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4. Mose - Kapitel 7

Weihegaben der Stammesfürsten zur Einweihung der Stiftshütte

1 Und da Mose die Wohnung aufgerichtet hatte und sie gesalbt und geheiligt allem ihrem Geräte, dazu auch den Altar mit allem seinem Geräte gesalbt und geheiligt, (2. Mose 40.9-10) 2 da opferten die Fürsten Israels, die Häupter waren in ihren Vaterhäusern; denn sie waren die Obersten unter den Stämmen und standen obenan unter denen, die gezählt waren. 3 Und sie brachten Opfer vor den HERRN, sechs bedeckte Wagen und zwölf Rinder, je einen Wagen für zwei Fürsten und einen Ochsen für einen, und brachten sie vor die Wohnung. 4 Und der HERR sprach zu Mose:
5 Nimm's von ihnen, daß es diene zum Dienst der Hütte des Stifts, und gib's den Leviten, einem jeglichen nach seinem Amt. 6 Da nahm Mose die Wagen und die Rinder und gab sie den Leviten. 7 Zwei Wagen und vier Rinder gab er den Kindern Gerson nach ihrem Amt; 8 und vier Wagen und acht Ochsen gab er den Kindern Merari nach ihrem Amt unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters; (2. Mose 38.21) (4. Mose 4.28) (4. Mose 4.33) 9 den Kinder Kahath aber gab er nichts, darum daß sie ein heiliges Amt auf sich hatten und auf ihren Achseln tragen mußten. 10 Und die Fürsten opferten zur Einweihung das Altars an dem Tage, da er gesalbt ward, und opferten ihre Gabe vor dem Altar. (2. Chronik 7.9)
11 Und der HERR sprach zu Mose: Laß einen jeglichen Fürsten an seinem Tage sein Opfer bringen zur Einweihung des Altars. (4. Mose 1.4) (4. Mose 2.3) 12 Am ersten Tage opferte seine Gabe Nahesson, der Sohn Amminadabs, des Stammes Juda.
13 Und seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silbern Schale siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 14 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 15 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 16 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 17 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Nahessons, des Sohnes Amminadabs. 18 Am zweiten Tage opferte Nathanael, der Sohn Zuars, der Fürst Isaschars.
19 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 20 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 21 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 22 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 23 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Nathanaels, des Sohnes Zuars. 24 Am dritten Tage der Fürst der Kinder Sebulon, Eliab, der Sohn Helons.
25 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 26 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 27 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 28 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 29 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Eliabs, des Sohnes Helons. 30 Am vierten Tage der Fürst der Kinder Ruben, Elizur, der Sohn Sedeurs.
31 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 32 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 33 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 34 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 35 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Elizurs, des Sohnes Sedeurs. 36 Am fünften Tage der Fürst der Kinder Simeon, Selumiel, der Sohn Zuri-Saddais.
37 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 38 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 39 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 40 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 41 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Selumiels, des Sohnes Zuri-Saddais. 42 Am sechsten Tage der Fürst der Kinder Gad, Eljasaph, der Sohn Deguels.
43 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 44 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 45 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 46 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 47 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Eljasaphs, des Sohnes Deguels. 48 Am siebenten Tage der Fürst der Kinder Ephraim, Elisama, der Sohn Ammihuds.
49 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 50 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 51 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 52 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 53 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Elisamas, des Sohnes Ammihuds. 54 Am achten Tage der Fürst der Kinder Manasses, Gamliel, der Sohn Pedazurs.
55 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 56 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 57 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 58 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 59 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Gamliels, des Sohnes Pedazurs. 60 Am neunten Tage der Fürst der Kinder Benjamin, Abidan, der Sohn des Gideoni.
61 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 62 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 63 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 64 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 65 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Abidans, des Sohn's Gideonis. 66 Am zehnten Tage der Fürst der Kinder Dan, Ahi-Eser, der Sohn Ammi-Saddais.
67 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 68 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 69 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 70 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 71 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Ahi-Esers, des Sohnes Ammi-Saddais. 72 Am elften Tage der Fürst der Kinder Asser, Pagiel, der Sohn Ochrans.
73 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 74 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 75 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 76 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 77 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Pagiels, des Sohnes Ochrans. 78 Am zwölften Tage der Fürst der Kinder Naphthali, Ahira, der Sohn Enans.
79 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 80 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 81 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 82 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 83 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Ahiras, des Sohnes Enans. 84 Das ist die Einweihung des Altars zur Zeit, da er gesalbt ward, dazu die Fürsten Israels opferten diese zwölf silbernen Schüsseln, zwölf silberne Schalen, zwölf goldene Löffel,
85 also daß je eine Schüssel hundertdreißig Lot Silber und je eine Schale siebzig Lot hatte, daß die Summe alles Silbers am Gefäß betrug zweitausendvierhundert Lot nach dem Lot des Heiligtums. 86 Und der zwölf goldenen Löffel voll Räuchwerk hatte je einer zehn Lot nach dem Lot des Heiligtums, daß die Summe Goldes an den Löffeln betrug hundertzwanzig Lot. 87 Die Summe der Rinder zum Brandopfer waren zwölf Farren, zwölf Widder, zwölf jahrige Lämmer samt ihrem Speisopfer und zwölf Ziegenböcke zum Sündopfer. 88 Und die Summe der Rinder zum Dankopfer war vierundzwanzig Farren, sechzig Widder, sechzig Böcke, sechzig jährige Lämmer. Das ist die Einweihung des Altars, da er gesalbt ward. 89 Und wenn Mose in die Hütte des Stifts ging, daß mit ihm geredet würde, so hörte er die Stimme mit ihm reden von dem Gnadenstuhl, der auf der Lade des Zeugnisses war, dort ward mit ihm geredet. (2. Mose 25.21-22) (1. Samuel 3.3)

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3. Mose - Kapitel 13

Gesetz vom Aussatz an Menschen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen. 5 Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 6 Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 7 Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen; 8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz. 9 Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden. 10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken; 13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein. 14 An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz. 16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen; 17 und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein. 18 Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt, 19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen. 21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel. 23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken, 25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung. (3. Mose 13.23) 29 Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt, 30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes. 31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen. 32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, 33 so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein. 34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift, 36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein. 37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken, 39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein. 40 Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein; 41 und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein. 42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist. 43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte. 45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4. Mose 5.3)

Gesetz vom Aussatz an Kleidern

47 Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen; 48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk; 49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen. 50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein. 51 Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden. 53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, 54 so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag. 57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist. 58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein. 59 Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.