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4. Mose - Kapitel 7

Weihegaben der Stammesfürsten zur Einweihung der Stiftshütte

1 Und da Mose die Wohnung aufgerichtet hatte und sie gesalbt und geheiligt allem ihrem Geräte, dazu auch den Altar mit allem seinem Geräte gesalbt und geheiligt, (2. Mose 40.9-10) 2 da opferten die Fürsten Israels, die Häupter waren in ihren Vaterhäusern; denn sie waren die Obersten unter den Stämmen und standen obenan unter denen, die gezählt waren. 3 Und sie brachten Opfer vor den HERRN, sechs bedeckte Wagen und zwölf Rinder, je einen Wagen für zwei Fürsten und einen Ochsen für einen, und brachten sie vor die Wohnung. 4 Und der HERR sprach zu Mose:
5 Nimm's von ihnen, daß es diene zum Dienst der Hütte des Stifts, und gib's den Leviten, einem jeglichen nach seinem Amt. 6 Da nahm Mose die Wagen und die Rinder und gab sie den Leviten. 7 Zwei Wagen und vier Rinder gab er den Kindern Gerson nach ihrem Amt; 8 und vier Wagen und acht Ochsen gab er den Kindern Merari nach ihrem Amt unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters; (2. Mose 38.21) (4. Mose 4.28) (4. Mose 4.33) 9 den Kinder Kahath aber gab er nichts, darum daß sie ein heiliges Amt auf sich hatten und auf ihren Achseln tragen mußten. 10 Und die Fürsten opferten zur Einweihung das Altars an dem Tage, da er gesalbt ward, und opferten ihre Gabe vor dem Altar. (2. Chronik 7.9)
11 Und der HERR sprach zu Mose: Laß einen jeglichen Fürsten an seinem Tage sein Opfer bringen zur Einweihung des Altars. (4. Mose 1.4) (4. Mose 2.3) 12 Am ersten Tage opferte seine Gabe Nahesson, der Sohn Amminadabs, des Stammes Juda.
13 Und seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silbern Schale siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 14 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 15 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 16 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 17 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Nahessons, des Sohnes Amminadabs. 18 Am zweiten Tage opferte Nathanael, der Sohn Zuars, der Fürst Isaschars.
19 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 20 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 21 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 22 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 23 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Nathanaels, des Sohnes Zuars. 24 Am dritten Tage der Fürst der Kinder Sebulon, Eliab, der Sohn Helons.
25 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 26 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 27 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 28 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 29 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Eliabs, des Sohnes Helons. 30 Am vierten Tage der Fürst der Kinder Ruben, Elizur, der Sohn Sedeurs.
31 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 32 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 33 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 34 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 35 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Elizurs, des Sohnes Sedeurs. 36 Am fünften Tage der Fürst der Kinder Simeon, Selumiel, der Sohn Zuri-Saddais.
37 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 38 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 39 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 40 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 41 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Selumiels, des Sohnes Zuri-Saddais. 42 Am sechsten Tage der Fürst der Kinder Gad, Eljasaph, der Sohn Deguels.
43 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 44 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 45 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 46 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 47 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Eljasaphs, des Sohnes Deguels. 48 Am siebenten Tage der Fürst der Kinder Ephraim, Elisama, der Sohn Ammihuds.
49 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 50 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 51 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 52 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 53 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Elisamas, des Sohnes Ammihuds. 54 Am achten Tage der Fürst der Kinder Manasses, Gamliel, der Sohn Pedazurs.
55 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 56 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 57 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 58 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 59 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Gamliels, des Sohnes Pedazurs. 60 Am neunten Tage der Fürst der Kinder Benjamin, Abidan, der Sohn des Gideoni.
61 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 62 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 63 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 64 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 65 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Abidans, des Sohn's Gideonis. 66 Am zehnten Tage der Fürst der Kinder Dan, Ahi-Eser, der Sohn Ammi-Saddais.
67 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 68 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 69 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 70 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 71 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Ahi-Esers, des Sohnes Ammi-Saddais. 72 Am elften Tage der Fürst der Kinder Asser, Pagiel, der Sohn Ochrans.
73 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 74 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 75 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 76 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 77 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Pagiels, des Sohnes Ochrans. 78 Am zwölften Tage der Fürst der Kinder Naphthali, Ahira, der Sohn Enans.
79 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 80 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 81 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 82 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 83 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Ahiras, des Sohnes Enans. 84 Das ist die Einweihung des Altars zur Zeit, da er gesalbt ward, dazu die Fürsten Israels opferten diese zwölf silbernen Schüsseln, zwölf silberne Schalen, zwölf goldene Löffel,
85 also daß je eine Schüssel hundertdreißig Lot Silber und je eine Schale siebzig Lot hatte, daß die Summe alles Silbers am Gefäß betrug zweitausendvierhundert Lot nach dem Lot des Heiligtums. 86 Und der zwölf goldenen Löffel voll Räuchwerk hatte je einer zehn Lot nach dem Lot des Heiligtums, daß die Summe Goldes an den Löffeln betrug hundertzwanzig Lot. 87 Die Summe der Rinder zum Brandopfer waren zwölf Farren, zwölf Widder, zwölf jahrige Lämmer samt ihrem Speisopfer und zwölf Ziegenböcke zum Sündopfer. 88 Und die Summe der Rinder zum Dankopfer war vierundzwanzig Farren, sechzig Widder, sechzig Böcke, sechzig jährige Lämmer. Das ist die Einweihung des Altars, da er gesalbt ward. 89 Und wenn Mose in die Hütte des Stifts ging, daß mit ihm geredet würde, so hörte er die Stimme mit ihm reden von dem Gnadenstuhl, der auf der Lade des Zeugnisses war, dort ward mit ihm geredet. (2. Mose 25.21-22) (1. Samuel 3.3)

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2. Mose - Kapitel 23

Gebote der Gerechtigkeit und Nächstenliebe

1 Du sollst falscher Anklage nicht glauben, daß du einem Gottlosen Beistand tust und ein falscher Zeuge seist. (2. Mose 20.16) 2 Du sollst nicht folgen der Menge zum Bösen und nicht also verantworten vor Gericht, daß du der Menge nach vom Rechten weichest.
3 Du sollst den Geringen nicht beschönigen in seiner Sache. (3. Mose 19.15)
4 Wenn du deines Feindes Ochsen oder Esel begegnest, daß er irrt, so sollst du ihm denselben wieder zuführen. (Lukas 6.27)
5 Wenn du den Esel des, der dich haßt, siehst unter seiner Last liegen, hüte dich, und laß ihn nicht, sondern versäume gerne das Deine um seinetwillen. 6 Du sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seiner Sache. (5. Mose 27.19)
7 Sei ferne von falschen Sachen. Den Unschuldigen und Gerechten sollst du nicht erwürgen; denn ich lasse den Gottlosen nicht Recht haben.
8 Du sollst nicht Geschenke nehmen; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verkehren die Sachen der Gerechten. (5. Mose 16.19) (5. Mose 27.25) 9 Die Fremdlinge sollt ihr nicht unterdrücken; denn ihr wisset um der Fremdlinge Herz, dieweil ihr auch seid Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 22.20)

Sabbatjahr und Sabbat

10 Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln. (3. Mose 25.1) (5. Mose 15.1)
11 Im siebenten Jahr sollst du es ruhen und liegen lassen, daß die Armen unter deinem Volk davon essen; und was übrigbleibt, laß das Wild auf dem Felde essen. Also sollst du auch tun mit deinem Weinberg und Ölberg. 12 Sechs Tage sollst du deine Arbeit tun; aber des siebenten Tages sollst du feiern, auf daß dein Ochs und Esel ruhen und deiner Magd Sohn und der Fremdling sich erquicken. (2. Mose 20.8-11)
13 Alles, was ich euch gesagt habe, das haltet. Und anderer Götter Namen sollt ihr nicht gedenken, und aus eurem Munde sollen sie nicht gehört werden. (Josua 23.7)

Die drei großen Jahresfeste. Opfervorschriften

14 Dreimal sollt ihr mir Feste halten im Jahr:
15 das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten, daß du sieben Tage ungesäuertes Brot essest, wie ich dir geboten habe, um die Zeit des Monats Abib; denn in demselben bist du aus Ägypten gezogen. Erscheint aber nicht leer vor mir. (2. Mose 12.15) 16 Und das Fest der Ernte, der Erstlinge deiner Früchte, die du auf dem Felde gesät hast. Und das Fest der Einsammlung im Ausgang des Jahres, wenn du deine Arbeit eingesammelt hast vom Felde. 17 Dreimal im Jahre soll erscheinen vor dem HERRN, dem Herrscher, alles, was männlich ist unter dir.
18 Du sollst das Blut meines Opfers nicht neben dem Sauerteig opfern, und das Fett von meinem Fest soll nicht bleiben bis auf morgen. (2. Mose 12.10)
19 Die Erstlinge von der ersten Frucht auf deinem Felde sollst du bringen in das Haus des HERRN, deines Gottes. Und sollst das Böcklein nicht kochen in seiner Mutter Milch. (2. Mose 22.29) (5. Mose 14.21) (5. Mose 26.1)

Mahnungen und Verheißungen für die Zukunft

20 Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, der dich behüte auf dem Wege und bringe dich an den Ort, den ich bereitet habe. (2. Mose 14.19)
21 Darum hüte dich vor seinem Angesicht und gehorche seiner Stimme und erbittere ihn nicht; denn er wird euer Übertreten nicht vergeben, und mein Name ist in ihm. (Jesaja 63.9-10) 22 Wirst du aber seiner Stimme hören und tun alles, was ich dir sagen werde, so will ich deiner Feinde Feind und deiner Widersacher Widersacher sein. 23 Wenn nun mein Engel vor dir her geht und dich bringt an die Amoriter, Hethiter, Pheresiter, Kanaaniter, Heviter und Jebusiter und ich sie vertilge, 24 so sollst du ihre Götter nicht anbeten noch ihnen dienen und nicht tun, wie sie tun, sondern du sollst ihre Götzen umreißen und zerbrechen. (2. Mose 20.5) (3. Mose 18.3)
25 Aber dem HERRN, eurem Gott, sollt ihr dienen, so wird er dein Brot und dein Wasser segnen, und ich will alle Krankheit von dir wenden. (2. Mose 15.26) 26 Es soll nichts Unträchtiges noch Unfruchtbares sein in deinem Lande, und ich will dich lassen alt werden. 27 Ich will meinen Schrecken vor dir her senden und alles Volk verzagt machen, dahin du kommst, und will dir alle deine Feinde in die Flucht geben.
28 Ich will Hornissen vor dir her senden, die vor dir her ausjagen die Heviter, Kanaaniter und Hethiter. (5. Mose 1.44) (5. Mose 7.20) (Josua 24.12) 29 Ich will sie nicht auf ein Jahr ausstoßen vor dir, auf daß nicht das Land wüst werde und sich wilde Tiere wider dich mehren; 30 einzeln nacheinander will ich sie vor dir her ausstoßen, bis du wächsest und das Land besitzest. 31 Und will deine Grenze setzen von dem Schilfmeer bis an das Philistermeer und von der Wüste bis an den Strom. Denn ich will dir in deine Hand geben die Einwohner des Landes, daß du sie sollst ausstoßen vor dir her. (1. Mose 15.18) 32 Du sollst mit ihnen oder mit ihren Göttern keinen Bund machen; (2. Mose 34.12) (5. Mose 7.2) 33 sondern laß sie nicht wohnen in deinem Lande, daß sie dich nicht verführen wider mich. Denn wo du ihren Göttern dienst, wird dir's zum Fall geraten. (Richter 2.3)