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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt

19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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Psalm - Kapitel 9

1 Dem Chorleiter. Nach dem Tod eines Zwischenkämpfers. Ein Psalmlied von David. 2 Mit ganzem Herzen will ich dich preisen, Jahwe, / will all deine Wunder verkünden! 3 Ich will jubeln und mich freuen an dir, / will deinen Namen besingen, du Höchster! 4 Denn meine Feinde wichen zurück. / Sie stürzten und vergingen vor dir. 5 Du hast mein Recht und meine Sache geführt. / Als gerechter Richter sitzt du auf dem Thron. (Psalm 7.12) 6 Du weist Nationen zurecht, / lässt den Frevler verschwinden, / radierst ihre Namen für ewig aus. 7 Der Feind ist erledigt, / zertrümmert für immer. / Ihre Städte hast du zerstört, / ihr Andenken gelöscht. (Psalm 34.17) 8 Doch Jahwe regiert immer! / Er hat seinen Thron zum Gericht aufgestellt. (Psalm 103.19) 9 Er spricht ein gerechtes Urteil über die Welt, / richtet geradlinig über die Völker. (Psalm 96.13) 10 So wird Jahwe zur Fluchtburg für Unterdrückte, / zur Fluchtburg in Zeiten der Not. 11 Darum vertrauen dir die, die deinen Namen kennen, / denn du lässt die nicht im Stich, die dich suchen, Jahwe. 12 Singt Jahwe, der Zion bewohnt, / verkündet unter den Völkern sein Tun! (Psalm 132.13) 13 Denn er, der jede Blutschuld rächt, hat an sie gedacht, / hat das Schreien der Elenden nicht vergessen. (1. Mose 4.10) 14 Sei mir gnädig, Jahwe! / Sieh das Elend an, in das meine Hasser mich brachten! / Hol mich weg von den Toren des Todes, 15 damit ich das Lob, das dir gebührt, / in Zions Toren erzählen / und über deine Hilfe jubeln kann. (Psalm 13.6) (Psalm 22.23) (Psalm 40.10-11) 16 Völker versanken in der Grube, die sie selber gruben. / Im Netz, das sie heimlich legten, verfing sich ihr eigener Fuß. (Psalm 7.16) 17 Jahwe hat sich zu erkennen gegeben. / Er hat Gericht gehalten: / Der Gottlose lief in die eigene Falle. (Zwischenspiel + //) (Psalm 7.17) 18 Hinab zu den Toten gehören sie alle, / die Völker, die Gott vergessen! 19 Denn der Arme bleibt nicht für immer vergessen, / seine Hoffnung ist nicht für immer dahin. (Psalm 10.17-18) (Psalm 22.25) 20 Greif ein, Jahwe! / Der Mensch soll nicht die Oberhand haben! / Zieh die Völker vor Gericht / und sprich das Urteil über sie! 21 Bring Furcht über sie, Jahwe! / Die Völker sollen erkennen, / dass sie nur Menschen sind. // (Psalm 59.14)