zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt

19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

zurückEinzelansichtvor

Amos - Kapitel 6

Ankündigung des Strafgerichts wegen Genußsucht, Hochmut und Sittenlosigkeit

1 Wehe den Sorglosen in Zion und den Sicheren auf dem Berge von Samaria, den Vornehmen der ersten der Nationen, zu welchen das Haus Israel kommt! 2 Gehet hinüber nach Kalne und sehet, und gehet von dort nach Hamath, der großen Stadt, und steiget hinab nach Gath der Philister: sind sie vorzüglicher als diese Königreiche, oder ist ihr Gebiet größer als euer Gebiet? 3 ihr, die den Tag des Unglücks hinausschieben und den Thron der Gewalttat nahe rücken; (Psalm 10.5) 4 die auf Polstern von Elfenbein liegen und auf ihren Ruhebetten sich strecken, und Fettschafe von der Herde essen und Kälber aus dem Maststall; (Amos 3.15) 5 die da faseln zum Klange der Harfe, sich wie David Musikinstrumente ersinnen; (Jesaja 5.12) 6 die Wein aus Schalen trinken und mit den besten Ölen sich salben, und sich nicht grämen über die Wunde Josephs. 7 Darum werden sie nun weggeführt werden an der Spitze der Weggeführten, und das Gejauchze der träge Hingestreckten wird aufhören. 8 Der Herr, Jehova, hat bei sich selbst geschworen, spricht Jehova, der Gott der Heerscharen: Ich verabscheue die Hoffart Jakobs und hasse seine Paläste; und ich werde die Stadt preisgeben und alles, was sie erfüllt. 9 Und es wird geschehen, wenn zehn Männer in einem Hause übrigbleiben, so werden sie sterben. 10 Und hebt einen der Gestorbenen sein Oheim und sein Bestatter auf, um die Gebeine aus dem Hause hinauszuschaffen, und spricht zu dem, der im Innern des Hauses ist: Ist noch jemand bei dir? und dieser sagt: Niemand; so wird er sagen: Still! denn der Name Jehovas darf nicht erwähnt werden. (Amos 8.3) 11 Denn siehe, Jehova gebietet, und man schlägt das große Haus in Trümmer und das kleine Haus in Splitter. 12 Rennen wohl Rosse auf Felsen, oder pflügt man darauf mit Rindern? daß ihr das Recht in Gift und die Frucht der Gerechtigkeit in Wermut verwandelt habt, (Amos 5.7) 13 die ihr euch über Nichtiges freuet, die ihr sprechet: Haben wir uns nicht durch unsere Stärke Hörner erworben? 14 Denn siehe, ich werde wider euch, Haus Israel, eine Nation erwecken, spricht Jehova, der Gott der Heerscharen; und sie werden euch bedrücken von dem Eingange Hamaths an bis zum Bache der Ebene.