zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt

19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 44

Vision vom zukünftigen Tempel: Diener des Heiligtums

1 Und er führte mich zurück des Weges zum äußeren Tore des Heiligtums, welches gegen Osten sah; und es war verschlossen. 2 Und Jehova sprach zu mir: Dieses Tor soll verschlossen sein; es soll nicht geöffnet werden, und niemand soll durch dasselbe eingehen; weil Jehova, der Gott Israels, durch dasselbe eingezogen ist, so soll es verschlossen sein. 3 Was den Fürsten betrifft, er, der Fürst, soll darin sitzen, um zu essen vor Jehova; auf dem Wege der Torhalle soll er hineingehen, und auf demselben Wege soll er hinausgehen. (Hesekiel 45.7) 4 Und er brachte mich auf dem Wege des Nordtores vor das Haus; und ich sah: und siehe, die Herrlichkeit Jehovas erfüllte das Haus Jehovas; und ich fiel nieder auf mein Angesicht. (Hesekiel 43.5) 5 Und Jehova sprach zu mir: Menschensohn, richte dein Herz darauf, und sieh mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren alles, was ich mit dir rede betreffs aller Satzungen des Hauses Jehovas und betreffs aller seiner Gesetze; und richte dein Herz auf den Eingang des Hauses samt allen Ausgängen des Heiligtums. 6 Und sprich zu den Widerspenstigen, zu dem Hause Israel: So spricht der Herr, Jehova: Laßt es genug sein an allen euren Greueln, Haus Israel! 7 indem ihr Söhne der Fremde, unbeschnitten am Herzen und unbeschnitten am Fleische, hineinführtet, um in meinem Heiligtum zu sein, mein Haus zu entweihen, wenn ihr meine Speise, Fett und Blut, darbrachtet, so daß sie meinen Bund brachen zu allen euren Greueln hinzu. 8 Und ihr habt der Hut meiner heiligen Dinge nicht gewartet, sondern habt sie euch zu Wärtern meiner Hut gesetzt in meinem Heiligtum. - 9 So spricht der Herr, Jehova: Kein Sohn der Fremde, unbeschnitten am Herzen und unbeschnitten am Fleische, von allen Söhnen der Fremde, welche inmitten der Kinder Israel sind, soll in mein Heiligtum kommen. 10 Wahrlich, die Leviten, die sich von mir entfernt haben bei der Verirrung Israels, welches von mir abgeirrt ist, seinen Götzen nach, sie sollen ihre Missetat tragen; 11 aber sie sollen in meinem Heiligtum Diener sein, als Wachen an den Toren des Hauses und als Diener des Hauses; sie sollen das Brandopfer und das Schlachtopfer für das Volk schlachten, und sie sollen vor ihnen stehen, um ihnen zu dienen. 12 Weil sie ihnen vor ihren Götzen gedient haben und dem Hause Israel ein Anstoß zur Verschuldung gewesen sind, darum habe ich meine Hand wider sie erhoben, spricht der Herr, Jehova, daß sie ihre Missetat tragen sollen. 13 Und sie sollen mir nicht nahen, um mir den Priesterdienst auszuüben, und um allen meinen heiligen Dingen, den hochheiligen, zu nahen; sondern sie sollen ihre Schmach und ihre Greuel tragen, die sie verübt haben. 14 Und ich werde sie zu Wärtern der Hut des Hauses machen, für all seinen Dienst und für alles, was darin verrichtet wird. 15 Aber die Priester, die Leviten, die Söhne Zadoks, welche der Hut meines Heiligtums gewartet haben, als die Kinder Israel von mir abirrten, sie sollen mir nahen, um mir zu dienen, und sollen vor mir stehen, um mir das Fett und das Blut darzubringen, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 40.46) (Hesekiel 48.11) 16 Sie sollen in mein Heiligtum kommen, und sie sollen meinem Tische nahen, um mir zu dienen, und sollen meiner Hut warten. - 17 Und es soll geschehen, wenn sie zu den Toren des inneren Vorhofs eingehen, sollen sie leinene Kleider anziehen; aber Wolle soll nicht auf sie kommen, wenn sie in den Toren des inneren Vorhofs und gegen das Haus hin dienen. (3. Mose 16.4) 18 Leinene Kopfbunde sollen auf ihrem Haupte sein, und leinene Beinkleider an ihren Lenden; sie sollen sich nicht in Schweiß gürten. 19 Und wenn sie in den äußeren Vorhof hinausgehen, in den äußeren Vorhof zum Volke, so sollen sie ihre Kleider, in welchen sie gedient haben, ausziehen in die heiligen Zellen niederlegen, und sollen andere Kleider anziehen, damit sie nicht das Volk mit ihren Kleidern heiligen. (Hesekiel 42.14) 20 Und sie sollen weder ihr Haupt kahl scheren, noch auch das Haar frei wachsen lassen; sie sollen ihr Haupthaar schneiden. (3. Mose 19.27) (3. Mose 21.5) 21 Und kein Priester soll Wein trinken, wenn sie in den inneren Vorhof gehen. (3. Mose 10.9) 22 Und eine Witwe und eine Verstoßene sollen sie sich nicht zu Weibern nehmen; sondern Jungfrauen vom Samen des Hauses Israel und die Witwe, welche von einem Priester Witwe geworden ist, mögen sie nehmen. (3. Mose 21.7) (3. Mose 21.13-14) 23 Und sie sollen mein Volk den Unterschied lehren zwischen Heiligem und Unheiligem, und sollen ihm den Unterschied kundtun zwischen Unreinem und Reinem. (3. Mose 10.10) 24 Und über Streitsachen sollen sie zum Gericht dastehen, nach meinen Rechten sollen sie richten; und sie sollen meine Gesetze und meine Satzungen bei allen meinen Festen beobachten und meine Sabbathe heiligen. 25 Und keiner soll zu dem Leichnam eines Menschen gehen, daß er unrein werde; nur allein wegen Vater und Mutter, und wegen Sohn und Tochter, wegen eines Bruders und wegen einer Schwester, die keines Mannes gewesen ist, dürfen sie sich verunreinigen. (3. Mose 21.1-4) 26 Und nach seiner Reinigung soll man ihm sieben Tage zählen; 27 und an dem Tage, da er in das Heiligtum, in den inneren Vorhof, hineingeht, um im Heiligtum zu dienen, soll er sein Sündopfer darbringen, spricht der Herr, Jehova. - 28 Und dies soll ihr Erbteil sein: ich bin ihr Erbteil; und ihr sollt ihnen kein Besitztum in Israel geben: ich bin ihr Besitztum. (4. Mose 18.20) 29 Das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer, die sollen sie essen; und alles Verbannte in Israel soll ihnen gehören. 30 Und das Erste aller Erstlinge von allem, und alle Hebopfer von allem, von allen euren Hebopfern sollen den Priestern gehören; und die Erstlinge eures Schrotmehls sollt ihr dem Priester geben, damit Segen auf deinem Hause ruhe. 31 Kein Aas noch Zerrissenes vom Gevögel und vom Vieh sollen die Priester essen. (3. Mose 22.8)