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5. Mose - Kapitel 16

Von den drei jährlichen Hauptfesten

1 Halte den Monat Abib, daß du Passah haltest dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat dich der HERR, dein Gott, aus Ägypten geführt bei der Nacht. (2. Mose 12.1) 2 Und sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Schafe und Rinder, an der Stätte, die der HERR erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne. 3 Du sollst kein Gesäuertes auf das Fest essen, denn mit Furcht bist du aus Ägyptenland gezogen, auf daß du des Tages deines Auszugs aus Ägyptenland gedenkest dein Leben lang. 4 Es soll in sieben Tagen kein Sauerteig gesehen werden in allen deinen Grenzen und soll auch nichts vom Fleisch, das des Abends am ersten Tage geschlachtet ist, über Nacht bleiben bis an den Morgen. 5 Du darfst nicht Passah schlachten in irgend deiner Tore einem, die dir der HERR, dein Gott gegeben hat;
6 sondern an der Stätte, die der HERR, dein Gott erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne, da sollst du das Passah schlachten des Abends, wenn die Sonne ist untergegangen, zu der Zeit, als du aus Ägypten zogst. 7 Und sollst kochen und essen an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, und darnach dich wenden des Morgens und heimgehen in deine Hütten. 8 Sechs Tage sollst du ungesäuertes essen, und am siebenten Tag ist die Versammlung des HERRN, deines Gottes; da sollst du keine Arbeit tun. 9 Sieben Wochen sollst du dir zählen, und anheben zu zählen, wenn man anfängt mit der Sichel in der Saat.
10 Und sollst halten das Fest der Wochen dem HERRN, deinem Gott, daß du eine freiwillige Gabe deiner Hand gebest, nach dem dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat; 11 und sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, du und dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd und der Levit, der in deinem Tor ist, der Fremdling, der Waise, und die Witwe, die unter dir sind, an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name da wohne. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Und gedenke, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist, daß du haltest und tust nach diesen Geboten. (5. Mose 5.15) 13 Das Fest der Laubhütten sollst du halten sieben Tage, wenn du hast eingesammelt von deiner Tenne und von deiner Kelter,
14 und sollst fröhlich sein auf deinem Fest, du und dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, der Levit, der Fremdling, der Waise und die Witwe, die in deinem Tor sind. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben Tage sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest halten an der Stätte, die der HERR erwählen wird. Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem deinem Einkommen und in allen Werken deiner Hände; darum sollst du fröhlich sein. 16 Dreimal des Jahres soll alles, was männlich ist unter dir, vor dem HERR, deinem Gott, erscheinen, an der Stätte, die der HERR erwählen wird: aufs Fest der ungesäuerten Brote, aufs Fest der Wochen und aufs Fest der Laubhütten; sie sollen aber nicht leer vor dem HERRN erscheinen,
17 ein jeglicher nach der Gabe seiner Hand, nach dem Segen, den dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.

Von den Richtern und Amtleuten

18 Richter und Amtleute sollst du dir setzen in allen deinen Toren, die dir der HERR, dein Gott, geben wird unter deinen Stämmen, daß sie das Volk richten mit rechtem Gericht. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9)
19 Du sollst das Recht nicht beugen und sollst auch keine Person ansehen noch Geschenke nehmen; denn die Geschenke machen die Weisen blind und verkehren die Sachen der Gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Was recht ist, dem sollst du nachjagen, auf daß du leben und einehmen mögest das Land, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.

Reinheit des Gottesdienstes. Strafe für Götzendienst

21 Du sollst keinen Hain von Bäumen pflanzen bei dem Altar des HERRN, deines Gottes, den du dir machst. (5. Mose 7.5)
22 Du sollst keine Säule aufrichten, welche der HERR, dein Gott, haßt. (3. Mose 26.1)

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4. Mose - Kapitel 29

Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova. 7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. (3. Mose 23.27) 8 Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage. (3. Mose 23.34) 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern. 40 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.