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5. Mose - Kapitel 11

Erinnerung an Gottes Wohltaten

1 So sollst du nun den HERRN, deinen Gott, lieben und sein Gesetz, seine Weise, seine Rechte halten dein Leben lang. 2 Und erkennet heute, was eure Kinder nicht wissen noch gesehen haben, nämlich die Züchtigung des HERRN, eures Gottes, seine Herrlichkeit, dazu seine mächtige Hand und ausgereckten Arm 3 und seine Zeichen und Werke, die er getan hat unter den Ägyptern, an Pharao, dem König in Ägypten, und am allem seinem Lande; 4 und was er an der Macht der Ägypter getan hat, an ihren Rossen und Wagen, da er das Wasser des Schilfmeers über sie führte, da sie euch nachjagten und sie der HERR umbrachte bis auf diesen Tag; (2. Mose 14.25) (2. Mose 14.27) 5 und was er euch getan hat in der Wüste, bis ihr an diesen Ort gekommen seid; 6 was er Dathan und Abiram getan hat, den Kindern Eliabs, des Sohnes Rubens, wie die Erde ihren Mund auftat und verschlang sie mit Gesinde und Hütten und allem ihrem Gut, das sie erworben hatten, mitten unter dem ganzen Israel. (4. Mose 16.31-35) 7 Denn eure Augen haben die großen Werke des HERRN gesehen, die er getan hat.

Segen des Gehorsams - Fluch des Ungehorsams

8 Darum sollt ihr alle die Gebote halten, die ich dir heute gebiete, auf daß ihr gestärkt werdet, hineinzukommen und das Land einzunehmen, dahin ihr ziehet, daß ihr's einnehmet;
9 und daß du lange lebest in dem Lande, das der HERR euren Vätern geschworen hat ihnen zu geben und ihrem Samen, ein Land, darin Milch und Honig fließt. (2. Mose 3.17) 10 Denn das Land, da du hin kommst, ist nicht wie Ägyptenland, davon ihr ausgezogen seid, da du deinen Samen säen und selbst tränken mußtest wie einen Kohlgarten; 11 sondern es hat Berge und Auen, die der Regen vom Himmel tränkt, 12 auf welch Land der HERR, dein Gott, acht hat und die Augen des HERRN, deines Gottes, immerdar sehen, von Anfang des Jahres bis ans Ende. (Psalm 65.10-11) 13 Werdet ihr nun meine Gebote hören, die ich euch gebiete, daß ihr den HERRN, euren Gott, liebet und ihm dienet von ganzem Herzen und von ganzer Seele, (3. Mose 26.3)
14 so will ich eurem Land Regen geben zu seiner Zeit, Frühregen und Spätregen, daß du einsammelst dein Getreide, deinen Most und dein Öl, 15 und will deinem Vieh Gras geben auf deinem Felde, daß ihr esset und satt werdet. 16 Hütet euch aber, daß sich euer Herz nicht überreden lasse, daß ihr abweichet und dienet andern Göttern und betet sie an, 17 und daß dann der Zorn des HERRN ergrimme über euch und schließe den Himmel zu, daß kein Regen komme und die Erde ihr Gewächs nicht gebe und ihr bald umkommt von dem guten Lande, das euch der HERR gegeben hat. (3. Mose 26.19) (5. Mose 28.23) 18 So fasset nun diese Worte zu Herzen und in eure Seele und bindet sie zum Zeichen auf eure Hand, daß sie ein Denkmal vor euren Augen seien. (5. Mose 6.6-9)
19 Und lehret sie eure Kinder, daß du davon redest, wenn du in deinem Hause sitzest oder auf dem Wege gehst, wenn du dich niederlegst und wenn du aufstehst; 20 und schreibe sie an die Pfosten deines Hauses und an die Tore, 21 daß du und deine Kinder lange leben in dem Lande, das der HERR deinen Vätern geschworen hat ihnen zu geben, solange die Tage vom Himmel auf Erden währen. 22 Denn wo ihr diese Gebote alle werdet halten, die ich euch gebiete, daß ihr darnach tut, daß ihr den HERRN, euren Gott, liebet und wandelt in allen seinen Wegen und ihm anhanget, 23 so wir der HERR alle diese Völker vor euch her ausstoßen, daß ihr größere und stärkere Völker vertreibt, denn ihr seid. (5. Mose 7.1-2) 24 Alle Orte, darauf eure Fußsohle tritt, sollen euer sein; von der Wüste an und von dem Berge Libanon und von dem Wasser Euphrat bis ans Meer gegen Abend soll eure Grenze sein. 25 Niemand wird euch widerstehen können. Furcht und Schrecken vor euch wird der HERR über alles Land kommen lassen, darauf ihr tretet, wie er euch verheißen hat. 26 Siehe, ich lege euch heute vor den Segen und den Fluch: (5. Mose 30.1) (5. Mose 30.15)
27 den Segen so ihr gehorchet den Geboten des HERRN, eures Gottes, die ich euch heute gebiete; (5. Mose 28.2) (5. Mose 28.15) 28 den Fluch aber, so ihr nicht gehorchen werdet den Geboten des HERRN, eures Gottes, und abweichet von dem Wege, den ich euch heute gebiete, daß ihr andern Göttern nachwandelt, die ihr nicht kennt. 29 Wenn dich der HERR, dein Gott, in das Land bringt, da du hineinkommst, daß du es einnehmest, so sollst du den Segen sprechen lassen auf dem Berge Garizim und den Fluch auf dem Berge Ebal, (5. Mose 27.12-13) (Josua 8.33-34) 30 welche sind jenseit des Jordans, der Straße nach gegen der Sonne Niedergang, im Lande der Kanaaniter, die auf dem Blachfelde wohnen, Gilgal gegenüber, bei dem Hain More. (1. Mose 12.6) 31 Denn ihr werdet über den Jordan gehen, daß ihr hineinkommet, das Land einzunehmen, das euch der HERR, euer Gott, gegeben hat, daß ihr's einnehmet und darin wohnet. 32 So haltet nun, daß ihr tut nach allen Geboten und Rechten, die ich euch heute vorlege.

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)