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5. Mose - Kapitel 17

1 Du sollst dem HERRN, deinem Gott, keinen Ochsen oder Schaf opfern, das einen Fehl oder irgend etwas Böses an sich hat; denn es ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (3. Mose 22.20) 2 Wenn unter dir in der Tore einem, die dir der HERR, geben wird, jemand gefunden wird, Mann oder Weib, der da übel tut vor den Augen des HERRN, deines Gottes, daß er seinen Bund übertritt (5. Mose 13.7)
3 und hingeht und dient andern Göttern und betet sie an, es sei Sonne oder Mond oder allerlei Heer des Himmels, was ich nicht geboten habe, (5. Mose 4.19) 4 und es wird dir angesagt, und du hörst es, so sollst du wohl darnach fragen. Und wenn du findest, das es gewiß wahr ist, daß solcher Greuel in Israel geschehen ist, 5 so sollst du den Mann oder das Weib ausführen, die solches Übel getan haben, zu deinem Tor und sollst sie zu Tode steinigen. 6 Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben. (4. Mose 35.30) (Hebräer 10.28)
7 Die Hand der Zeugen soll die erste sein, ihn zu töten, und darnach die Hand alles Volks, daß du das Böse von dir tust.

Einsetzung eines Obergerichtes

8 Wenn eine Sache vor Gericht dir zu schwer sein wird, zwischen Blut und Blut, zwischen Handel und Handel, zwischen Schaden und Schaden, und was Streitsachen sind in deinen Toren, so sollst du dich aufmachen und hingehen zu der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, 9 und zu den Priestern, den Leviten, und zu dem Richter, der zur Zeit sein wird, kommen und fragen; die sollen dir das Urteil sprechen. (2. Chronik 19.8) (2. Chronik 19.11) 10 Und du sollst tun nach dem, was sie dir sagen an der Stätte, die der HERR erwählen wird, und sollst es halten, daß du tust nach allem, was sie dich lehren werden. 11 Nach dem Gesetz, das sie dich lehren, und nach dem Recht, das sie dir sagen, sollst du dich halten, daß du davon nicht abweichest, weder zur Rechten noch zur Linken. (5. Mose 17.20) 12 Und wo jemand vermessen handeln würde, daß er dem Priester nicht gehorchte, der daselbst in des HERRN, deines Gottes, Amt steht, oder dem Richter, der soll sterben, und sollst das Böse aus Israel tun, 13 daß es alles Volk höre und sich fürchte und nicht mehr vermessen sei.

Das Königsgesetz

14 Wenn du in das Land kommst, das dir der HERR, dein Gott, geben wird, und nimmst es ein und wohnst darin und wirst sagen: Ich will einen König über mich setzen, wie alle Völker um mich her haben, (1. Samuel 8.5-6)
15 so sollst du den zum König über dich setzen, den der HERR, dein Gott, erwählen wird. Du sollst aber aus deinen Brüdern einen zum König über dich setzen. Du darfst nicht irgend einen Fremdem, der nicht dein Bruder ist, über dich setzen. 16 Allein daß er nicht viele Rosse halte und führe das Volk nicht wieder nach Ägypten um der Menge der Rosse willen; weil der HERR euch gesagt hat, daß ihr hinfort nicht wieder diesen Weg kommen sollt. (1. Könige 10.25) (1. Könige 10.28) 17 Er soll auch nicht viele Weiber nehmen, daß sein Herz nicht abgewandt werde, und soll auch nicht viel Silber und Gold sammeln. (1. Könige 11.4) 18 Und wenn er nun sitzen wird auf dem Stuhl seines Königreichs, soll er dies andere Gesetz von den Priestern, den Leviten, nehmen und in ein Buch schreiben lassen. 19 Das soll bei ihm sein, und er soll darin lesen sein Leben lang, auf daß er lerne fürchten den HERRN, seinen Gott, daß er halte alle Worte dieses Gesetzes und diese Rechte, daß er darnach tue. 20 Er soll sein Herz nicht erheben über seine Brüder und soll nicht weichen von dem Gebot, weder zur Rechten noch zur Linken, auf daß er seine Tage verlängere in seinem Königreich, er und seine Kinder in Israel. (5. Mose 5.29)

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Josua - Kapitel 13

Noch nicht eingenommenes Land

1 Und Josua war alt, wohlbetagt, und Jehova sprach zu ihm: Du bist alt, wohlbetagt, und vom Lande ist sehr viel übrig in Besitz zu nehmen. 2 Dies ist das Land, das noch übrig ist: alle Bezirke der Philister und das ganze Gesuri; 3 von dem Sihor, der vor Ägypten fließt, bis an die Grenze von Ekron gegen Norden, wird es zu den Kanaanitern gerechnet; die fünf Fürsten der Philister: der Gasiter, der Asdoditer, der Askaloniter, der Gathiter und der Ekroniter, und die Awim. 4 Im Süden das ganze Land der Kanaaniter und Meara, das den Zidoniern gehört, bis Aphek, bis an die Grenze der Amoriter; 5 und das Land der Gibliter und der ganze Libanon gegen Sonnenaufgang, von Baal-Gad, am Fuße des Berges Hermon, bis man nach Hamath kommt; 6 alle Bewohner des Gebirges, vom Libanon bis Misrephot-Majim, alle Zidonier. Ich selbst werde sie vor den Kindern Israel austreiben; nur verlose es Israel als Erbteil, so wie ich dir geboten habe. (Josua 11.8) 7 Und nun verteile dieses Land als Erbteil den neun Stämmen und dem halben Stamme Manasse. -

Ostjordanland für Ruben, Gad und den halben Stamm Manasse

8 Mit ihm haben die Rubeniter und die Gaditer ihr Erbteil empfangen, welches Mose ihnen gegeben hat jenseit des Jordan gegen Osten, so wie Mose, der Knecht Jehovas, es ihnen gegeben hat: (Josua 13.15) 9 von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon ist, und zwar von der Stadt, die mitten im Flußtale liegt, und die ganze Ebene Medeba bis Dibon, 10 und alle Städte Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, bis zur Grenze der Kinder Ammon; 11 und Gilead und das Gebiet der Gesuriter und der Maakathiter und den ganzen Berg Hermon und das ganze Basan bis Salka, 12 das ganze Reich Ogs in Basan, der zu Astaroth und zu Edrei regierte; (er war von dem Überrest der Rephaim übriggeblieben;) und Mose schlug sie und trieb sie aus. 13 Aber die Kinder Israel trieben die Gesuriter und die Maakathiter nicht aus; und Gesur und Maakath haben in der Mitte Israels gewohnt bis auf diesen Tag. 14 Nur dem Stamme Levi gab er kein Erbteil; die Feueropfer Jehovas, des Gottes Israels, sind sein Erbteil, so wie er zu ihm geredet hat. (Josua 13.33) 15 Und Mose gab dem Stamme der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern. (4. Mose 32.1) 16 Und es wurde ihnen als Gebiet zuteil: von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon ist, und zwar von der Stadt, die mitten im Flußtale liegt, und die ganze Ebene bei Medeba; 17 Hesbon und alle seine Städte, die in der Ebene sind: Dibon und Bamoth-Baal und Beth-Baal-Meon, 18 und Jahza und Kedemoth und Mephaath, 19 und Kirjathaim und Sibma und Zereth-Schachar auf dem Berge der Talebene, 20 und Beth-Peor und die Abhänge des Pisga und Beth-Jesimoth, 21 und alle Städte der Ebene, und das ganze Reich Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, welchen Mose schlug, ihn und die Fürsten von Midian: Ewi und Rekem und Zur und Hur und Reba, die Herrscher Sihons, Bewohner des Landes. 22 Und Bileam, den Sohn Beors, den Wahrsager, töteten die Kinder Israel mit dem Schwerte, nebst ihren Erschlagenen. (4. Mose 22.5) (4. Mose 31.8) 23 Und die Grenze der Kinder Ruben war der Jordan und das Angrenzende. Das war das Erbteil der Kinder Ruben, nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 24 Und Mose gab dem Stamme Gad, den Kindern Gad, nach ihren Geschlechtern. 25 Und es wurde ihnen als Gebiet zuteil: Jaser und alle Städte Gileads, und die Hälfte des Landes der Kinder Ammon bis Aroer, das vor Rabba liegt; 26 und von Hesbon bis Ramath-Mizpe und Betonim, und von Machanaim bis an die Grenze von Lidebir; 27 und in der Talebene: Beth-Haram und Beth-Nimra und Sukkoth und Zaphon, der Rest von dem Reiche Sihons, des Königs von Hesbon, der Jordan und das Angrenzende bis an das Ende des Sees Kinnereth, jenseit des Jordan gegen Osten. 28 Das war das Erbteil der Kinder Gad nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 29 Und Mose gab dem halben Stamme Manasse. Und dem halben Stamme der Kinder Manasse wurde nach ihren Geschlechtern zuteil. 30 Und ihr Gebiet war von Machanaim an, das ganze Basan, das ganze Reich Ogs, des Königs von Basan, und alle Dörfer Jairs, die in Basan sind, sechzig Städte. (Richter 10.3-4) 31 Und das halbe Gilead, und Astaroth und Edrei, die Städte des Reiches Ogs, in Basan, wurden den Söhnen Makirs, des Sohnes Manasses, zuteil, der Hälfte der Söhne Makirs, nach ihren Geschlechtern. 32 Das ist es, was Mose in den Ebenen Moabs als Erbe ausgeteilt hat, jenseit des Jordan von Jericho, gegen Osten. 33 Aber dem Stamme Levi gab Mose kein Erbteil; Jehova, der Gott Israels, ist ihr Erbteil, so wie er zu ihnen geredet hat. (4. Mose 18.20-21)