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4. Mose - Kapitel 6

Das Gesetz über die Gottgeweihten

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib ein besonderes Gelübde tut, dem HERRN sich zu enthalten, (1. Samuel 1.11) 3 der soll sich Weins und starken Getränks enthalten; Weinessig oder Essig von starkem Getränk soll er auch nicht trinken, auch nichts, das aus Weinbeeren gemacht wird; er soll weder frische noch dürre Weinbeeren essen. (Lukas 1.15) 4 Solange solch ein Gelübde währt, soll er nichts essen, das man vom Weinstock macht, vom Weinkern bis zu den Hülsen. 5 Solange die Zeit solches seines Gelübdes währt, soll kein Schermesser über sein Haupt fahren, bis das die Zeit aus sei, die er dem HERRN gelobt hat; denn er ist heilig und soll das Haar auf seinem Haupt lassen frei wachsen. (Richter 13.5) 6 Die ganze Zeit über, die er dem HERRN gelobt hat, soll er zu keinem Toten gehen.
7 Er soll sich auch nicht verunreinigen an dem Tod seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn das Gelübde seines Gottes ist auf seinem Haupt. (3. Mose 21.11) 8 Die ganze Zeit seines Gelübdes soll er dem HERRN heilig sein. 9 Und wo jemand vor ihm unversehens plötzlich stirbt, da wird das Haupt seines Gelübdes verunreinigt; darum soll er sein Haupt scheren am Tage seiner Reinigung, das ist am siebenten Tage. (4. Mose 19.11) 10 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben bringen oder zwei junge Tauben zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7) 11 Und der Priester soll eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihn versöhnen, darum daß er sich an einem Toten versündigt hat, und also sein Haupt desselben Tages heiligen, 12 daß er dem HERRN die Zeit seines Gelübdes aushalte. Und soll ein jähriges Lamm bringen zum Schuldopfer. Aber die vorigen Tage sollen umsonst sein, darum daß sein Gelübde verunreinigt ist. 13 Dies ist das Gesetz des Gottgeweihten: wenn die Zeit seines Gelübdes aus ist, so soll man ihn bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
14 Und er soll bringen sein Opfer dem HERRN, ein jähriges Lamm ohne Fehl zum Brandopfer und ein jähriges Schaf ohne Fehl zum Sündopfer und einen Widder ohne Fehl zum Dankopfer 15 und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und ihre Speisopfer und Trankopfer. 16 Und der Priester soll's vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer machen. 17 Und den Widder soll er zum Dankopfer machen dem HERRN samt dem Korbe mit den ungesäuerten Brot; und soll auch sein Speisopfer und sein Trankopfer machen. 18 Und der Geweihte soll das Haupt seines Gelübdes scheren vor der Tür der Hütte des Stifts und soll das Haupthaar seines Gelübdes nehmen und aufs Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist. (Apostelgeschichte 18.18) 19 Und der Priester soll den gekochten Bug nehmen von dem Widder und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll's dem Geweihten auf sein Hände legen, nachdem er sein Gelübde abgeschoren hat, 20 und der Priester soll's vor dem HERRN weben. Das ist heilig dem Priester samt der Webebrust und der Hebeschulter. Darnach mag der Geweihte Wein trinken. (3. Mose 7.29) 21 Das ist das Gesetz des Gottgeweihten, der sein Opfer dem HERRN gelobt wegen seines Gelübdes, außer dem, was er sonst vermag; wie er gelobt hat, soll er tun nach dem Gesetz seines Gelübdes.

Der priesterliche Segen

22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Also sollt ihr sagen zu den Kindern Israel, wenn ihr sie segnet: (3. Mose 9.22-23) 24 Der HERR segne dich und behüte dich; (Psalm 121.1) 25 der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig; (Psalm 80.4) 26 der HERR hebe sein Angesicht über dich und gebe dir Frieden. (Psalm 69.17-18) 27 Denn ihr sollt meinen Namen auf die Kinder Israel legen, daß ich sie segne.

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Josua - Kapitel 17

Erbteil des halben Stammes Manasse

1 Und das Los kam heraus für den Stamm Manasse, denn er war der Erstgeborene Josephs - für Makir, den Erstgeborenen Manasses, den Vater Gileads; da er ein Kriegsmann war, so wurden ihm Gilead und Basan zuteil. (4. Mose 26.29) (Josua 13.31) 2 Und es kam heraus für die übrigen Söhne Manasses, nach ihren Geschlechtern: für die Söhne Abiesers und für die Söhne Heleks und für die Söhne Asriels und für die Söhne Sichems und für die Söhne Hephers und für die Söhne Schemidas; das waren die Kinder Manasses, des Sohnes Josephs, die Männlichen, nach ihren Geschlechtern. 3 Und Zelophchad, der Sohn Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Makirs, des Sohnes Manasses, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter; und dies sind die Namen seiner Töchter: Machla und Noa, Chogla, Milka und Tirza. (4. Mose 26.33) (4. Mose 27.1) 4 Und sie traten herzu vor Eleasar, den Priester, und vor Josua, den Sohn Nuns, und vor die Fürsten, und sprachen: Jehova hat Mose geboten, uns ein Erbteil unter unseren Brüdern zu geben. Und er gab ihnen, nach dem Befehle Jehovas, ein Erbteil unter den Brüdern ihres Vaters. 5 Und so fielen dem Manasse zehn Anteile zu, außer dem Lande Gilead und Basan, das jenseit des Jordan liegt; 6 denn die Töchter Manasses erhielten ein Erbteil unter seinen Söhnen. Das Land Gilead aber wurde den übrigen Söhnen Manasses zuteil. 7 Und die Grenze Manasses war von Aser nach Mikmethath, das vor Sichem liegt; und die Grenze ging nach rechts zu den Bewohnern von En-Tappuach hin. 8 Dem Manasse gehörte das Land Tappuach; aber Tappuach, an der Grenze Manasses, gehörte den Kindern Ephraim. 9 Und die Grenze stieg hinab nach dem Bache Kana, südlich vom Bache. Diese Städte gehörten Ephraim inmitten der Städte Manasses. Und das Gebiet Manasses war nördlich vom Bache, und sein Ausgang war nach dem Meere hin. (Josua 16.9) 10 Gegen Süden gehörte es dem Ephraim, und gegen Norden dem Manasse; und das Meer war seine Grenze. Und gegen Norden stießen sie an Aser, und gegen Osten an Issaschar. 11 Und Manasse erhielt in Issaschar und in Aser: Beth-Schean und seine Tochterstädte, und Jibleam und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Dor und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Dor und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Taanak und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Megiddo und seine Tochterstädte: das Dreihügelgebiet. - (Richter 1.27) (1. Samuel 28.7) 12 Aber die Kinder Manasse vermochten diese Städte nicht in Besitz zu nehmen, und die Kanaaniter wollten in diesem Lande bleiben. (Josua 15.63) 13 Und es geschah, als die Kinder Israel erstarkten, da machten sie die Kanaaniter fronpflichtig; aber sie trieben sie keineswegs aus. (Josua 16.10) 14 Und die Kinder Joseph redeten zu Josua und sprachen: Warum hast du mir nur ein Los und eine Meßschnur als Erbteil gegeben, da ich doch ein zahlreiches Volk bin, soweit Jehova mich bis jetzt gesegnet hat? 15 Und Josua sprach zu ihnen: Wenn du ein zahlreiches Volk bist, so ziehe in den Wald hinauf und haue dir daselbst aus in dem Lande der Perisiter und der Rephaim, wenn dir das Gebirge Ephraim zu enge ist. 16 Und die Kinder Joseph sprachen: Das Gebirge reicht für uns nicht aus, und bei allen Kanaanitern, die im Tallande wohnen, sind eiserne Wagen: bei denen, die in Beth-Schean und seinen Tochterstädten, und bei denen, die im Tale Jisreel wohnen. 17 Da sprach Josua zum Hause Joseph, zu Ephraim und zu Manasse, und sagte: Du bist ein zahlreiches Volk und hast eine große Kraft; nicht ein Los sollst du haben, 18 sondern das Gebirge soll dir zuteil werden. Da es ein Wald ist, so haue ihn aus, und seine Ausläufer sollen dir gehören; denn du wirst die Kanaaniter austreiben, wenn sie auch eiserne Wagen haben, und wenn sie auch stark sind.