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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt

19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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4. Mose - Kapitel 12

Auflehnung Aarons und Mirjams gegen Mose

1 Und Mirjam und Aaron redeten wider Mose wegen des kuschitischen Weibes, das er genommen hatte; denn er hatte ein kuschitisches Weib genommen. (2. Mose 2.21) 2 Und sie sprachen: Hat Jehova nur mit Mose allein geredet? Hat er nicht auch mit uns geredet? Und Jehova hörte es. 3 Der Mann Mose aber war sehr sanftmütig, mehr als alle Menschen, die auf dem Erdboden waren. 4 Da sprach Jehova plötzlich zu Mose und zu Aaron und zu Mirjam: Gehet hinaus, ihr drei, zum Zelte der Zusammenkunft! Und sie gingen hinaus, die drei. 5 Und Jehova kam in der Wolkensäule hernieder und stand an dem Eingang des Zeltes; und er rief Aaron und Mirjam, und die beiden traten hinaus. (2. Mose 16.10) 6 Und er sprach: Höret denn meine Worte! Wenn ein Prophet unter euch ist, dem will ich, Jehova, in einem Gesicht mich kundtun, in einem Traume will ich mit ihm reden. 7 Nicht also mein Knecht Mose. Er ist treu in meinem ganzen Hause; (Hebräer 3.2) 8 mit ihm rede ich von Mund zu Mund, und deutlich und nicht in Rätseln, und das Bild Jehovas schaut er. Und warum habt ihr euch nicht gefürchtet, wider meinen Knecht, wider Mose, zu reden? (2. Mose 33.11) (2. Mose 33.23) 9 Und der Zorn Jehovas entbrannte wider sie, und er ging weg. 10 Und die Wolke wich von dem Zelte, und siehe, Mirjam war aussätzig wie Schnee; und Aaron wandte sich zu Mirjam, und siehe, sie war aussätzig. (5. Mose 24.9) 11 Da sprach Aaron zu Mose: Ach, mein Herr! lege doch nicht die Sünde auf uns, durch welche wir töricht gehandelt und uns versündigt haben! 12 Möge sie doch nicht sein wie ein totes Kind, dessen Fleisch, wenn es aus seiner Mutter Leibe hervorkommt, zur Hälfte verwest ist! 13 Und Mose schrie zu Jehova und sprach: O Gott, bitte, heile sie doch! (2. Mose 15.26) 14 Und Jehova sprach zu Mose: Hätte ihr Vater ihr etwa ins Angesicht gespieen, sollte sie sich nicht sieben Tage lang schämen? Sie soll sieben Tage außerhalb des Lagers eingeschlossen werden, und danach mag sie wieder aufgenommen werden. (3. Mose 13.46) 15 Und Mirjam wurde sieben Tage außerhalb des Lagers eingeschlossen; und das Volk brach nicht auf, bis Mirjam wieder aufgenommen war. 16 Danach aber brach das Volk von Hazeroth auf; und sie lagerten sich in der Wüste Paran.