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5. Mose - Kapitel 16

Von den drei jährlichen Hauptfesten

1 Halte den Monat Abib, daß du Passah haltest dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat dich der HERR, dein Gott, aus Ägypten geführt bei der Nacht. (2. Mose 12.1) 2 Und sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Schafe und Rinder, an der Stätte, die der HERR erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne. 3 Du sollst kein Gesäuertes auf das Fest essen, denn mit Furcht bist du aus Ägyptenland gezogen, auf daß du des Tages deines Auszugs aus Ägyptenland gedenkest dein Leben lang. 4 Es soll in sieben Tagen kein Sauerteig gesehen werden in allen deinen Grenzen und soll auch nichts vom Fleisch, das des Abends am ersten Tage geschlachtet ist, über Nacht bleiben bis an den Morgen. 5 Du darfst nicht Passah schlachten in irgend deiner Tore einem, die dir der HERR, dein Gott gegeben hat;
6 sondern an der Stätte, die der HERR, dein Gott erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne, da sollst du das Passah schlachten des Abends, wenn die Sonne ist untergegangen, zu der Zeit, als du aus Ägypten zogst. 7 Und sollst kochen und essen an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, und darnach dich wenden des Morgens und heimgehen in deine Hütten. 8 Sechs Tage sollst du ungesäuertes essen, und am siebenten Tag ist die Versammlung des HERRN, deines Gottes; da sollst du keine Arbeit tun. 9 Sieben Wochen sollst du dir zählen, und anheben zu zählen, wenn man anfängt mit der Sichel in der Saat.
10 Und sollst halten das Fest der Wochen dem HERRN, deinem Gott, daß du eine freiwillige Gabe deiner Hand gebest, nach dem dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat; 11 und sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, du und dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd und der Levit, der in deinem Tor ist, der Fremdling, der Waise, und die Witwe, die unter dir sind, an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name da wohne. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Und gedenke, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist, daß du haltest und tust nach diesen Geboten. (5. Mose 5.15) 13 Das Fest der Laubhütten sollst du halten sieben Tage, wenn du hast eingesammelt von deiner Tenne und von deiner Kelter,
14 und sollst fröhlich sein auf deinem Fest, du und dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, der Levit, der Fremdling, der Waise und die Witwe, die in deinem Tor sind. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben Tage sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest halten an der Stätte, die der HERR erwählen wird. Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem deinem Einkommen und in allen Werken deiner Hände; darum sollst du fröhlich sein. 16 Dreimal des Jahres soll alles, was männlich ist unter dir, vor dem HERR, deinem Gott, erscheinen, an der Stätte, die der HERR erwählen wird: aufs Fest der ungesäuerten Brote, aufs Fest der Wochen und aufs Fest der Laubhütten; sie sollen aber nicht leer vor dem HERRN erscheinen,
17 ein jeglicher nach der Gabe seiner Hand, nach dem Segen, den dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.

Von den Richtern und Amtleuten

18 Richter und Amtleute sollst du dir setzen in allen deinen Toren, die dir der HERR, dein Gott, geben wird unter deinen Stämmen, daß sie das Volk richten mit rechtem Gericht. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9)
19 Du sollst das Recht nicht beugen und sollst auch keine Person ansehen noch Geschenke nehmen; denn die Geschenke machen die Weisen blind und verkehren die Sachen der Gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Was recht ist, dem sollst du nachjagen, auf daß du leben und einehmen mögest das Land, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.

Reinheit des Gottesdienstes. Strafe für Götzendienst

21 Du sollst keinen Hain von Bäumen pflanzen bei dem Altar des HERRN, deines Gottes, den du dir machst. (5. Mose 7.5)
22 Du sollst keine Säule aufrichten, welche der HERR, dein Gott, haßt. (3. Mose 26.1)

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Hesekiel - Kapitel 46

1 So spricht Jahwe, der Herr: "Das Osttor des inneren Vorhofs soll die Woche über geschlossen bleiben, nur am Sabbat und am Neumondstag soll es geöffnet werden. 2 Der Fürst soll von außen her eintreten und an der Schwelle der Vorhalle zum Innenhof stehen bleiben. Von dort sieht er, wie die Priester sein Brand- und Freudenopfer darbringen. Dann soll er sich auf der Schwelle zur Anbetung niederwerfen und anschließend wieder hinausgehen. Das Tor soll erst am Abend geschlossen werden. (Hesekiel 44.3) 3 Die Israeliten sollen an den Sabbaten und Neumondstagen Jahwe am äußeren Eingang dieses Tores anbeten. 4 Das Brandopfer, das der Fürst Jahwe bringen lässt, soll am Sabbat aus sechs Lämmern und einem Schafbock bestehen, fehlerfreien Tieren. (4. Mose 28.9) 5 Das Speisopfer beträgt 12 Kilogramm Mehl pro Schafbock und bei den Lämmern, so viel er geben will, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge. 6 Am Neumondstag soll das Opfer aus einem jungen Stier, sechs Lämmern und einem Schafbock bestehen, fehlerfreien Tieren. 7 Das Speisopfer beträgt 12 Kilogramm Mehl pro Stier und Schafbock und bei den Lämmern, so viel er geben kann. (Hesekiel 45.24) 8 Der Fürst soll durch das Osttor bis zu seinem Platz in der Vorhalle gehen und auf dem gleichen Weg wieder hinausgehen. 9 Und wenn die Israeliten an den Festtagen kommen, um Jahwe anzubeten, sollen die, die durch das Nordtor kommen, wieder zum Südtor hinausgehen, und die durch das Südtor kommen, durch das Nordtor. Sie sollen den Vorhof immer durch das gegenüberliegende Tor wieder verlassen. 10 Der Fürst soll mitten unter ihnen sein, wenn sie hineingehen und wenn sie herauskommen. 11 An den Festtagen und während der großen Feste soll das Speisopfer 12 Kilogramm Mehl pro Stier und Schafbock betragen und bei den Lämmern, so viel er geben will, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge. (Hesekiel 46.7) 12 Will der Fürst eine freiwillige Gabe für Jahwe bringen, ein Brand- oder Freudenopfer, dann soll man ihm das Osttor öffnen, und das Opfer soll so wie am Sabbat dargebracht werden. Wenn er wieder hinausgegangen ist, soll man das Tor schließen. 13 Jeden Morgen muss Jahwe ein fehlerfreies einjähriges Lamm als Brandopfer dargebracht werden. (4. Mose 28.3) 14 Dazu jeden Morgen ein Speisopfer für Jahwe, das aus zwei Kilogramm Mehl und einem Liter Olivenöl besteht, das über das Mehl gegossen wird. Diese Ordnung gilt für immer. 15 Jeden Morgen soll das Lamm, das Mehl und das Öl Jahwe als regelmäßiges Brandopfer dargebracht werden." 16 So spricht Jahwe, der Herr: "Wenn der Fürst einem seiner Söhne etwas aus seinem Grundbesitz schenkt, geht es für immer in dessen Besitz über. 17 Schenkt er es aber einem seiner Beamten, dann gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr, und kommt dann an den Fürsten zurück. Nur bei seinen Söhnen verbleibt es als Erbbesitz. (3. Mose 25.10) 18 Der Fürst darf sich nichts vom Grundbesitz des Volkes aneignen, er darf niemand mit Gewalt von seinem Grund und Boden verdrängen. Seine Söhne müssen ihren Teil aus seinem eigenen Grundbesitz bekommen, damit mein Volk nicht von seinem Grund und Boden verdrängt wird." (Hesekiel 45.8-9) 19 Dann brachte er mich durch den Eingang des Nordtors zu den dort gelegenen geheiligten Priesterzimmern. Ganz hinten, in westlicher Richtung, war ein besonderer Raum. 20 Er sagte zu mir: "Das ist der Ort, wo die Priester das Fleisch vom Schuld- und Sündopfer kochen, das ihnen zusteht. Hier backen sie auch ihr Brot aus dem Speisopfer, damit man es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen muss und das Volk mit dem Heiligen in Berührung kommt." 21 Dann führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und zeigte mir die vier Ecken des Hofes. In jeder Ecke war ein kleiner Hof. 22 Jeder dieser Höfe war 20 Meter lang und 15 Meter breit. 23 Und um jeden war eine Steinreihe mit Feuerstellen auf der Innenseite. 24 Er sagte: "Das sind die Küchen, wo die Tempeldiener das Fleisch für die Opfermahlzeit des Volkes kochen."