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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt

19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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Hiob - Kapitel 18

1 Da erwiderte Bildad von Schuach: 2 "Wie lange wollt ihr noch auf Worte lauern? / Kommt zur Besinnung, dann wollen wir reden! 3 Warum hält man uns für Vieh, / warum sind wir unrein vor dir? (Hiob 17.4) (Hiob 17.10) 4 Du zerreißt dich selbst in deinem Zorn. / Soll wegen dir die Erde veröden, / von seiner Stelle rücken ein Fels?" 5 "Doch das Licht des Gottlosen erlischt, / die Flamme seines Feuers strahlt nicht auf. (Hiob 18.18) (Hiob 21.17) (Psalm 73.18-20) (Sprüche 13.9) (Sprüche 24.20) 6 Das Licht in seinem Zelt wird dunkel, / und die Leuchte über ihm erlischt. 7 Seine starken Schritte werden kurz, / sein eigener Rat bringt ihn zu Fall. 8 Mit eigenen Füßen gerät er ins Netz, / auf Fallgittern geht er entlang. 9 Das Fangeisen packt seine Ferse, / die Schlinge hält ihn fest. 10 Sein Strick ist in der Erde verborgen, / seine Falle auf dem Pfad. 11 Ringsum überfallen ihn Schrecken / und hetzen ihn auf Schritt und Tritt. (3. Mose 26.36) 12 Das Unheil ist hungrig nach ihm, / das Unglück steht für ihn bereit, 13 es frisst ihm Stücke von der Haut. / Der Vorbote des Todes frisst ihm die Glieder ab. 14 Sein Vertrauen reißt man aus seinem Zelt, / man treibt ihn zum König der Schrecken. 15 Keiner, der zu ihm gehört, wird in seinem Zelt wohnen, / auf seine Wohnung wird Schwefel gestreut. 16 Unten verdorren seine Wurzeln, / und oben wird jeder Zweig dürr. 17 Sein Andenken verschwindet im Land, / auf der Gasse kennt ihn keiner mehr. (Sprüche 10.7) 18 Aus dem Licht wird er ins Dunkel gestürzt, / man jagt ihn aus der Welt hinaus. 19 Kein Kind, kein Enkel pflanzt die Sippe fort, / nicht einer überlebt in seinem Ort. 20 Die im Westen erschaudern über seinen Tag, / und die im Osten packt das Entsetzen. (Psalm 37.13) 21 Ja, das ist die Wohnung des Bösen, / die Stätte dessen, der Gott nicht kennt."