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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt

19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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Hiob - Kapitel 42

1 Da erwiderte Hiob Jahwe und sagte: / 2 "Ich weiß, dass du alles vermagst, / kein Plan ist unmöglich für dich. 3 'Wer verhüllt da den Rat / mit Reden ohne Einsicht?' / Ja, ich habe geredet, was ich nicht verstand. / Es war zu wunderbar für mich, / ich begriff das alles nicht. (Hiob 38.2) (Sprüche 28.13) (1. Johannes 1.9) 4 Hör doch, ich will nun reden, / will dich fragen, dass du mich belehrst. (Hiob 38.3) 5 Bloß mit dem Ohr hatte ich von dir gehört, / jetzt aber hat mein Auge dich geschaut. 6 Darum unterwerfe ich mich / und bereue in Asche und Staub." 7 Nachdem Jahwe das alles zu Hiob gesagt hatte, wandte er sich an Elifas von Teman. "Ich bin zornig über dich und deine beiden Freunde geworden", sagte er, "denn ihr habt nichts Verlässliches über mich gesagt wie mein Diener Hiob. 8 Nehmt euch jetzt sieben Stiere und sieben Schafböcke, geht damit zu meinem Diener Hiob und opfert sie mir als Brandopfer für euch! Mein Diener Hiob soll für euch bitten, denn auf ihn will ich hören, damit ich euch nichts Schlimmes antue. Denn ihr habt nichts Verlässliches über mich gesagt wie mein Diener Hiob." (Hesekiel 14.14) 9 Da gingen Elifas von Teman, Bildad von Schuach und Zofar von Naama und taten, was Jahwe ihnen gesagt hatte. Und Jahwe hörte auf Hiob. 10 Er wendete sein Geschick, als er für seine drei Freunde bat, und gab ihm doppelt so viel, wie er gehabt hatte. (Hiob 8.7) 11 Da kamen alle seine Brüder und Schwestern und alle seine früheren Bekannten zu ihm. Sie speisten mit ihm in seinem Haus und bekundeten ihm ihre Teilnahme. Sie trösteten ihn wegen all des Unglücks, das Jahwe über ihn gebracht hatte. Jeder schenkte ihm eine Kesita und einen goldenen Ring. 12 Jahwe segnete Hiob danach mehr als zuvor. Er besaß schließlich 14.000 Schafe, 6000 Kamele, 2000 Rinder und 1000 Eselinnen. 13 Er bekam noch sieben Söhne und drei Töchter. 14 Die erste nannte er Jemima, Täubchen, die zweite Kezia, Zimtblüte, und die dritte Keren-Happuch, Salbhörnchen. 15 Im ganzen Land gab es keine schöneren Frauen als Hiobs Töchter. Ihr Vater gab ihnen Erbbesitz wie ihren Brüdern. (4. Mose 27.8-11) 16 Hiob lebte danach noch 140 Jahre und sah seine Kinder und Enkel, vier Generationen. 17 Er starb nach einem langen und erfüllten Leben (1. Mose 25.8)