nicht vor ein Vieh hinstellen, um mit ihm zu schaffen zu haben: es ist eine schändliche Befleckung. (2. Mose 22.18) 24 Verunreiniget euch nicht durch alles dieses; denn durch alles dieses haben die Nationen sich verunreinigt, die ich vor euch vertreibe. 25 Und das Land wurde verunreinigt, und ich suchte seine Ungerechtigkeit an ihm heim, und das Land spie seine Bewohner aus. 26 Ihr aber, ihr sollt meine Satzungen und meine Rechte beobachten, und ihr sollt nichts tun von allen diesen Greueln, der Eingeborene und der Fremdling, der in eurer Mitte weilt, - 27 denn alle diese Greuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor euch waren, und das Land ist verunreinigt worden, - 28 damit das Land euch nicht ausspeie, wenn ihr es verunreiniget, so wie es die Nation ausgespieen hat, die vor euch war: 29 denn jeder, der einen von allen diesen Greueln tut, die Seelen, die ihn tun, sollen ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes. 30 Und ihr sollt meine Vorschriften beobachten, daß ihr keine der greulichen Bräuche übet, die vor euch geübt worden sind, und euch nicht durch dieselben verunreiniget. Ich bin Jehova, euer Gott.