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5. Mose - Kapitel 12

Die von Gott erwählte Opferstätte

1 Das sind die Gebote und Rechte, die ihr halten sollt, daß ihr darnach tut in dem Lande, das der HERR, deiner Väter Gott, dir gegeben hat einzunehmen, solange ihr auf Erden lebt. 2 Verstört alle Orte, da die Heiden, die ihr vertreiben werdet, ihren Göttern gedient haben, es sei auf hohen Bergen, auf Hügeln oder unter grünen Bäumen, (5. Mose 7.5) (5. Mose 7.25) 3 und reißt um ihre Altäre und zerbrecht ihre Säulen und verbrennt mit Feuer ihre Haine, und die Bilder ihrer Götter zerschlagt, und vertilgt ihren Namen aus demselben Ort.

Ort und Wiese des Gottesdienstes

4 Ihr sollt dem HERRN, eurem Gott, nicht also tun;
5 sondern den Ort, den der HERR, euer Gott, erwählen wird aus allen euren Stämmen, daß er seinen Namen daselbst läßt wohnen, sollt ihr aufsuchen und dahin kommen 6 und eure Brandopfer und eure andern Opfer und eure Zehnten und eurer Hände Hebe und euer Gelübde und eure freiwilligen Opfer und die Erstgeburt eurer Rinder und Schafe dahin bringen. 7 Und sollt daselbst vor dem HERRN, eurem Gott, essen und fröhlich sein, ihr und euer Haus, über alles, was eure Hand vor sich bringt, darin dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 8 Ihr sollt der keins tun, das wir heute allhier tun, ein jeglicher, was ihn recht dünkt. 9 Denn ihr seid bisher noch nicht zur Ruhe gekommen noch zu dem Erbteil, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 10 Ihr werdet aber über den Jordan gehen und in dem Lande wohnen, das euch der HERR, euer Gott, wird zum Erbe austeilen, und er wird euch Ruhe geben von allen euren Feinden um euch her, und ihr werdet sicher wohnen. (1. Könige 5.5) 11 Wenn nun der HERR, dein Gott, einen Ort erwählt, daß sein Name daselbst wohne, sollt ihr dahin bringen alles, was ich euch gebiete: eure Brandopfer, eure andern Opfer, eure Zehnten, eurer Hände Hebe und eure freien Gelübde, die ihr dem HERRN geloben werdet. 12 und sollt fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott, ihr und eure Söhne und eure Töchter und eure Knechte und eure Mägde und die Leviten, die in euren Toren sind; denn sie haben kein Teil noch Erbe mit euch. (4. Mose 18.20) (4. Mose 18.24) 13 Hüte dich, daß du nicht deine Brandopfer opferst an allen Orten, die du siehst;
14 sondern an dem Ort, den der HERR erwählt in irgend einem deiner Stämme, da sollst du dein Brandopfer opfern und tun alles, was ich dir gebiete. 15 Doch magst du schlachten und Fleisch essen in allen deinen Toren, nach aller Lust deiner Seele, nach dem Segen des HERRN, deines Gottes, den er dir gegeben hat; beide, der Reine und der Unreine, mögen's essen, wie man Reh oder Hirsch ißt. (5. Mose 12.22) (5. Mose 14.5) 16 Nur das Blut sollst du nicht essen, sondern auf die Erde gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) 17 Du darfst aber nicht essen in deinen Toren vom Zehnten deines Getreides, deines Mostes, deines Öls noch von der Erstgeburt deiner Rinder, deiner Schafe, oder von irgend einem deiner Gelübde, die du gelobt hast, oder von deinem freiwilligen Opfer, oder von der Hebe deiner Hand; 18 sondern vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du solches essen an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt, du und deine Söhne, deine Töchter, deine Knechte, deine Mägde und der Levit, der in deinem Tor ist, und sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, über alles, was deine Hand vor sich bringt. (5. Mose 14.23) 19 Und hüte dich, daß du den Leviten nicht verläßt, solange du in deinem Lande lebst. (5. Mose 12.12) (5. Mose 14.27) 20 Wenn aber der HERR, dein Gott, deine Grenze erweitern wird, wie er dir verheißen hat, und du sprichst: Ich will Fleisch essen, weil deine Seele Fleisch zu essen gelüstet, so iß Fleisch nach aller Lust deiner Seele.
21 Ist aber die Stätte fern von dir, die der HERR, dein Gott, erwählt hat, daß er seinen Namen daselbst wohnen lasse, so schlachte von deinen Rindern oder Schafen, die dir der HERR gegeben hat, wie ich dir geboten habe, und iß es in deinen Toren nach aller Lust deiner Seele. 22 Wie man Reh oder Hirsch ißt, magst du es essen; beide, der Reine und der Unreine, mögen es zugleich essen. (5. Mose 12.15) 23 Allein merke, daß du das Blut nicht essest, denn das Blut ist die Seele; darum sollst du die Seele nicht mit dem Fleisch essen, (5. Mose 12.16) 24 sondern sollst es auf die Erde gießen wie Wasser. 25 Und sollst es darum nicht essen, daß dir's wohl gehe und deinen Kindern nach dir, weil du getan hast, was recht ist vor dem HERRN. 26 Aber wenn du etwas heiligen willst von dem Deinen oder geloben, so sollst du es aufladen und bringen an den Ort, den der HERR erwählt hat, 27 und dein Brandopfer mit Fleisch und Blut tun auf dem Altar des HERRN, deines Gottes. Das Blut deiner andern Opfer soll gegossen werden auf den Altar des HERRN, deines Gottes, und das Fleisch sollst du essen. (5. Mose 12.6) 28 Sieh zu, und höre alle diese Worte, die ich dir gebiete, auf daß dir's wohl gehe und deinen Kindern nach dir ewiglich, weil du getan hast, was recht und gefällig ist vor dem HERRN, deinem Gott. 29 Wenn der HERR, dein Gott, vor dir her die Heiden ausrottet, daß du hinkommst, ihr Land einzunehmen, und es eingenommen hast und darin wohnst,
30 so hüte dich, daß du nicht in den Strick fallest ihnen nach, nachdem sie vertilgt sind vor dir, und nicht fragst nach ihren Göttern und sprichst: Wie diese Völker haben ihren Göttern gedient, also will ich auch tun. (5. Mose 7.16) 31 Du sollst nicht also dem HERRN, deinem Gott, tun; denn sie haben ihren Göttern getan alles, was dem HERRN ein Greuel ist und was er haßt, denn sie haben auch ihre Söhne und Töchter mit Feuer verbrannt ihren Göttern.

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3. Mose - Kapitel 24

Verordnungen über die Leuchter und Schaubrote

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie dir reines, zerstoßenes Olivenöl bringen zum Licht, um die Lampen anzuzünden beständig. (2. Mose 27.20) 3 Außerhalb des Vorhangs des Zeugnisses, im Zelte der Zusammenkunft, soll Aaron sie zurichten, vom Abend bis zum Morgen, vor Jehova beständig: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern. 4 Auf dem reinen Leuchter soll er die Lampen beständig vor Jehova zurichten. 5 Und du sollst Feinmehl nehmen und daraus zwölf Kuchen backen: von zwei Zehnteln soll ein Kuchen sein. 6 Und du sollst sie in zwei Schichten legen, sechs in eine Schicht, auf den reinen Tisch vor Jehova. (2. Mose 25.30) 7 Und du sollst auf jede Schicht reinen Weihrauch legen, und er soll dem Brote zum Gedächtnis sein, ein Feueropfer dem Jehova. 8 Sabbathtag für Sabbathtag soll es beständig vor Jehova zurichten: ein ewiger Bund von seiten der Kinder Israel. 9 Und es soll Aaron und seinen Söhnen gehören, und sie sollen es essen an heiligem Orte; denn als ein Hochheiliges von den Feueropfern Jehovas soll es ihm gehören: eine ewige Satzung.

Gesetz über Gotteslästerung, Totschlag und Körperverletzung

10 Und der Sohn eines israelitischen Weibes - er war aber der Sohn eines ägyptischen Mannes - ging aus unter die Kinder Israel; und der Sohn der Israelitin und ein israelitischer Mann zankten sich im Lager. 11 Und der Sohn des israelitischen Weibes lästerte den Namen Jehovas und fluchte ihm; und sie brachten ihn zu Mose. Der Name seiner Mutter aber war Schelomith, die Tochter Dibris, vom Stamme Dan. (3. Mose 24.16) 12 Und sie legten ihn in Gewahrsam, damit ihnen nach dem Munde Jehovas beschieden werde. (4. Mose 15.34) 13 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 14 Führe den Flucher außerhalb des Lagers; und alle, die es gehört haben, sollen ihre Hände auf seinen Kopf legen, und die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. 15 Und zu den Kindern Israel sollst du reden und sprechen: Wenn irgend jemand seinem Gott flucht, so soll er seine Sünde tragen. 16 Und wer den Namen Jehovas lästert, soll gewißlich getötet werden, steinigen soll ihn die ganze Gemeinde; wie der Fremdling, so der Eingeborene: wenn er den Namen lästert, soll er getötet werden. (2. Mose 20.7) (Matthäus 26.65) 17 Und wenn jemand irgend einen Menschen totschlägt, so soll er gewißlich getötet werden. (2. Mose 21.12) 18 Und wer ein Vieh totschlägt, soll es erstatten: Leben um Leben. 19 Und wenn jemand seinem Nächsten eine Verletzung zufügt: wie er getan hat, also soll ihm getan werden: (2. Mose 21.23-25) 20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er einem Menschen eine Verletzung zufügt, also soll ihm zugefügt werden. 21 Und wer ein Vieh totschlägt, soll es erstatten; wer aber einen Menschen totschlägt, soll getötet werden. 22 Einerlei Recht sollt ihr haben: wie der Fremdling, so soll der Eingeborene sein; denn ich bin Jehova, euer Gott. - (2. Mose 12.49) (3. Mose 19.34) 23 Und Mose redete zu den Kindern Israel, und sie führten den Flucher vor das Lager hinaus und steinigten ihn; und die Kinder Israel taten, wie Jehova dem Mose geboten hatte. (4. Mose 15.36)