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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt

19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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2. Mose - Kapitel 35

Sabbatgebot

1 Und Mose versammelte die ganze Gemeinde der Kinder Israel und sprach zu ihnen: Dies sind die Worte, die Jehova geboten hat, sie zu tun: 2 Sechs Tage soll man Arbeit tun, aber am siebten Tage soll euch ein heiliger Tag sein, ein Sabbath der Ruhe dem Jehova; wer irgend an ihm eine Arbeit tut, soll getötet werden. (2. Mose 20.8-11) (2. Mose 31.12) 3 Ihr sollt am Tage des Sabbaths kein Feuer anzünden in allen euren Wohnungen.

Heiligtum: Freiwillige Gaben

4 Und Mose sprach zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel und sagte: Dies ist das Wort, das Jehova geboten hat, indem er sprach: 5 Nehmet von euch ein Hebopfer für Jehova; jeder, der willigen Herzens ist, soll es bringen, das Hebopfer Jehovas: Gold und Silber und Erz (2. Mose 25.2) 6 und blauen und roten Purpur und Karmesin und Byssus und Ziegenhaar 7 und rotgefärbte Widderfelle und Dachsfelle und Akazienholz 8 und Öl zum Licht und Gewürze zum Salböl und zum wohlriechenden Räucherwerk 9 und Onyxsteine und Steine zum Einsetzen für das Ephod und für das Brustschild. 10 Und alle, die weisen Herzens sind unter euch, sollen kommen und alles machen, was Jehova geboten hat: 11 die Wohnung, ihr Zelt und ihre Decke, ihre Klammern und ihre Bretter, ihre Riegel, ihre Säulen und ihre Füße; (2. Mose 31.7-11) 12 die Lade und ihre Stangen, den Deckel und den Scheidevorhang; 13 den Tisch und seine Stangen und alle seine Geräte und die Schaubrote; 14 und den Leuchter zum Licht und seine Geräte und seine Lampen und das Öl zum Licht; 15 und den Räucheraltar und seine Stangen und das Salböl und das wohlriechende Räucherwerk; und den Eingangsvorhang für den Eingang der Wohnung; 16 den Brandopferaltar und das eherne Gitter an demselben, seine Stangen und alle seine Geräte; das Becken und sein Gestell; 17 die Umhänge des Vorhofs, seine Säulen und seine Füße, und den Vorhang vom Tore des Vorhofs; 18 die Pflöcke der Wohnung und die Pflöcke des Vorhofs und ihre Seile; 19 die Dienstkleider zum Dienst im Heiligtum, die heiligen Kleider für Aaron, den Priester, und die Kleider seiner Söhne, um den Priesterdienst auszuüben. 20 Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel ging von Mose hinweg. 21 Und sie kamen, ein jeder, den sein Herz trieb; und ein jeder, der willigen Geistes war, brachte das Hebopfer Jehovas für das Werk des Zeltes der Zusammenkunft und für all seine Arbeit und für die heiligen Kleider. (2. Mose 36.3) (1. Chronik 29.5) (1. Chronik 29.9) (2. Korinther 9.7) 22 Und die Männer kamen mit den Weibern; ein jeder, der willigen Herzens war, brachte Nasenringe und Ohrringe und Fingerringe und Spangen, allerlei goldene Geräte; und jeder, der dem Jehova ein Webopfer an Gold webte. 23 Und ein jeder, bei dem sich blauer und roter Purpur fand, und Karmesin und Byssus und Ziegenhaar und rotgefärbte Widderfelle und Dachsfelle, brachte es. 24 Jeder, der ein Hebopfer an Silber und Erz hob, brachte das Hebopfer Jehovas; und jeder, bei dem sich Akazienholz fand zu allerlei Werk der Arbeit, brachte es. 25 Und alle Weiber, die weisen Herzens waren, spannen mit ihren Händen und brachten das Gespinst: den blauen und den roten Purpur, den Karmesin und den Byssus. 26 Und alle verständigen Weiber, die ihr Herz trieb, spannen das Ziegenhaar. 27 Und die Fürsten brachten Onyxsteine und Steine zum Einsetzen für das Ephod und für das Brustschild, 28 und das Gewürz und das Öl zum Licht und zum Salböl und zum wohlriechenden Räucherwerk. 29 Die Kinder Israel, alle Männer und Weiber, die willigen Herzens waren, um zu all dem Werke zu bringen, das Jehova durch Mose zu machen geboten hatte, brachten eine freiwillige Gabe dem Jehova.

Heiligtum: Einführung der Werkmeister Bezalel und Oholiab

30 Und Mose sprach zu den Kindern Israel: Sehet, Jehova hat Bezaleel, den Sohn Uris, des Sohnes Hurs, vom Stamme Juda, mit Namen berufen 31 und hat ihn mit dem Geiste Gottes erfüllt, in Weisheit, in Verstand und in Kenntnis und in jeglichem Werke; 32 und zwar um Künstliches zu ersinnen, zu arbeiten in Gold und in Silber und in Erz, 33 und im Schneiden von Steinen zum Einsetzen und im Holzschneiden, um zu arbeiten in jeglichem Kunstwerk; 34 und zu unterweisen hat er ihm ins Herz gelegt, ihm und Oholiab, dem Sohne Achisamaks, vom Stamme Dan. 35 Er hat sie mit Weisheit des Herzens erfüllt, um jegliches Werk des Künstlers und des Kunstwebers und des Buntwirkers zu machen, in blauem und rotem Purpur und Karmesin und Byssus, und des Webers; derer, die allerlei Werk machen und Künstliches ersinnen.