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5. Mose - Kapitel 17

1 Du sollst dem HERRN, deinem Gott, keinen Ochsen oder Schaf opfern, das einen Fehl oder irgend etwas Böses an sich hat; denn es ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (3. Mose 22.20) 2 Wenn unter dir in der Tore einem, die dir der HERR, geben wird, jemand gefunden wird, Mann oder Weib, der da übel tut vor den Augen des HERRN, deines Gottes, daß er seinen Bund übertritt (5. Mose 13.7)
3 und hingeht und dient andern Göttern und betet sie an, es sei Sonne oder Mond oder allerlei Heer des Himmels, was ich nicht geboten habe, (5. Mose 4.19) 4 und es wird dir angesagt, und du hörst es, so sollst du wohl darnach fragen. Und wenn du findest, das es gewiß wahr ist, daß solcher Greuel in Israel geschehen ist, 5 so sollst du den Mann oder das Weib ausführen, die solches Übel getan haben, zu deinem Tor und sollst sie zu Tode steinigen. 6 Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben. (4. Mose 35.30) (Hebräer 10.28)
7 Die Hand der Zeugen soll die erste sein, ihn zu töten, und darnach die Hand alles Volks, daß du das Böse von dir tust.

Einsetzung eines Obergerichtes

8 Wenn eine Sache vor Gericht dir zu schwer sein wird, zwischen Blut und Blut, zwischen Handel und Handel, zwischen Schaden und Schaden, und was Streitsachen sind in deinen Toren, so sollst du dich aufmachen und hingehen zu der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, 9 und zu den Priestern, den Leviten, und zu dem Richter, der zur Zeit sein wird, kommen und fragen; die sollen dir das Urteil sprechen. (2. Chronik 19.8) (2. Chronik 19.11) 10 Und du sollst tun nach dem, was sie dir sagen an der Stätte, die der HERR erwählen wird, und sollst es halten, daß du tust nach allem, was sie dich lehren werden. 11 Nach dem Gesetz, das sie dich lehren, und nach dem Recht, das sie dir sagen, sollst du dich halten, daß du davon nicht abweichest, weder zur Rechten noch zur Linken. (5. Mose 17.20) 12 Und wo jemand vermessen handeln würde, daß er dem Priester nicht gehorchte, der daselbst in des HERRN, deines Gottes, Amt steht, oder dem Richter, der soll sterben, und sollst das Böse aus Israel tun, 13 daß es alles Volk höre und sich fürchte und nicht mehr vermessen sei.

Das Königsgesetz

14 Wenn du in das Land kommst, das dir der HERR, dein Gott, geben wird, und nimmst es ein und wohnst darin und wirst sagen: Ich will einen König über mich setzen, wie alle Völker um mich her haben, (1. Samuel 8.5-6)
15 so sollst du den zum König über dich setzen, den der HERR, dein Gott, erwählen wird. Du sollst aber aus deinen Brüdern einen zum König über dich setzen. Du darfst nicht irgend einen Fremdem, der nicht dein Bruder ist, über dich setzen. 16 Allein daß er nicht viele Rosse halte und führe das Volk nicht wieder nach Ägypten um der Menge der Rosse willen; weil der HERR euch gesagt hat, daß ihr hinfort nicht wieder diesen Weg kommen sollt. (1. Könige 10.25) (1. Könige 10.28) 17 Er soll auch nicht viele Weiber nehmen, daß sein Herz nicht abgewandt werde, und soll auch nicht viel Silber und Gold sammeln. (1. Könige 11.4) 18 Und wenn er nun sitzen wird auf dem Stuhl seines Königreichs, soll er dies andere Gesetz von den Priestern, den Leviten, nehmen und in ein Buch schreiben lassen. 19 Das soll bei ihm sein, und er soll darin lesen sein Leben lang, auf daß er lerne fürchten den HERRN, seinen Gott, daß er halte alle Worte dieses Gesetzes und diese Rechte, daß er darnach tue. 20 Er soll sein Herz nicht erheben über seine Brüder und soll nicht weichen von dem Gebot, weder zur Rechten noch zur Linken, auf daß er seine Tage verlängere in seinem Königreich, er und seine Kinder in Israel. (5. Mose 5.29)

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3. Mose - Kapitel 4

Sündopfer für unwissend begangene Sünden

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn jemand aus Versehen sündigt gegen irgend eines der Verbote Jehovas, die nicht getan werden sollen, und irgend eines derselben tut, - 3 wenn der gesalbte Priester sündigt nach einem Vergehen des Volkes, so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen jungen Farren ohne Fehl dem Jehova darbringen zum Sündopfer. 4 Und er soll den Farren an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova bringen und seine Hand auf den Kopf des Farren legen und den Farren schlachten vor Jehova. 5 Und der gesalbte Priester nehme von dem Blute des Farren und bringe es in das Zelt der Zusammenkunft; 6 und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge von dem Blute siebenmal vor Jehova gegen den Vorhang des Heiligtums hin. (3. Mose 8.11) (3. Mose 14.7) 7 Und der Priester tue von dem Blute an die Hörner des Altars des wohlriechenden Räucherwerks, der im Zelte der Zusammenkunft ist, vor Jehova; und alles Blut des Farren soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist. (2. Mose 30.1) (2. Mose 30.6) (2. Mose 40.6) 8 Und alles Fett von dem Farren des Sündopfers soll er von ihm abheben: das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide ist, 9 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen, 10 so wie es abgehoben wird von dem Rinde des Friedensopfers; und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar räuchern. 11 Und die Haut des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopfe und seinen Schenkeln und seinem Eingeweide und seinem Mist: (3. Mose 8.17) 12 den ganzen Farren soll er hinausbringen außerhalb des Lagers an einen reinen Ort, nach dem Schutthaufen der Fettasche, und soll ihn auf Holzscheiten mit Feuer verbrennen; auf dem Schutthaufen der Fettasche soll er verbrannt werden. (3. Mose 6.4) (Hebräer 13.11) 13 Und wenn die ganze Gemeinde Israel aus Versehen sündigt und die Sache ist verborgen vor den Augen der Versammlung, und sie tun eines von allen Verboten Jehovas, die nicht getan werden sollen, und verschulden sich, (4. Mose 15.24) 14 und die Sünde wird bekannt, die sie wider dasselbe begangen haben, so soll die Versammlung einen jungen Farren darbringen zum Sündopfer und ihn vor das Zelt der Zusammenkunft bringen. (Römer 8.3) 15 Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände auf den Kopf des Farren legen vor Jehova, und man soll den Farren vor Jehova schlachten. 16 Und der gesalbte Priester bringe von dem Blute des Farren in das Zelt der Zusammenkunft, 17 und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal vor Jehova gegen den Vorhang hin. 18 Und er tue von dem Blute an die Hörner des Altars, der vor Jehova, der im Zelte der Zusammenkunft ist; und alles Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist. 19 Und all sein Fett soll er von ihm abheben und auf dem Altar räuchern. 20 Und er soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat; also soll er damit tun. Und so tue der Priester Sühnung für sie, und es wird ihnen vergeben werden. 21 Und er soll den Farren hinausbringen außerhalb des Lagers und ihn verbrennen, so wie er den ersten Farren verbrannt hat: es ist ein Sündopfer der Versammlung. (3. Mose 4.11-12) 22 Wenn ein Fürst sündigt und tut aus Versehen eines von allen den Verboten Jehovas, seines Gottes, die nicht getan werden sollen, und verschuldet sich, 23 und seine Sünde wird ihm kundgetan, worin er gesündigt hat, so soll er seine Opfergabe bringen, einen Ziegenbock, ein Männlein ohne Fehl. 24 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Bockes legen und ihn schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer vor Jehova schlachtet: es ist ein Sündopfer. 25 Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und sein Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen. 26 Und all sein Fett soll er auf dem Altar räuchern, wie das Fett des Friedensopfers. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, und es wird ihm vergeben werden. 27 Und wenn jemand vom Volke des Landes aus Versehen sündigt, indem er eines von den Verboten Jehovas tut, die nicht getan werden sollen, und sich verschuldet 28 und seine Sünde wird ihm kundgetan, die er begangen hat, so soll er seine Opfergabe bringen, eine Ziege ohne Fehl, ein Weiblein, für seine Sünde, die er begangen hat. 29 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und das Sündopfer schlachten an dem Orte des Brandopfers. 30 Und der Priester nehme von seinem Blute mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den Fuß des Altars gießen. 31 Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf dem Altar räuchern zum lieblichen Geruch dem Jehova. Und so tue der Priester Sühnung für ihn, und es wird ihm vergeben werden. - (3. Mose 3.14-15) 32 Und wenn er ein Schaf bringt als seine Opfergabe zum Sündopfer, so soll es ein Weiblein ohne Fehl sein, das er bringt. 33 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und es zum Sündopfer schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet. 34 Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den Fuß des Altars gießen. 35 Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett des Schafes von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf dem Altar räuchern, auf den Feueropfern Jehovas. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.