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5. Mose - Kapitel 16

Von den drei jährlichen Hauptfesten

1 Halte den Monat Abib, daß du Passah haltest dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat dich der HERR, dein Gott, aus Ägypten geführt bei der Nacht. (2. Mose 12.1) 2 Und sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Schafe und Rinder, an der Stätte, die der HERR erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne. 3 Du sollst kein Gesäuertes auf das Fest essen, denn mit Furcht bist du aus Ägyptenland gezogen, auf daß du des Tages deines Auszugs aus Ägyptenland gedenkest dein Leben lang. 4 Es soll in sieben Tagen kein Sauerteig gesehen werden in allen deinen Grenzen und soll auch nichts vom Fleisch, das des Abends am ersten Tage geschlachtet ist, über Nacht bleiben bis an den Morgen. 5 Du darfst nicht Passah schlachten in irgend deiner Tore einem, die dir der HERR, dein Gott gegeben hat;
6 sondern an der Stätte, die der HERR, dein Gott erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne, da sollst du das Passah schlachten des Abends, wenn die Sonne ist untergegangen, zu der Zeit, als du aus Ägypten zogst. 7 Und sollst kochen und essen an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, und darnach dich wenden des Morgens und heimgehen in deine Hütten. 8 Sechs Tage sollst du ungesäuertes essen, und am siebenten Tag ist die Versammlung des HERRN, deines Gottes; da sollst du keine Arbeit tun. 9 Sieben Wochen sollst du dir zählen, und anheben zu zählen, wenn man anfängt mit der Sichel in der Saat.
10 Und sollst halten das Fest der Wochen dem HERRN, deinem Gott, daß du eine freiwillige Gabe deiner Hand gebest, nach dem dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat; 11 und sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, du und dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd und der Levit, der in deinem Tor ist, der Fremdling, der Waise, und die Witwe, die unter dir sind, an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name da wohne. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Und gedenke, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist, daß du haltest und tust nach diesen Geboten. (5. Mose 5.15) 13 Das Fest der Laubhütten sollst du halten sieben Tage, wenn du hast eingesammelt von deiner Tenne und von deiner Kelter,
14 und sollst fröhlich sein auf deinem Fest, du und dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, der Levit, der Fremdling, der Waise und die Witwe, die in deinem Tor sind. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben Tage sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest halten an der Stätte, die der HERR erwählen wird. Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem deinem Einkommen und in allen Werken deiner Hände; darum sollst du fröhlich sein. 16 Dreimal des Jahres soll alles, was männlich ist unter dir, vor dem HERR, deinem Gott, erscheinen, an der Stätte, die der HERR erwählen wird: aufs Fest der ungesäuerten Brote, aufs Fest der Wochen und aufs Fest der Laubhütten; sie sollen aber nicht leer vor dem HERRN erscheinen,
17 ein jeglicher nach der Gabe seiner Hand, nach dem Segen, den dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.

Von den Richtern und Amtleuten

18 Richter und Amtleute sollst du dir setzen in allen deinen Toren, die dir der HERR, dein Gott, geben wird unter deinen Stämmen, daß sie das Volk richten mit rechtem Gericht. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9)
19 Du sollst das Recht nicht beugen und sollst auch keine Person ansehen noch Geschenke nehmen; denn die Geschenke machen die Weisen blind und verkehren die Sachen der Gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Was recht ist, dem sollst du nachjagen, auf daß du leben und einehmen mögest das Land, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.

Reinheit des Gottesdienstes. Strafe für Götzendienst

21 Du sollst keinen Hain von Bäumen pflanzen bei dem Altar des HERRN, deines Gottes, den du dir machst. (5. Mose 7.5)
22 Du sollst keine Säule aufrichten, welche der HERR, dein Gott, haßt. (3. Mose 26.1)

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Jesaja - Kapitel 62

1 Um Zions willen darf ich nicht schweigen, / um Jerusalems willen will ich nicht ruhen, / bis das Recht in ihm aufstrahlt wie das Morgenlicht, / und seine Rettung wie eine Fackel in der Nacht. 2 Die Völker werden deine Gerechtigkeit sehen / und alle Könige deine strahlende Pracht. / Man legt dir einen neuen Namen bei, / den Jahwe selbst für dich bestimmt. (Jesaja 65.15) (Offenbarung 2.17) 3 Du wirst ein Schmuckstück sein in Jahwes Hand, / ein königliches Diadem, gehalten von deinem Gott. 4 Du wirst nicht länger "die Verstoßene" genannt, / dein Land wird nicht mehr "Ödland" heißen, / sondern "Gottes Liebling" nennt man dich / und dein Land "Regenland". / Denn Jahwe hat seine Freude an dir / und vermählt sich mit deinem Land. (Jesaja 60.15) (Hosea 2.21) 5 Denn wie der junge Mann sein Mädchen heiratet, / so vermählen sich deine Söhne mit dir. / Und wie der Bräutigam sich an seiner Braut freut, / so hat dein Gott Freude an dir. (Zephanja 3.17) 6 Ich habe Wächter auf deine Mauern gestellt, Jerusalem! / Ihr Rufen verstummt nicht einen Augenblick, / weder am Tag noch in der Nacht. / Ihr Wächter sollt Jahwe an Jerusalem erinnern! / Gönnt euch keine Rast, (Jesaja 52.8) 7 und lasst ihm keine Ruhe, / bis er Jerusalem wieder so hergestellt hat, / dass alle Welt die Stadt rühmt. 8 Jahwe hat geschworen bei seiner rechten Hand / und seinem Siegesarm: "Nie mehr wird dein Korn die Speise deiner Feinde sein, / nie mehr trinken Fremde den Wein, / für den du so hart gearbeitet hast. (Jesaja 65.21-22) 9 Nein, wer das Korn einbringt, soll davon essen und Jahwe loben. / Wer den Wein liest, soll davon trinken im Vorhof meines Heiligtums." 10 Zieht durch die Tore ein und aus / und bahnt dem Volk einen Weg! Baut, ja, baut die Straße und räumt die Steine aus dem Weg! / Stellt ein Zeichen für die Völker auf! (Jesaja 57.14) 11 Seht, Jahwe lässt es hören bis ans Ende der Welt: / "Sagt der Zionsstadt: 'Pass auf, dein Retter kommt! / Schau, er bringt den Siegespreis mit! / Das Volk, das er befreite, zieht vor ihm her.'" (Jesaja 40.10) (Sacharja 9.9) (Offenbarung 22.12) 12 Man wird es nennen "das heilige Volk" und "die Erlösten Jahwes". / Und dich wird man nennen "die Begehrte" und "die nie mehr verlassene Stadt". (Jesaja 35.10)