zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 9

Vorschriften für die Passafeier

1 Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai im zweiten Jahr, nachdem sie aus Ägyptenland gezogen waren, im ersten Monat, und sprach: 2 Laß die Kinder Israel Passah halten zu seiner Zeit, (2. Mose 12.3) (3. Mose 23.5) 3 am vierzehnten Tage dieses Monats gegen Abend; zu seiner Zeit sollen sie es halten nach aller seiner Satzung und seinem Recht. 4 Und Mose redete mit den Kindern Israel, daß sie das Passah hielten.
5 Und sie hielten Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend in der Wüste Sinai; alles, wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Kinder Israel. 6 Da waren etliche Männer unrein geworden an einem toten Menschen, daß sie nicht konnten Passah halten des Tages. Die traten vor Mose und Aaron desselben Tages (4. Mose 19.11)
7 und sprachen zu ihm: Wir sind unrein geworden an einem toten Menschen; warum sollen wir geringer sein, daß wir unsere Gabe dem HERRN nicht bringen dürfen zu seiner Zeit unter den Kindern Israel? 8 Mose sprach zu ihnen: Harret, ich will hören, was euch der HERR gebietet. 9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Sage den Kinder Israel und sprich: Wenn jemand unrein an einem Toten oder ferne über Feld ist, unter euch oder unter euren Nachkommen, der soll dennoch dem HERRN Passah halten, 11 aber im zweiten Monat, am vierzehnten Tage gegen Abend, und soll's neben ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern essen, 12 und sie sollen nichts davon übriglassen, bis morgen, auch kein Bein daran zerbrechen und sollen's nach aller Weise des Passah halten. 13 Wer aber rein und nicht über Feld ist und läßt es anstehen, das Passah zu halten, des Seele soll ausgerottet werden von seinem Volk, darum daß er seine Gabe dem HERRN nicht gebracht hat zu seiner Zeit; er soll seine Sünde tragen. 14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und auch dem HERRN Passah hält, der soll's halten nach der Satzung und dem Recht des Passah. Diese Satzung soll euch gleich sein, dem Fremden wie des Landes Einheimischen.

Die Wolken- und Feuersäule über der Stiftshütte

15 Und des Tages, da die Wohnung aufgerichtet ward, bedeckte sie eine Wolke auf der Hütte des Zeugnisses; und des Abends bis an den Morgen war über der Wohnung eine Gestalt des Feuers. (2. Mose 40.34-38)
16 Also geschah's immerdar, daß die Wolke sie bedeckte, und des Nachts die Gestalt des Feuers. 17 Und so oft sich die Wolke aufhob von der Hütte, so zogen die Kinder Israel; und an welchem Ort die Wolke blieb, da lagerten sich die Kinder Israel. 18 Nach dem Wort des HERRN zogen die Kinder Israel, und nach seinem Wort lagerten sie sich. Solange die Wolke auf der Wohnung blieb, so lange lagen sie still. 19 Und wenn die Wolke viele Tage verzog auf der Wohnung, so taten die Kinder Israel nach dem Gebot des HERRN und zogen nicht. 20 Und wenn's war, daß die Wolke auf der Wohnung nur etliche Tage blieb, so lagerten sie sich nach dem Wort des HERRN und zogen nach dem Wort des HERRN. 21 Wenn die Wolke da war von Abend bis an den Morgen und sich dann erhob, so zogen sie; oder wenn sie sich des Tages oder des Nachts erhob, so zogen sie auch. 22 Wenn sie aber zwei Tage oder einen Monat oder länger auf der Wohnung blieb, so lagen die Kinder Israel und zogen nicht; und wenn sie sich dann erhob, so zogen sie. 23 Denn nach des HERRN Mund lagen sie, und nach des HERRN Mund zogen sie, daß sie täten, wie der HERR gebot, nach des HERRN Wort durch Mose.

zurückEinzelansichtvor

1. Timotheus - Kapitel 3

Voraussetzung für den Aufseher- und den Diakonendienst

1 Das Wort ist gewiß: Wenn jemand nach einem Aufseherdienst trachtet, so begehrt er ein schönes Werk. (Apostelgeschichte 20.28) (Philipper 1.1) (Titus 1.5-9) 2 Der Aufseher nun muß untadelig sein, eines Weibes Mann, nüchtern, besonnen, sittsam, gastfrei, lehrfähig; 3 nicht dem Wein ergeben, kein Schläger, sondern gelinde, nicht streitsüchtig, nicht geldliebend, 4 der dem eigenen Hause wohl vorsteht, der seine Kinder in Unterwürfigkeit hält mit allem würdigen Ernst (1. Samuel 2.12) 5 (wenn aber jemand dem eigenen Hause nicht vorzustehen weiß, wie wird er die Versammlung Gottes besorgen?), 6 nicht ein Neuling, auf daß er nicht aufgebläht, ins Gericht des Teufels verfalle. 7 Er muß aber auch ein gutes Zeugnis haben von denen, die draußen sind, auf daß er nicht in Schmach und in den Fallstrick des Teufels verfalle. 8 Die Diener desgleichen, würdig, nicht doppelzüngig, nicht vielem Wein ergeben, nicht schändlichem Gewinn nachgehend, (Apostelgeschichte 6.3) (Philipper 1.1) 9 die das Geheimnis des Glaubens in reinem Gewissen bewahren. (1. Timotheus 1.19) 10 Laß diese aber zuerst erprobt werden, dann laß sie dienen, wenn sie untadelig sind. 11 Die Weiber desgleichen, würdig, nicht verleumderisch, nüchtern, treu in allem. (Titus 2.3) 12 Die Diener seien eines Weibes Mann, die ihren Kindern und den eigenen Häusern wohl vorstehen; 13 denn die, welche wohl gedient haben, erwerben sich eine schöne Stufe und viel Freimütigkeit im Glauben, der in Christo Jesu ist.

Verhalten in der Gemeinde Gottes - Das Geheimnis der Gottseligkeit

14 Dieses schreibe ich dir in der Hoffnung, bald zu dir zu kommen; 15 wenn ich aber zögere, auf daß du wissest, wie man sich verhalten soll im Hause Gottes, welches die Versammlung des lebendigen Gottes ist, der Pfeiler und die Grundfeste der Wahrheit. (Epheser 2.19-22) 16 Und anerkannt groß ist das Geheimnis der Gottseligkeit: Gott ist geoffenbart worden im Fleische, gerechtfertigt im Geiste, gesehen von den Engeln, gepredigt unter den Nationen, geglaubt in der Welt, aufgenommen in Herrlichkeit. (Markus 16.19) (Johannes 1.14) (Apostelgeschichte 28.28) (Römer 1.4) (Epheser 1.20-21)