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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt

19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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Hesekiel - Kapitel 35

1 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 2 "Du Mensch, wende dich gegen die Berge von Seïr und weissage gegen sie. (Hesekiel 25.8) (Hesekiel 25.12) 3 Sag zu ihnen: So spricht Jahwe, der Herr: Pass auf, Bergland von Seïr, gegen dich gehe ich vor! Ich werde dich meine Macht spüren lassen und mache dich zur Einöde, zu einem Bild des Schreckens. 4 Deine Städte lege ich in Trümmer, und du selbst wirst Ödland sein. Du sollst erkennen, dass ich es bin - Jahwe! 5 Weil du in beständiger Feindschaft mit den Israeliten lebtest und sie erbarmungslos ans Messer geliefert hast, als das Unglück über sie hereinbrach und ihre Schuld das Ende herbeiführte, 6 darum lasse ich dich bluten, so wahr ich lebe, spricht Jahwe, der Herr. Blut soll dich verfolgen! Weil du Blut vergossen hast ohne Scheu, soll Blut dich verfolgen! (Offenbarung 16.5-6) 7 Und das Gebirge Seïr mache ich zur Einöde, zu einem Bild des Schreckens, und rotte jeden aus, der dein Gebiet durchzieht. 8 Deine Berge fülle ich mit Erschlagenen an. Auf deinen Hügeln, in Rinnen und in Tälern liegen dann vom Schwert Erschlagene. 9 Zum ewigen Ödland mache ich dich. Niemand wird mehr in deinen Städten wohnen. Dann werdet ihr erkennen, dass ich es bin - Jahwe! 10 Weil du sagst: 'Die beiden Länder, Israel und Juda, gehören jetzt mir, und ich nehme sie in Besitz!', wo doch Jahwe dort war, 11 darum, so wahr ich lebe, spricht Jahwe, der Herr: Mit dem gleichen leidenschaftlichen Zorn, mit dem du aus Hass gegen sie gewütet hast, werde ich gegen dich vorgehen, und wenn ich dich gerichtet habe, mich ihnen zu erkennen geben. 12 Dann wirst du merken, dass ich, Jahwe, alle deine Lästerreden gehört habe. Du sagtest: 'Die Berge Israels sind verwüstet, ein gefundenes Fressen für uns!' 13 So habt ihr geprahlt und das Maul gegen mich aufgerissen. Ich habe es gehört. 14 So spricht Jahwe, der Herr: Weil du dich über die Einöde freust, werde auch ich dich dazu machen! 15 Weil du dich freutest, dass Israels Besitz verwüstet war, werde auch ich dich zur Wüste machen; das Bergland von Seïr und ganz Edom soll zum Ödland werden. Dann wird man erkennen, dass ich es bin - Jahwe!" (Psalm 137.7) (Hesekiel 25.3)