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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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1. Chronik - Kapitel 25

Abteilungen der Sänger und Musiker

1 Und David und die Obersten des Heeres sonderten von den Söhnen Asaphs und Hemans und Jeduthuns solche zum Dienste ab, welche weissagten mit Lauten und Harfen und mit Zimbeln. Und es war ihre Zahl, der Männer, die tätig waren für ihren Dienst: (1. Chronik 15.19) 2 Von den Söhnen Asaphs: Sakkur und Joseph und Nethanja und Ascharela, die Söhne Asaphs, unter der Leitung Asaphs, welcher nach der Anweisung des Königs weissagte. 3 Von Jeduthun, die Söhne Jeduthuns: Gedalja und Zeri und Jesaja, Haschabja und Mattithja, und Simei, sechs, unter der Leitung ihres Vaters Jeduthun, mit der Laute, welcher weissagte, um Jehova zu preisen und zu loben. 4 Von Heman, die Söhne Hemans: Bukkija und Mattanja, Ussiel, Schebuel und Jerimoth, Hananja, Hanani, Eliatha, Giddalti und Romamti-Eser, Joschbekascha, Mallothi, Hothir, Machasioth. 5 Alle diese waren Söhne Hemans, des Sehers des Königs in den Worten Gottes, um seine Macht zu erheben; und Gott hatte dem Heman vierzehn Söhne und drei Töchter gegeben. - (2. Chronik 35.15) (1. Chronik 21.9) 6 Alle diese waren unter der Leitung ihrer Väter, Asaph und Jeduthun und Heman, beim Gesange im Hause Jehovas, mit Zimbeln, Harfen und Lauten, zum Dienste des Hauses Gottes, nach der Anweisung des Königs. 7 Und es war ihre Zahl mit ihren Brüdern, die im Gesange Jehovas geübt waren: aller Kundigen 288. 8 Und sie warfen Lose über ihr Amt, der Kleine wie der Große, der Kundige mit dem Lehrling. (1. Chronik 24.31) 9 Und das erste Los kam heraus für Asaph, für Joseph; für Gedalja das zweite: er und seine Brüder und seine Söhne waren zwölf; 10 das dritte für Sakkur: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 11 das vierte für Jizri: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 12 das fünfte für Nathanja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 13 das sechste für Bukkija: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 14 das siebte für Jescharela: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 15 das achte für Jesaja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 16 das neunte für Mattanja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 17 das zehnte für Simei: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 18 das elfte für Asarel: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 19 das zwölfte für Haschabja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 20 das dreizehnte für Schubael: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 21 das vierzehnte für Mattithja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 22 das fünfzehnte für Jeremoth: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 23 das sechzehnte für Hananja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 24 das siebzehnte für Joschbekascha: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 25 das achtzehnte für Hanani: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 26 das neunzehnte für Mallothi: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 27 das zwanzigste für Eliatha: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 28 das einundzwanzigste für Hothir: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 29 das zweiundzwanzigste für Giddalti: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 30 das dreiundzwanzigste für Machasioth: seine Söhne und seine Brüder, zwölf; 31 das vierundzwanzigste für Romamti-Eser: seine Söhne und seine Brüder, zwölf.