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5. Mose - Kapitel 16

Von den drei jährlichen Hauptfesten

1 Halte den Monat Abib, daß du Passah haltest dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat dich der HERR, dein Gott, aus Ägypten geführt bei der Nacht. (2. Mose 12.1) 2 Und sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Schafe und Rinder, an der Stätte, die der HERR erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne. 3 Du sollst kein Gesäuertes auf das Fest essen, denn mit Furcht bist du aus Ägyptenland gezogen, auf daß du des Tages deines Auszugs aus Ägyptenland gedenkest dein Leben lang. 4 Es soll in sieben Tagen kein Sauerteig gesehen werden in allen deinen Grenzen und soll auch nichts vom Fleisch, das des Abends am ersten Tage geschlachtet ist, über Nacht bleiben bis an den Morgen. 5 Du darfst nicht Passah schlachten in irgend deiner Tore einem, die dir der HERR, dein Gott gegeben hat;
6 sondern an der Stätte, die der HERR, dein Gott erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne, da sollst du das Passah schlachten des Abends, wenn die Sonne ist untergegangen, zu der Zeit, als du aus Ägypten zogst. 7 Und sollst kochen und essen an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, und darnach dich wenden des Morgens und heimgehen in deine Hütten. 8 Sechs Tage sollst du ungesäuertes essen, und am siebenten Tag ist die Versammlung des HERRN, deines Gottes; da sollst du keine Arbeit tun. 9 Sieben Wochen sollst du dir zählen, und anheben zu zählen, wenn man anfängt mit der Sichel in der Saat.
10 Und sollst halten das Fest der Wochen dem HERRN, deinem Gott, daß du eine freiwillige Gabe deiner Hand gebest, nach dem dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat; 11 und sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, du und dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd und der Levit, der in deinem Tor ist, der Fremdling, der Waise, und die Witwe, die unter dir sind, an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name da wohne. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Und gedenke, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist, daß du haltest und tust nach diesen Geboten. (5. Mose 5.15) 13 Das Fest der Laubhütten sollst du halten sieben Tage, wenn du hast eingesammelt von deiner Tenne und von deiner Kelter,
14 und sollst fröhlich sein auf deinem Fest, du und dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, der Levit, der Fremdling, der Waise und die Witwe, die in deinem Tor sind. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben Tage sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest halten an der Stätte, die der HERR erwählen wird. Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem deinem Einkommen und in allen Werken deiner Hände; darum sollst du fröhlich sein. 16 Dreimal des Jahres soll alles, was männlich ist unter dir, vor dem HERR, deinem Gott, erscheinen, an der Stätte, die der HERR erwählen wird: aufs Fest der ungesäuerten Brote, aufs Fest der Wochen und aufs Fest der Laubhütten; sie sollen aber nicht leer vor dem HERRN erscheinen,
17 ein jeglicher nach der Gabe seiner Hand, nach dem Segen, den dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.

Von den Richtern und Amtleuten

18 Richter und Amtleute sollst du dir setzen in allen deinen Toren, die dir der HERR, dein Gott, geben wird unter deinen Stämmen, daß sie das Volk richten mit rechtem Gericht. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9)
19 Du sollst das Recht nicht beugen und sollst auch keine Person ansehen noch Geschenke nehmen; denn die Geschenke machen die Weisen blind und verkehren die Sachen der Gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Was recht ist, dem sollst du nachjagen, auf daß du leben und einehmen mögest das Land, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.

Reinheit des Gottesdienstes. Strafe für Götzendienst

21 Du sollst keinen Hain von Bäumen pflanzen bei dem Altar des HERRN, deines Gottes, den du dir machst. (5. Mose 7.5)
22 Du sollst keine Säule aufrichten, welche der HERR, dein Gott, haßt. (3. Mose 26.1)

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Hesekiel - Kapitel 41

Vision vom zukünftigen Tempel: Besonders die inneren Räume

1 Und er brachte mich in den Tempel. Und er maß die Pfeiler: sechs Ellen Breite auf dieser und sechs Ellen Breite auf jener Seite, die Breite des Zeltes. 2 Und die Breite der Tür war zehn Ellen, und die Türschultern fünf Ellen auf dieser und fünf Ellen auf jener Seite. Und er maß seine Länge: vierzig Ellen, und die Breite: zwanzig Ellen. 3 Und er ging nach innen. Und er maß den Türpfeiler: zwei Ellen; und die Tür: sechs Ellen Höhe, und die Breite der Tür: sieben Ellen. 4 Und er maß seine Länge: zwanzig Ellen, und die Breite: zwanzig Ellen gegen den Tempel hin; und er sprach zu mir: Dies ist das Allerheiligste. (Hesekiel 43.12) 5 Und er maß die Wand des Hauses: sechs Ellen, und die Breite der Seitenzimmer: vier Ellen, rings um das Haus herum. 6 Und die Seitenzimmer waren Zimmer über Zimmer, drei, und zwar dreißigmal; und sie gingen in die Wand, welche das Haus ringsherum für die Seitenzimmer hatte, damit sie festgehalten würden; doch wurden sie nicht in der Wand des Hauses festgehalten. 7 Und die Erweiterung und Umgebung nahm nach oben hin mehr und mehr zu, hinsichtlich der Seitenzimmer; denn die Umgebung des Hauses vergrößerte sich nach oben hin mehr und mehr rings um das Haus, wodurch Breite am Hause nach oben hin entstand. Und so stieg das untere Stockwerk zum oberen auf nach Verhältnis des mittleren. 8 Und ich sah am Hause eine Erhöhung ringsherum: die Seitenzimmer hatten nämlich eine Grundlage von einer vollen Rute, sechs Ellen nach der Verbindung hin. 9 Die Breite der Wand, welche die Seitenzimmer nach außen hatten, war fünf Ellen; und auch was freigelassen war am Seitenzimmergebäude des Hauses. 10 Und zwischen den Zellen war eine Breite von zwanzig Ellen, rings um das Haus, ringsherum. (Hesekiel 42.1-3) 11 Und die Tür der Seitenzimmer ging nach dem freigelassenen Raume, eine Tür gegen Norden und eine Tür gegen Süden. Und die Breite des freigelassenen Raumes war fünf Ellen ringsherum. 12 Und das Bauwerk an der Vorderseite des abgesonderten Platzes, an der gegen Westen gerichteten Seite, war siebzig Ellen breit, und die Mauer des Bauwerks fünf Ellen breit ringsherum, und seine Länge neunzig Ellen. 13 Und er maß das Haus: die Länge hundert Ellen; und den abgesonderten Platz und das Bauwerk und seine Mauern: die Länge hundert Ellen; 14 und die Breite der Vorderseite des Hauses und des abgesonderten Platzes gegen Osten: hundert Ellen. 15 Und so maß er die Länge des an der Vorderseite des abgesonderten Platzes befindlichen Bauwerks, welches sich bis zu seiner Hinterseite hin erstreckte; und seine Galerien auf dieser und auf jener Seite: hundert Ellen; und den inneren Tempel und die Hallen des Vorhofs. - 16 Die Schwellen und die vergitterten Fenster und die Galerien rings um diese drei Gebäude - den Schwellen gegenüber war getäfeltes Holz ringsherum, und vom Boden bis an die Fenster (und die Fenster waren verdeckt) - 17 der Raum über den Türen und das ganze Haus, sowohl inwendig als auswendig, und der Raum an allen Wänden ringsherum, innen und außen: alles hatte seine Maße. 18 Und Cherubim und Palmen waren gemacht, und zwar eine Palme zwischen Cherub und Cherub. Und der Cherub hatte zwei Angesichter: 19 eines Menschen Angesicht gegen die Palme auf dieser, und eines Löwen Angesicht gegen die Palme auf jener Seite; so war es gemacht am ganzen Hause ringsherum. 20 Vom Boden bis hinauf über die Tür waren die Cherubim und die Palmen gemacht, und zwar an der Wand des Tempels. 21 Der Tempel hatte viereckige Türpfosten; und die auf der Vorderseite des Heiligtums hatten die gleiche Gestalt. 22 Der Altar war von Holz, drei Ellen hoch, und seine Länge zwei Ellen; und er hatte seine Ecken; und sein Gestell und seine Wände waren von Holz. Und er sprach zu mir: Das ist der Tisch, der vor Jehova steht. (2. Mose 30.1) 23 Und der Tempel und das Heiligtum hatten zwei Flügeltüren. 24 Und die Türflügel hatten zwei Flügelblätter, zwei drehbare Flügelblätter, zwei an dem einen Türflügel und zwei Flügelblätter an dem anderen. 25 Und an ihnen, an den Flügeltüren des Tempels, waren Cherubim und Palmen gemacht, wie sie an den Wänden gemacht waren. Und ein hölzernes Dachgesims war an der Vorderseite der Halle draußen. 26 Und vergitterte Fenster und Palmen waren auf dieser und auf jener Seite, an den Seitenwänden der Halle und an den Seitenzimmern des Hauses und den Dachgesimsen.