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5. Mose - Kapitel 18

Recht der Priester und Leviten

1 Die Priester, die Leviten des ganzen Stammes Levi, sollen nicht Teil noch Erbe haben mit Israel. Die Opfer des HERRN und sein Erbteil sollen sie essen. (4. Mose 18.8) (5. Mose 10.9) (1. Korinther 9.13) 2 Darum sollen sie kein Erbe unter ihren Brüdern haben, daß der HERR ihr Erbe ist, wie er ihnen geredet hat. 3 Das soll aber das Recht der Priester sein an dem Volk, an denen, die da opfern, es sei Ochse oder Schaf, daß man dem Priester gebe den Arm und beide Kinnbacken und den Wanst
4 und die Erstlinge deines Korns, deines Mostes und deines Öls und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe. 5 Denn der HERR, dein Gott, hat ihn erwählt aus allen deinen Stämmen, daß er stehe am Dienst im Namen des HERRN, er und seine Söhne ewiglich. 6 Wenn ein Levit kommt aus irgend einem deiner Tore oder sonst irgend aus ganz Israel, da er Gast ist, und kommt nach aller Lust seiner Seele an den Ort, den der HERR erwählen wird,
7 daß er diene im Namen des HERRN, seines Gottes, wie alle seine Brüder, die Leviten, die daselbst vor dem HERR stehen: 8 die sollen gleichen Teil zu essen haben, ohne was einer hat von dem verkauften Gut seiner Väter.

Von falscher und rechter Prophetie

9 Wenn du in das Land kommst, das dir der HERR, dein Gott, geben wird, so sollst du nicht lernen tun die Greuel dieser Völker,
10 daß nicht jemand unter dir gefunden werde, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lasse, oder ein Weissager oder Tagewähler oder der auf Vogelgeschrei achte oder ein Zauberer (3. Mose 18.21) (3. Mose 19.26) (3. Mose 19.31) (3. Mose 20.27) 11 oder Beschwörer oder Wahrsager oder Zeichendeuter oder der die Toten frage. (1. Samuel 28.11) 12 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN ein Greuel, und um solcher Greuel willen vertreibt sie der HERR, dein Gott, vor dir her. 13 Du aber sollst rechtschaffen sein mit dem HERRN, deinem Gott. (1. Mose 6.9) (Psalm 15.2) 14 Denn diese Völker, deren Land du einnehmen wirst, gehorchen den Tagewählern und Weissagern; aber du sollst dich nicht also halten gegen den HERRN, deinen Gott.

Verheißung des rechten Propheten

15 Einen Propheten wie mich wird der HERR, dein Gott, dir erwecken aus dir und aus deinen Brüdern; dem sollt ihr gehorchen. (4. Mose 12.6-8) (Johannes 1.45) (Johannes 6.14) (Apostelgeschichte 3.22) (Apostelgeschichte 7.37) (Hebräer 12.24)
16 Wie du denn von dem HERRN, deinem Gott, gebeten hast am Horeb am Tage der Versammlung und sprachst: Ich will hinfort nicht mehr hören die Stimme des HERRN, meines Gottes, und das sehr große Feuer nicht mehr sehen, daß ich nicht sterbe. (2. Mose 20.19) (Hebräer 12.19) 17 Und der HERR sprach zu mir: Sie haben wohl geredet. (5. Mose 5.25) 18 Ich will ihnen einen Propheten, wie du bist, erwecken aus ihren Brüdern und meine Worte in seinen Mund geben; der soll zu ihnen reden alles, was ich ihm gebieten werde. 19 Und wer meine Worte nicht hören wird, die er in meinem Namen reden wird, von dem will ich's fordern. 20 Doch wenn ein Prophet vermessen ist, zu reden in meinem Namen, was ich ihm nicht geboten habe zu reden, und wenn einer redet in dem Namen anderer Götter, derselbe Prophet soll sterben. (5. Mose 13.6) (Jeremia 14.15)
21 Ob du aber in deinem Herzen sagen würdest: Wie kann ich merken, welches Wort der HERR nicht geredet hat? 22 Wenn der Prophet redet in dem Namen des HERRN, und es wird nichts daraus und es kommt nicht, das ist das Wort, das der HERR nicht geredet hat, darum scheue dich nicht vor ihm.

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Jeremia - Kapitel 28

1 Es war noch in der Anfangszeit des Königs Zidkija von Juda, im August seines vierten Regierungsjahrs, da sagte der Prophet Hananja Ben-Asur von Gibeon im Haus Jahwes vor den Priestern und dem Volk: 2 "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: 'Ich zerbreche das Joch des Königs von Babylon. 3 In zwei Jahren werde ich alle Gegenstände aus dem Haus Jahwes, die König Nebukadnezzar weggenommen und nach Babylonien gebracht hat, an diesen Ort zurückbringen. (Jeremia 27.16) 4 Auch König Jechonja Ben-Jojakim und alle anderen, die aus Juda nach Babylonien verschleppt worden sind, bringe ich an diesen Ort zurück', spricht Jahwe, 'denn ich zerbreche das Joch des Königs von Babylon.'" (Jeremia 27.20) 5 Da sagte der Prophet Jeremia öffentlich vor den Priestern und dem Volk, das sich im Haus Jahwes befand, zu dem Propheten Hananja: 6 "Amen! Ich wünschte, Jahwe würde das tun! Er lasse deine Worte in Erfüllung gehen und bringe die Gegenstände aus dem Haus Jahwes und alle nach Babylonien Verschleppten an diesen Ort zurück! 7 Aber jetzt höre, was ich vor dir und dem ganzen Volk zu sagen habe: 8 Die Propheten, die vor mir und dir seit ältesten Zeiten aufgetreten sind, sagten vielen Ländern und großen Reichen Krieg, Unheil und Pest voraus. 9 Der Prophet, der Frieden ankündigt, wird als echter Prophet erkannt, wenn sein Wort eintrifft. Erst daran erweist sich, dass Jahwe ihn wirklich gesandt hat." 10 Da nahm der Prophet Hananja das Joch vom Hals des Propheten Jeremia ab und zerbrach es. (Jeremia 27.2) 11 Dann erklärte er vor allen Leuten: "So spricht Jahwe: 'Ebenso werde ich in zwei Jahren das Joch des Königs Nebukadnezzar von Babylon den Völkern vom Hals nehmen und zerbrechen.'" Daraufhin ging der Prophet Jeremia weg. (Jeremia 28.3) 12 Einige Zeit nachdem Hananja das Joch vom Hals Jeremias genommen und zerbrochen hatte, kam das Wort Jahwes zu Jeremia: 13 "Geh und sage zu Hananja: 'So spricht Jahwe: Ein Joch aus Holz hast du zerbrochen, doch dafür kommt ein Joch aus Eisen. 14 Denn so spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: Ein eisernes Joch habe ich auf den Nacken dieser Völker gelegt; sie müssen König Nebukadnezzar von Babylon dienen. Selbst die wilden Tiere gebe ich ihm.'" (Jeremia 27.6) 15 Jeremia sagte außerdem zum Propheten Hananja: "Hör gut zu, Hananja! Jahwe hat dich nicht gesandt. Du hast das Volk auf eine Lüge vertrauen lassen. 16 Darum spricht Jahwe: 'Pass auf! Ich lasse dich vom Erdboden verschwinden. Dieses Jahr noch wirst du sterben, denn du hast Ungehorsam gegen Jahwe gepredigt.'" (Jeremia 23.14) (Jeremia 29.32) 17 Der Prophet Hananja starb noch in demselben Jahr, im Oktober.