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4. Mose - Kapitel 6

Das Gesetz über die Gottgeweihten

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib ein besonderes Gelübde tut, dem HERRN sich zu enthalten, (1. Samuel 1.11) 3 der soll sich Weins und starken Getränks enthalten; Weinessig oder Essig von starkem Getränk soll er auch nicht trinken, auch nichts, das aus Weinbeeren gemacht wird; er soll weder frische noch dürre Weinbeeren essen. (Lukas 1.15) 4 Solange solch ein Gelübde währt, soll er nichts essen, das man vom Weinstock macht, vom Weinkern bis zu den Hülsen. 5 Solange die Zeit solches seines Gelübdes währt, soll kein Schermesser über sein Haupt fahren, bis das die Zeit aus sei, die er dem HERRN gelobt hat; denn er ist heilig und soll das Haar auf seinem Haupt lassen frei wachsen. (Richter 13.5) 6 Die ganze Zeit über, die er dem HERRN gelobt hat, soll er zu keinem Toten gehen.
7 Er soll sich auch nicht verunreinigen an dem Tod seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn das Gelübde seines Gottes ist auf seinem Haupt. (3. Mose 21.11) 8 Die ganze Zeit seines Gelübdes soll er dem HERRN heilig sein. 9 Und wo jemand vor ihm unversehens plötzlich stirbt, da wird das Haupt seines Gelübdes verunreinigt; darum soll er sein Haupt scheren am Tage seiner Reinigung, das ist am siebenten Tage. (4. Mose 19.11) 10 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben bringen oder zwei junge Tauben zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7) 11 Und der Priester soll eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihn versöhnen, darum daß er sich an einem Toten versündigt hat, und also sein Haupt desselben Tages heiligen, 12 daß er dem HERRN die Zeit seines Gelübdes aushalte. Und soll ein jähriges Lamm bringen zum Schuldopfer. Aber die vorigen Tage sollen umsonst sein, darum daß sein Gelübde verunreinigt ist. 13 Dies ist das Gesetz des Gottgeweihten: wenn die Zeit seines Gelübdes aus ist, so soll man ihn bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
14 Und er soll bringen sein Opfer dem HERRN, ein jähriges Lamm ohne Fehl zum Brandopfer und ein jähriges Schaf ohne Fehl zum Sündopfer und einen Widder ohne Fehl zum Dankopfer 15 und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und ihre Speisopfer und Trankopfer. 16 Und der Priester soll's vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer machen. 17 Und den Widder soll er zum Dankopfer machen dem HERRN samt dem Korbe mit den ungesäuerten Brot; und soll auch sein Speisopfer und sein Trankopfer machen. 18 Und der Geweihte soll das Haupt seines Gelübdes scheren vor der Tür der Hütte des Stifts und soll das Haupthaar seines Gelübdes nehmen und aufs Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist. (Apostelgeschichte 18.18) 19 Und der Priester soll den gekochten Bug nehmen von dem Widder und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll's dem Geweihten auf sein Hände legen, nachdem er sein Gelübde abgeschoren hat, 20 und der Priester soll's vor dem HERRN weben. Das ist heilig dem Priester samt der Webebrust und der Hebeschulter. Darnach mag der Geweihte Wein trinken. (3. Mose 7.29) 21 Das ist das Gesetz des Gottgeweihten, der sein Opfer dem HERRN gelobt wegen seines Gelübdes, außer dem, was er sonst vermag; wie er gelobt hat, soll er tun nach dem Gesetz seines Gelübdes.

Der priesterliche Segen

22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Also sollt ihr sagen zu den Kindern Israel, wenn ihr sie segnet: (3. Mose 9.22-23) 24 Der HERR segne dich und behüte dich; (Psalm 121.1) 25 der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig; (Psalm 80.4) 26 der HERR hebe sein Angesicht über dich und gebe dir Frieden. (Psalm 69.17-18) 27 Denn ihr sollt meinen Namen auf die Kinder Israel legen, daß ich sie segne.

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Hesekiel - Kapitel 48

1 "Folgende Aufteilung ist für die einzelnen Stämme vorgesehen: Ganz im Norden liegt der Anteil des Stammes Dan. Die Grenze verläuft entlang dem Weg von Hetlon nach Hamat und Hazar-Enan. Das Gebiet von Damaskus bleibt dabei nördlich liegen. Dann verläuft die Grenze vom Osten wieder ganz nach Westen. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Darunter liegt der Anteil des Gebietes von Ascher, ein Streifen von Ost nach West, 3 darunter der von Naftali, 4 dann der von Manasse, 5 von Efraïm, 6 von Ruben 7 und von Juda. 8 An das Gebiet von Juda schließt sich nach Süden zu der zwölfeinhalb Kilometer breite Landstreifen von Ost nach West an, den ihr mir weihen sollt. Mitten darin liegt das Heiligtum. (Hesekiel 45.1) 9 Das mir geweihte Stück misst in Ost-West-Richtung zwölfeinhalb Kilometer und in Nord-Süd-Richtung zehn Kilometer. 10 Es soll den Priestern gehören; in seiner Mitte liegt ja das Heiligtum Jahwes. 11 Die Priester aus der Nachkommenschaft Zadoks, die sich nicht wie die Leviten von mir abwandten, als sich Israel von mir abwandte, sondern treu ihren Dienst versahen, (Hesekiel 44.15) 12 sollen eine Sonderweihgabe von diesem mir geweihten Land erhalten, ein höchst heiliges Stück Land neben dem Gebiet der Leviten. 13 Die Leviten haben daneben ein Gebiet von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite zur Verfügung. 14 Es darf nichts davon verkauft werden, denn es ist der Erstteil des Landes, der Jahwe gehört. 15 Der Streifen von zweieinhalb Kilometern Breite, der längs der zwölfeinhalb übrig bleibt, ist kein geweihtes Land. Er soll der Stadt als Wohngebiet und Weideland dienen. 16 Die Nordseite der Stadt ist 2.250 Meter lang, ebenso ihre Süd-, Ost- und Westseite, (Offenbarung 21.16) 17 und sie ist ringsherum von einem 125 Meter breiten Streifen Weideland umgeben. 18 Daran schließt sich nach Westen und Osten je ein fünf Kilometer langes Stück Land an, das an den geweihten Bezirk grenzt. Von seinem Ertrag sollen die, die in der Stadt arbeiten, leben. 19 Es sind Menschen aus allen Stämmen Israels, die dieses Land bebauen werden. 20 Die ganze Weihgabe zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt ist ein Quadrat von zwölfeinhalb Kilometern Seitenlänge. 21 Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte. (Hesekiel 45.7) 22 Der Grundbesitz der Leviten und der Stadt liegen mitten in dem Gebiet, das dem Fürsten gehört, und beide zusammen liegen zwischen den Gebieten Judas und Benjamins. 23 Nach Süden zu schließt sich also der Anteil des Gebiets von Benjamin an, ein Landstreifen in ganzer Breite von Ost nach West, 24 daneben der Anteil von Simeon, 25 der von Issachar, 26 Sebulon, 27 und Gad. 28 Die Südgrenze des Stammesgebietes von Gad fällt mit der Landesgrenze zusammen. Sie verläuft von Tamar bis zum Haderwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer. (Hesekiel 47.19) 29 Dieses Land sollt ihr den einzelnen Stämmen als Grundbesitz verlosen, das sind ihre Anteile, spricht Jahwe, der Herr." 30 "Die Stadt hat folgende Ausgänge: Auf der Nordseite - sie ist 2.250 Meter lang - 31 sind es drei Tore, das Ruben-, das Juda- und das Levi-Tor. Sie sind alle nach den Stämmen Israels benannt. (Offenbarung 21.12-13) 32 Auf der Ostseite befinden sich das Josef-, das Benjamin- und das Dan-Tor, 33 auf der Südseite das Simeon-, das Issachar- und das Sebulon-Tor 34 und auf der Westseite das Gad-, das Ascher- und das Naftali-Tor. 35 Der ganze Umfang der Stadt beträgt neun Kilometer. Ihr Name heißt künftig: 'Hier ist Jahwe'." (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)