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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt

19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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Psalm - Kapitel 72

1 Für Salomo. Gott, gib dein Richteramt dem König, / dem Königssohn deine Gerechtigkeit, 2 dass er dein Volk in Gerechtigkeit richte / und verhelfe den Gebeugten zum Recht. 3 Dann tragen die Berge Frieden, / die Hügel Gerechtigkeit dem Volk. (Psalm 85.9) 4 Er schaffe Recht den Gebeugten im Volk, / bringe Hilfe den Kindern des Armen, / zertrete die Unterdrücker. (Psalm 72.12) 5 Man wird dich fürchten, / solange Sonne und Mond uns scheinen, / von Generation zu Generation. 6 Er gleiche dem Regen, der auf gemähte Wiesen fällt, / dem Regenschauer, der das Land durchfeuchtet. 7 In seiner Zeit blüht der Gerechte auf, / Fülle von Frieden wird sein, / bis der Mond nicht mehr ist. 8 Er wird herrschen von Meer zu Meer, / vom Euphrat bis zu den Enden der Erde. (Sacharja 9.10) 9 Die Wüstenvölker knien vor ihm / und seine Feinde lecken den Staub. (Jesaja 49.23) 10 Die Könige von Tarschisch und den fernsten Inseln / bringen ihm Geschenke. / Die Könige von Scheba und Saba bringen Tribut. (Psalm 68.30) (Jesaja 60.9) 11 Alle Herrscher huldigen ihm / und alle Völker werden ihm dienen. (Psalm 2.8) (Psalm 2.10-12) 12 Denn er befreit den Armen, der um Hilfe ruft, / den Gebeugten, dem niemand hilft. (Hiob 36.15) (Psalm 35.10) 13 Er erbarmt sich des Geringen und Schwachen, / er rettet das Leben des Armen. 14 Von Druck und Gewalt erlöst er ihre Seele, / denn vor ihm hat ihr Leben einen Wert! (Psalm 9.13) 15 Der König möge leben! / Vom Gold von Scheba gebe man ihm. / Man bete beständig für ihn / und segne ihn den ganzen Tag. (Psalm 72.10) (Psalm 84.10) 16 Es sei Überfluss an Korn im ganzen Land, / es woge bis auf die Gipfel der Berge. / Wie der Libanon möge seine Frucht erblühen. / Es sprieße aus den Städten wie das Grün der Erde. 17 Sein Name soll ewig bestehen, / an der Sonne wachse sein Ruhm. / In seinem Namen wünsche man sich Segen, / glücklich preisen ihn alle Nationen. (1. Mose 12.3) (1. Mose 22.18) 18 Gelobt sei Jahwe, der Gott Israels! / Er tut Wunder, er allein. 19 Ewig gepriesen sei der Name seiner Majestät! / Seine Herrlichkeit erfülle die ganze Welt! / Amen, ja, so soll es sein! (Jesaja 6.3) (Psalm 41.14) 20 Hier enden die Gebete von David Ben-Isai.