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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt

19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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Hiob - Kapitel 34

Elihus zweite Rede

1 Und es hob an Elihu und sprach: 2 Hört, ihr Weisen, meine Rede, und ihr Verständigen, merkt auf mich!
3 Denn das Ohr prüft die Rede, und der Mund schmeckt die Speise. (Hiob 12.11) 4 Laßt uns ein Urteil finden, daß wir erkennen unter uns, was gut sei. 5 Denn Hiob hat gesagt: "Ich bin gerecht, und Gott weigert mir mein Recht; (Hiob 27.2) (Hiob 33.9) 6 ich muß lügen, ob ich wohl recht habe, und bin gequält von meinen Pfeilen, ob ich wohl nichts verschuldet habe." (Hiob 6.4) (Hiob 9.15) (Hiob 9.20) 7 Wer ist ein solcher Hiob, der da Spötterei trinkt wie Wasser (Hiob 15.16) 8 und auf dem Wege geht mit den Übeltätern und wandelt mit gottlosen Leuten? (Psalm 1.1) 9 Denn er hat gesagt: "Wenn jemand schon fromm ist, so gilt er doch nichts bei Gott." (Hiob 9.22) 10 Darum hört mir zu, ihr weisen Leute: Es sei ferne, daß Gott sollte gottlos handeln und der Allmächtige ungerecht;
11 sondern er vergilt dem Menschen, darnach er verdient hat, und trifft einen jeglichen nach seinem Tun. (Römer 2.6) 12 Ohne Zweifel, Gott verdammt niemand mit Unrecht, und der Allmächtige beugt das Recht nicht. (Hiob 19.6) 13 Wer hat, was auf Erden ist, verordnet, und wer hat den ganzen Erdboden gesetzt?
14 So er nun an sich dächte, seinen Geist und Odem an sich zöge, 15 so würde alles Fleisch miteinander vergehen, und der Mensch würde wieder zu Staub werden. (1. Mose 3.19) (Psalm 104.29) 16 Hast du nun Verstand, so höre das und merke auf die Stimme meiner Reden.
17 Kann auch, der das Recht haßt regieren? Oder willst du den, der gerecht und mächtig ist, verdammen? 18 Sollte einer zum König sagen: "Du heilloser Mann!" und zu den Fürsten: "Ihr Gottlosen!"? 19 Und er sieht nicht an die Person der Fürsten und kennt den Herrlichen nicht mehr als den Armen; denn sie sind alle seiner Hände Werk. 20 Plötzlich müssen die Leute sterben und zu Mitternacht erschrecken und vergehen; die Mächtigen werden weggenommen nicht durch Menschenhand.
21 Denn seine Augen sehen auf eines jeglichen Wege, und er schaut alle ihre Gänge. (Hiob 31.4) (Sprüche 5.21) 22 Es ist keine Finsternis noch Dunkel, daß sich da möchten verbergen die Übeltäter. (Psalm 139.11-12) 23 Denn er darf auf den Menschen nicht erst lange achten, daß er vor Gott ins Gericht komme. 24 Er bringt die Stolzen um, ohne erst zu forschen, und stellt andere an ihre Statt: 25 darum daß er kennt ihre Werke und kehrt sie um des Nachts, daß sie zerschlagen werden. 26 Er straft sie ab wie die Gottlosen an einem Ort, da man es sieht: 27 darum daß sie von ihm weggewichen sind und verstanden seiner Wege keinen, 28 daß das Schreien der Armen mußte vor ihn kommen und er das Schreien der Elenden hörte. (2. Mose 22.22) 29 Wenn er Frieden gibt, wer will verdammen? und wenn er das Antlitz verbirgt, wer will ihn schauen unter den Völkern und Leuten allzumal? 30 Denn er läßt nicht über sie regieren einen Heuchler, das Volk zu drängen. 31 Denn zu Gott muß man sagen: "Ich habe gebüßt, ich will nicht übel tun.
32 Habe ich's nicht getroffen, so lehre du mich's besser; habe ich Unrecht gehandelt, ich will's nicht mehr tun." (Hiob 40.5) 33 Soll er nach deinem Sinn vergelten? Denn du verwirfst alles; du hast zu wählen, und nicht ich. Weißt du nun was, so sage an. 34 Verständige Leute werden zu mir sagen und ein weiser Mann, der mir zuhört:
35 "Hiob redet mit Unverstand, und seine Worte sind nicht klug." (Hiob 38.2) 36 O, daß Hiob versucht würde bis ans Ende! darum daß er sich zu ungerechten Leuten kehrt. 37 Denn er hat über seine Sünde noch gelästert; er treibt Spott unter uns und macht seiner Reden viel wider Gott. (Hiob 34.5)