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4. Mose - Kapitel 6

Das Gesetz über die Gottgeweihten

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib ein besonderes Gelübde tut, dem HERRN sich zu enthalten, (1. Samuel 1.11) 3 der soll sich Weins und starken Getränks enthalten; Weinessig oder Essig von starkem Getränk soll er auch nicht trinken, auch nichts, das aus Weinbeeren gemacht wird; er soll weder frische noch dürre Weinbeeren essen. (Lukas 1.15) 4 Solange solch ein Gelübde währt, soll er nichts essen, das man vom Weinstock macht, vom Weinkern bis zu den Hülsen. 5 Solange die Zeit solches seines Gelübdes währt, soll kein Schermesser über sein Haupt fahren, bis das die Zeit aus sei, die er dem HERRN gelobt hat; denn er ist heilig und soll das Haar auf seinem Haupt lassen frei wachsen. (Richter 13.5) 6 Die ganze Zeit über, die er dem HERRN gelobt hat, soll er zu keinem Toten gehen.
7 Er soll sich auch nicht verunreinigen an dem Tod seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn das Gelübde seines Gottes ist auf seinem Haupt. (3. Mose 21.11) 8 Die ganze Zeit seines Gelübdes soll er dem HERRN heilig sein. 9 Und wo jemand vor ihm unversehens plötzlich stirbt, da wird das Haupt seines Gelübdes verunreinigt; darum soll er sein Haupt scheren am Tage seiner Reinigung, das ist am siebenten Tage. (4. Mose 19.11) 10 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben bringen oder zwei junge Tauben zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7) 11 Und der Priester soll eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihn versöhnen, darum daß er sich an einem Toten versündigt hat, und also sein Haupt desselben Tages heiligen, 12 daß er dem HERRN die Zeit seines Gelübdes aushalte. Und soll ein jähriges Lamm bringen zum Schuldopfer. Aber die vorigen Tage sollen umsonst sein, darum daß sein Gelübde verunreinigt ist. 13 Dies ist das Gesetz des Gottgeweihten: wenn die Zeit seines Gelübdes aus ist, so soll man ihn bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
14 Und er soll bringen sein Opfer dem HERRN, ein jähriges Lamm ohne Fehl zum Brandopfer und ein jähriges Schaf ohne Fehl zum Sündopfer und einen Widder ohne Fehl zum Dankopfer 15 und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und ihre Speisopfer und Trankopfer. 16 Und der Priester soll's vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer machen. 17 Und den Widder soll er zum Dankopfer machen dem HERRN samt dem Korbe mit den ungesäuerten Brot; und soll auch sein Speisopfer und sein Trankopfer machen. 18 Und der Geweihte soll das Haupt seines Gelübdes scheren vor der Tür der Hütte des Stifts und soll das Haupthaar seines Gelübdes nehmen und aufs Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist. (Apostelgeschichte 18.18) 19 Und der Priester soll den gekochten Bug nehmen von dem Widder und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll's dem Geweihten auf sein Hände legen, nachdem er sein Gelübde abgeschoren hat, 20 und der Priester soll's vor dem HERRN weben. Das ist heilig dem Priester samt der Webebrust und der Hebeschulter. Darnach mag der Geweihte Wein trinken. (3. Mose 7.29) 21 Das ist das Gesetz des Gottgeweihten, der sein Opfer dem HERRN gelobt wegen seines Gelübdes, außer dem, was er sonst vermag; wie er gelobt hat, soll er tun nach dem Gesetz seines Gelübdes.

Der priesterliche Segen

22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Also sollt ihr sagen zu den Kindern Israel, wenn ihr sie segnet: (3. Mose 9.22-23) 24 Der HERR segne dich und behüte dich; (Psalm 121.1) 25 der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig; (Psalm 80.4) 26 der HERR hebe sein Angesicht über dich und gebe dir Frieden. (Psalm 69.17-18) 27 Denn ihr sollt meinen Namen auf die Kinder Israel legen, daß ich sie segne.

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5. Mose - Kapitel 26

Verordnungen über Erstlingsfrüchte und Zehnten

1 Und es soll geschehen, wenn du in das Land kommst, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und du besitzest es und wohnst darin, 2 so sollst du von den Erstlingen aller Frucht des Erdbodens nehmen, die du von deinem Lande einbringen wirst, das Jehova, dein Gott, dir gibt, und sollst sie in einen Korb legen und an den Ort gehen, welchen Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen; (2. Mose 23.19) (2. Mose 34.26) (3. Mose 2.14) 3 und du sollst zu dem Priester kommen, der in jenen Tagen sein wird, und zu ihm sagen: Ich tue heute Jehova, deinem Gott, kund, daß ich in das Land gekommen bin, welches Jehova unseren Vätern geschworen hat, uns zu geben. 4 Und der Priester soll den Korb von deiner Hand nehmen und ihn vor den Altar Jehovas, deines Gottes, niedersetzen. 5 Und du sollst vor Jehova, deinem Gott, anheben und sprechen: Ein umherirrender Aramäer war mein Vater; und er zog nach Ägypten hinab und hielt sich daselbst auf als ein geringes Häuflein; und er wurde daselbst zu einer großen, starken und zahlreichen Nation. (1. Mose 46.5) 6 Und die Ägypter mißhandelten uns und bedrückten uns und legten uns einen harten Dienst auf. 7 Da schrieen wir zu Jehova, dem Gott unserer Väter; und Jehova hörte unsere Stimme und sah unser Elend und unsere Mühsal und unseren Druck. 8 Und Jehova führte uns aus Ägypten heraus mit starker Hand und mit ausgestrecktem Arm und mit großem Schrecken, und mit Zeichen und mit Wundern; 9 und er brachte uns an diesen Ort und gab uns dieses Land, ein Land, das von Milch und Honig fließt. 10 Und nun siehe, ich habe die Erstlinge der Frucht des Landes gebracht, das du, Jehova, mir gegeben hast. - Und du sollst sie vor Jehova, deinem Gott, niederlegen und anbeten vor Jehova, deinem Gott; 11 und du sollst dich freuen all des Guten, das Jehova, dein Gott, dir und deinem Hause gegeben hat, du und der Levit und der Fremdling, der in deiner Mitte ist. (5. Mose 16.11) (5. Mose 16.14) 12 Wenn du fertig bist mit dem Abtragen alles Zehnten deines Ertrages im dritten Jahre, dem Jahre des Zehnten, und du ihn dem Leviten, dem Fremdling, der Waise und der Witwe gegeben hast, damit sie in deinen Toren essen und sich sättigen: (5. Mose 14.27-29) 13 so sollst du vor Jehova, deinem Gott, sprechen: Ich habe das Heilige aus dem Hause weggeschafft und habe es auch dem Leviten und dem Fremdling, der Waise und der Witwe gegeben, nach all deinem Gebot, das du mir geboten hast; ich habe deine Gebote nicht übertreten noch vergessen. 14 Ich habe nicht davon gegessen in meiner Trauer, und habe nicht davon weggeschafft als ein Unreiner, und habe nicht davon für einen Toten gegeben; ich habe der Stimme Jehovas, meines Gottes, gehorcht, ich habe getan nach allem, was du mir geboten hast. 15 Blicke hernieder von deiner heiligen Wohnung, vom Himmel, und segne dein Volk Israel, und das Land, das du uns gegeben, wie du unseren Vätern geschworen hast, ein Land, das von Milch und Honig fließt!

Pflichten und Rechte Israels

16 An diesem Tage gebietet dir Jehova, dein Gott, diese Satzungen und Rechte zu tun: so beobachte und tue sie mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele. 17 Du hast heute dem Jehova sagen lassen, daß er dein Gott sein soll, und daß du auf seinen Wegen wandeln und seine Satzungen und seine Gebote und seine Rechte beobachten und seiner Stimme gehorchen willst. 18 Und Jehova hat dir heute sagen lassen, daß du ihm ein Eigentumsvolk sein sollst, so wie er zu dir geredet hat, und daß du alle seine Gebote beobachten sollst; 19 und daß er dich zur höchsten über alle Nationen machen will, die er gemacht hat, zum Ruhm und zum Namen und zum Schmuck; und daß du Jehova, deinem Gott, ein heiliges Volk sein sollst, so wie er geredet hat. (5. Mose 4.6) (5. Mose 28.1)