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5. Mose - Kapitel 12

Die von Gott erwählte Opferstätte

1 Das sind die Gebote und Rechte, die ihr halten sollt, daß ihr darnach tut in dem Lande, das der HERR, deiner Väter Gott, dir gegeben hat einzunehmen, solange ihr auf Erden lebt. 2 Verstört alle Orte, da die Heiden, die ihr vertreiben werdet, ihren Göttern gedient haben, es sei auf hohen Bergen, auf Hügeln oder unter grünen Bäumen, (5. Mose 7.5) (5. Mose 7.25) 3 und reißt um ihre Altäre und zerbrecht ihre Säulen und verbrennt mit Feuer ihre Haine, und die Bilder ihrer Götter zerschlagt, und vertilgt ihren Namen aus demselben Ort.

Ort und Wiese des Gottesdienstes

4 Ihr sollt dem HERRN, eurem Gott, nicht also tun;
5 sondern den Ort, den der HERR, euer Gott, erwählen wird aus allen euren Stämmen, daß er seinen Namen daselbst läßt wohnen, sollt ihr aufsuchen und dahin kommen 6 und eure Brandopfer und eure andern Opfer und eure Zehnten und eurer Hände Hebe und euer Gelübde und eure freiwilligen Opfer und die Erstgeburt eurer Rinder und Schafe dahin bringen. 7 Und sollt daselbst vor dem HERRN, eurem Gott, essen und fröhlich sein, ihr und euer Haus, über alles, was eure Hand vor sich bringt, darin dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 8 Ihr sollt der keins tun, das wir heute allhier tun, ein jeglicher, was ihn recht dünkt. 9 Denn ihr seid bisher noch nicht zur Ruhe gekommen noch zu dem Erbteil, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 10 Ihr werdet aber über den Jordan gehen und in dem Lande wohnen, das euch der HERR, euer Gott, wird zum Erbe austeilen, und er wird euch Ruhe geben von allen euren Feinden um euch her, und ihr werdet sicher wohnen. (1. Könige 5.5) 11 Wenn nun der HERR, dein Gott, einen Ort erwählt, daß sein Name daselbst wohne, sollt ihr dahin bringen alles, was ich euch gebiete: eure Brandopfer, eure andern Opfer, eure Zehnten, eurer Hände Hebe und eure freien Gelübde, die ihr dem HERRN geloben werdet. 12 und sollt fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott, ihr und eure Söhne und eure Töchter und eure Knechte und eure Mägde und die Leviten, die in euren Toren sind; denn sie haben kein Teil noch Erbe mit euch. (4. Mose 18.20) (4. Mose 18.24) 13 Hüte dich, daß du nicht deine Brandopfer opferst an allen Orten, die du siehst;
14 sondern an dem Ort, den der HERR erwählt in irgend einem deiner Stämme, da sollst du dein Brandopfer opfern und tun alles, was ich dir gebiete. 15 Doch magst du schlachten und Fleisch essen in allen deinen Toren, nach aller Lust deiner Seele, nach dem Segen des HERRN, deines Gottes, den er dir gegeben hat; beide, der Reine und der Unreine, mögen's essen, wie man Reh oder Hirsch ißt. (5. Mose 12.22) (5. Mose 14.5) 16 Nur das Blut sollst du nicht essen, sondern auf die Erde gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) 17 Du darfst aber nicht essen in deinen Toren vom Zehnten deines Getreides, deines Mostes, deines Öls noch von der Erstgeburt deiner Rinder, deiner Schafe, oder von irgend einem deiner Gelübde, die du gelobt hast, oder von deinem freiwilligen Opfer, oder von der Hebe deiner Hand; 18 sondern vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du solches essen an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt, du und deine Söhne, deine Töchter, deine Knechte, deine Mägde und der Levit, der in deinem Tor ist, und sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, über alles, was deine Hand vor sich bringt. (5. Mose 14.23) 19 Und hüte dich, daß du den Leviten nicht verläßt, solange du in deinem Lande lebst. (5. Mose 12.12) (5. Mose 14.27) 20 Wenn aber der HERR, dein Gott, deine Grenze erweitern wird, wie er dir verheißen hat, und du sprichst: Ich will Fleisch essen, weil deine Seele Fleisch zu essen gelüstet, so iß Fleisch nach aller Lust deiner Seele.
21 Ist aber die Stätte fern von dir, die der HERR, dein Gott, erwählt hat, daß er seinen Namen daselbst wohnen lasse, so schlachte von deinen Rindern oder Schafen, die dir der HERR gegeben hat, wie ich dir geboten habe, und iß es in deinen Toren nach aller Lust deiner Seele. 22 Wie man Reh oder Hirsch ißt, magst du es essen; beide, der Reine und der Unreine, mögen es zugleich essen. (5. Mose 12.15) 23 Allein merke, daß du das Blut nicht essest, denn das Blut ist die Seele; darum sollst du die Seele nicht mit dem Fleisch essen, (5. Mose 12.16) 24 sondern sollst es auf die Erde gießen wie Wasser. 25 Und sollst es darum nicht essen, daß dir's wohl gehe und deinen Kindern nach dir, weil du getan hast, was recht ist vor dem HERRN. 26 Aber wenn du etwas heiligen willst von dem Deinen oder geloben, so sollst du es aufladen und bringen an den Ort, den der HERR erwählt hat, 27 und dein Brandopfer mit Fleisch und Blut tun auf dem Altar des HERRN, deines Gottes. Das Blut deiner andern Opfer soll gegossen werden auf den Altar des HERRN, deines Gottes, und das Fleisch sollst du essen. (5. Mose 12.6) 28 Sieh zu, und höre alle diese Worte, die ich dir gebiete, auf daß dir's wohl gehe und deinen Kindern nach dir ewiglich, weil du getan hast, was recht und gefällig ist vor dem HERRN, deinem Gott. 29 Wenn der HERR, dein Gott, vor dir her die Heiden ausrottet, daß du hinkommst, ihr Land einzunehmen, und es eingenommen hast und darin wohnst,
30 so hüte dich, daß du nicht in den Strick fallest ihnen nach, nachdem sie vertilgt sind vor dir, und nicht fragst nach ihren Göttern und sprichst: Wie diese Völker haben ihren Göttern gedient, also will ich auch tun. (5. Mose 7.16) 31 Du sollst nicht also dem HERRN, deinem Gott, tun; denn sie haben ihren Göttern getan alles, was dem HERRN ein Greuel ist und was er haßt, denn sie haben auch ihre Söhne und Töchter mit Feuer verbrannt ihren Göttern.

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Hesekiel - Kapitel 46

1 So spricht Jahwe, der Herr: "Das Osttor des inneren Vorhofs soll die Woche über geschlossen bleiben, nur am Sabbat und am Neumondstag soll es geöffnet werden. 2 Der Fürst soll von außen her eintreten und an der Schwelle der Vorhalle zum Innenhof stehen bleiben. Von dort sieht er, wie die Priester sein Brand- und Freudenopfer darbringen. Dann soll er sich auf der Schwelle zur Anbetung niederwerfen und anschließend wieder hinausgehen. Das Tor soll erst am Abend geschlossen werden. (Hesekiel 44.3) 3 Die Israeliten sollen an den Sabbaten und Neumondstagen Jahwe am äußeren Eingang dieses Tores anbeten. 4 Das Brandopfer, das der Fürst Jahwe bringen lässt, soll am Sabbat aus sechs Lämmern und einem Schafbock bestehen, fehlerfreien Tieren. (4. Mose 28.9) 5 Das Speisopfer beträgt 12 Kilogramm Mehl pro Schafbock und bei den Lämmern, so viel er geben will, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge. 6 Am Neumondstag soll das Opfer aus einem jungen Stier, sechs Lämmern und einem Schafbock bestehen, fehlerfreien Tieren. 7 Das Speisopfer beträgt 12 Kilogramm Mehl pro Stier und Schafbock und bei den Lämmern, so viel er geben kann. (Hesekiel 45.24) 8 Der Fürst soll durch das Osttor bis zu seinem Platz in der Vorhalle gehen und auf dem gleichen Weg wieder hinausgehen. 9 Und wenn die Israeliten an den Festtagen kommen, um Jahwe anzubeten, sollen die, die durch das Nordtor kommen, wieder zum Südtor hinausgehen, und die durch das Südtor kommen, durch das Nordtor. Sie sollen den Vorhof immer durch das gegenüberliegende Tor wieder verlassen. 10 Der Fürst soll mitten unter ihnen sein, wenn sie hineingehen und wenn sie herauskommen. 11 An den Festtagen und während der großen Feste soll das Speisopfer 12 Kilogramm Mehl pro Stier und Schafbock betragen und bei den Lämmern, so viel er geben will, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge. (Hesekiel 46.7) 12 Will der Fürst eine freiwillige Gabe für Jahwe bringen, ein Brand- oder Freudenopfer, dann soll man ihm das Osttor öffnen, und das Opfer soll so wie am Sabbat dargebracht werden. Wenn er wieder hinausgegangen ist, soll man das Tor schließen. 13 Jeden Morgen muss Jahwe ein fehlerfreies einjähriges Lamm als Brandopfer dargebracht werden. (4. Mose 28.3) 14 Dazu jeden Morgen ein Speisopfer für Jahwe, das aus zwei Kilogramm Mehl und einem Liter Olivenöl besteht, das über das Mehl gegossen wird. Diese Ordnung gilt für immer. 15 Jeden Morgen soll das Lamm, das Mehl und das Öl Jahwe als regelmäßiges Brandopfer dargebracht werden." 16 So spricht Jahwe, der Herr: "Wenn der Fürst einem seiner Söhne etwas aus seinem Grundbesitz schenkt, geht es für immer in dessen Besitz über. 17 Schenkt er es aber einem seiner Beamten, dann gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr, und kommt dann an den Fürsten zurück. Nur bei seinen Söhnen verbleibt es als Erbbesitz. (3. Mose 25.10) 18 Der Fürst darf sich nichts vom Grundbesitz des Volkes aneignen, er darf niemand mit Gewalt von seinem Grund und Boden verdrängen. Seine Söhne müssen ihren Teil aus seinem eigenen Grundbesitz bekommen, damit mein Volk nicht von seinem Grund und Boden verdrängt wird." (Hesekiel 45.8-9) 19 Dann brachte er mich durch den Eingang des Nordtors zu den dort gelegenen geheiligten Priesterzimmern. Ganz hinten, in westlicher Richtung, war ein besonderer Raum. 20 Er sagte zu mir: "Das ist der Ort, wo die Priester das Fleisch vom Schuld- und Sündopfer kochen, das ihnen zusteht. Hier backen sie auch ihr Brot aus dem Speisopfer, damit man es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen muss und das Volk mit dem Heiligen in Berührung kommt." 21 Dann führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und zeigte mir die vier Ecken des Hofes. In jeder Ecke war ein kleiner Hof. 22 Jeder dieser Höfe war 20 Meter lang und 15 Meter breit. 23 Und um jeden war eine Steinreihe mit Feuerstellen auf der Innenseite. 24 Er sagte: "Das sind die Küchen, wo die Tempeldiener das Fleisch für die Opfermahlzeit des Volkes kochen."