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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt

19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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Psalm - Kapitel 37

1 {Von David.} Erzürne dich nicht über die Übeltäter, beneide nicht die, welche Unrecht tun! (Sprüche 24.19) 2 Denn wie das Gras werden sie schnell vergehen, und wie das grüne Kraut verwelken. 3 Vertraue auf Jehova und tue Gutes; wohne im Lande und weide dich an Treue; (Psalm 37.27) (Psalm 37.29) 4 und ergötze dich an Jehova: so wird er dir geben die Bitten deines Herzens. 5 Befiehl Jehova deinen Weg und vertraue auf ihn! und er wird handeln; (1. Petrus 5.7) 6 und er wird deine Gerechtigkeit hervorkommen lassen wie das Licht, und dein Recht wie den Mittag. (Hiob 11.17) (Psalm 97.11) (Psalm 112.4) 7 Vertraue still dem Jehova und harre auf ihn! Erzürne dich nicht über den, dessen Weg gelingt, über den Mann, der böse Anschläge ausführt! (Psalm 73.3) 8 Stehe ab vom Zorn und laß den Grimm! Erzürne dich nicht! nur zum Übeltun verleitet es. 9 Denn die Übeltäter werden ausgerottet werden; aber die auf Jehova hoffen, diese werden das Land besitzen. (Psalm 37.11) (Psalm 37.22) (Psalm 37.29) (Psalm 37.34) 10 Und noch um ein Kleines, und der Gesetzlose ist nicht mehr; und siehst du dich um nach seiner Stätte, so ist er nicht da. (Psalm 37.35) 11 Aber die Sanftmütigen werden das Land besitzen, und werden sich ergötzen an Fülle von Wohlfahrt. (Psalm 37.9) (Matthäus 5.5) 12 Der Gesetzlose sinnt wider den Gerechten, und mit seinen Zähnen knirscht er wider ihn. 13 Der Herr lacht seiner, denn er sieht, daß sein Tag kommt. (Hiob 18.20) 14 Die Gesetzlosen haben das Schwert gezogen und ihren Bogen gespannt, um zu fällen den Elenden und den Armen, hinzuschlachten, die in Geradheit wandeln. (Psalm 11.2) 15 Ihr Schwert wird in ihr eigenes Herz dringen, und ihre Bogen werden zerbrochen werden. 16 Besser das Wenige des Gerechten, als der Überfluß vieler Gesetzlosen. (Sprüche 15.16) 17 Denn die Arme der Gesetzlosen werden zerbrochen werden, aber Jehova stützt die Gerechten. 18 Jehova kennt die Tage derer, die lauter sind, und ihr Erbteil wird ewig sein; 19 sie werden nicht beschämt werden in der Zeit des Übels, und in den Tagen des Hungers werden sie gesättigt werden. (Psalm 33.19) 20 Denn die Gesetzlosen werden umkommen, und die Feinde Jehovas sind wie die Pracht der Auen; sie schwinden, sie schwinden dahin wie Rauch. (Psalm 68.3) 21 Der Gesetzlose borgt und erstattet nicht wieder; der Gerechte aber ist gnädig und gibt. 22 Denn die von ihm Gesegneten werden das Land besitzen, und die von ihm Verfluchten werden ausgerottet werden. (Psalm 37.9) 23 Von Jehova werden befestigt des Mannes Schritte, und an seinem Wege hat er Wohlgefallen; 24 wenn er fällt, wird er nicht hingestreckt werden, denn Jehova stützt seine Hand. (Sprüche 24.16) 25 Ich war jung und bin auch alt geworden, und nie sah ich den Gerechten verlassen, noch seinen Samen nach Brot gehen; (Psalm 34.10-11) 26 den ganzen Tag ist er gnädig und leiht, und sein Same wird gesegnet sein. 27 Weiche vom Bösen und tue Gutes, und bleibe ewiglich! (Psalm 34.15) 28 Denn Jehova liebt das Recht und wird seine Frommen nicht verlassen; ewig werden sie bewahrt, aber der Same der Gesetzlosen wird ausgerottet. (Psalm 11.7) 29 Die Gerechten werden das Land besitzen und werden darin wohnen immerdar. (Jesaja 60.21) 30 Der Mund des Gerechten spricht Weisheit aus, und seine Zunge redet das Recht; 31 das Gesetz seines Gottes ist in seinem Herzen, seine Schritte werden nicht wanken. (Psalm 40.9) 32 Der Gesetzlose lauert auf den Gerechten und sucht ihn zu töten; (Psalm 10.8-10) 33 Jehova wird ihn nicht in seiner Hand lassen, und ihn nicht verdammen, wenn er gerichtet wird.