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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt

19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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Jesaja - Kapitel 56

1 So spricht Jahwe: / "Wahrt das Recht und sorgt für Gerechtigkeit! / Denn nah ist meine Rettung, sie kommt bald, / und meine Gerechtigkeit, sie wird bald offenbar. 2 Glücklich der Mensch, der sich daran hält, / der meine Gebote befolgt, / der auf den Sabbat achtet und ihn nicht entweiht, / auf seine Hand und mit ihr nichts Böses tut!" (Jesaja 58.13) 3 Der Fremde, der sich Jahwe anschloss, sage nicht: / "Jahwe schließt mich sicher aus seinem Volk aus!" / Und der Eunuch soll nicht denken: / "Ich bin doch nur ein dürrer Baum." (5. Mose 23.2) (Jesaja 14.1) 4 Denn so spricht Jahwe: / "Wenn ein Eunuch meinen Sabbat beachtet, / wenn er gerne tut, was mir gefällt, und sich an meinen Bund hält, 5 dann gebe ich ihm Raum in meinem Haus / und einen Namen, der nicht in Vergessenheit gerät, / der besser bewahrt wird als durch Söhne und Töchter. 6 Und wenn sich Fremde Jahwe angeschlossen haben, / ihm dienen und ihn lieben, / seinen Sabbat halten und ihn nicht entweihen / und festhalten an seinem Bund, 7 die lasse ich kommen auf meinen heiligen Berg, / die dürfen sich freuen im Haus des Gebets. / Ihre Brand- und Schlachtopfer auf meinem Altar gefallen mir wohl. / Denn mein Tempel soll ein Bethaus für alle Völker sein." (Markus 11.17) 8 So spricht Jahwe, der Herr, der Israels zerstreutes Volk gesammelt hat: / "Ich werde noch mehr sammeln zu denen, die schon versammelt sind." 9 "Ihr wilden Tiere aus Wald und Feld, / kommt und fresst mein Volk! 10 Seine Hirten sind blind, sie sehen nicht die Gefahr. / Sie sind wie stumme Hunde, die nicht bellen. / Sie liegen und japsen und schlafen gern. (Jesaja 52.8) (Hesekiel 3.17) (Hesekiel 33.2) 11 Aber gefräßig sind diese Hunde, / sie kennen kein Maß. / Und das wollen Hirten sein! / Vom Aufpassen halten sie nichts, / eigenen Geschäften gehen sie nach. / Jeder sorgt sich nur um seinen Gewinn. (Jeremia 6.13) 12 'Kommt her', sagt einer, 'ich hole Wein, / und dann besaufen wir uns! / Und morgen geht es wie heute, / da feiern wir noch mehr!'" (Sprüche 23.35)