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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

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Nehemia - Kapitel 2

1 Es war im 20. Regierungsjahr des Königs Artaxerxes, im April. Als der Wein gebracht wurde, füllte ich den Becher und reichte ihn dem König. Der König hatte mich in seiner Gegenwart noch nie traurig gesehen, 2 deshalb fragte er mich: "Warum siehst du so bedrückt aus? Du bist doch nicht etwa krank? Nein, dich belastet etwas anderes." Ich erschrak heftig 3 und antwortete: "Der König möge ewig leben! Wie könnte ich froh sein, wenn die Stadt, in der meine Vorfahren begraben liegen, ein Trümmerhaufen ist und ihre Tore verbrannt sind?" 4 Der König sagte: "Und was ist deine Bitte?" Da betete ich zu Gott im Himmel 5 und erwiderte dem König: "Wenn der König es für gut hält und wenn du mir, deinem Sklaven, vertraust, dann sende mich doch nach Judäa in die Stadt, in der meine Vorfahren begraben liegen. Ich möchte die Stadt wieder aufbauen!" 6 Der König fragte mich - die Königin saß übrigens neben ihm: "Wie lange würde deine Reise dauern? Wann würdest du wieder zurück sein?" Ich nannte ihm eine Zeit. Der König war einverstanden und wollte mich ziehen lassen. 7 Ich sagte noch zu ihm: "Wenn es dem König recht ist, gebe man mir Briefe an die Statthalter der Westeuphrat-Provinz mit, damit sie mich nach Judäa durchreisen lassen, 8 und einen Brief an Asaf, den Verwalter der königlichen Wälder, damit er mir Bauholz für die Tore der Tempelburg liefert, für die Stadtmauer und für das Haus, in dem ich wohnen werde." Der König gewährte mir alles, weil die gütige Hand meines Gottes über mir war. 9 So kam ich zu den Statthaltern der Westeuphrat-Provinz und überreichte ihnen die Briefe des Königs, der mir übrigens eine Reitertruppe mitgegeben hatte. 10 Der Horoniter Sanballat und der Ammoniter Tobija, sein Beauftragter, gerieten in heftigen Zorn, als sie merkten, dass da ein Mensch gekommen war, der sich für das Wohl der Israeliten einsetzte. 11 Als ich in Jerusalem angekommen war und drei Tage dort zugebracht hatte, 12 machte ich mich nachts mit einigen wenigen Männern auf. Nur ich hatte ein Reittier dabei. Bis dahin hatte ich noch keinem Menschen gesagt, was Gott mir ins Herz gegeben hatte, für Jerusalem zu tun. 13 So ritt ich bei Nacht durch das Taltor in Richtung Drachenquelle bis zum Misttor. Ich untersuchte die niedergerissene Mauer und die vom Feuer vernichteten Tore. 14 Dann zog ich zum Quellentor hinüber und zum Königsteich. Als dort für mein Tier kein Durchkommen mehr war, (Nehemia 3.15) 15 stieg ich bei Nacht zu Fuß die Schlucht hinauf und untersuchte die Mauer. Dann kehrte ich um und kam durch das Taltor wieder zurück. 16 Die Vorsteher wussten nicht, wohin ich gegangen war und was ich tun wollte. Denn bis dahin hatte ich keinem Juden etwas von meinem Vorhaben erzählt, weder den Priestern noch den Vornehmen, weder den Vorstehern noch den übrigen, die an dem Werk mitarbeiten sollten. 17 Jetzt aber sagte ich zu ihnen: "Ihr seht das Elend, in dem wir uns befinden. Jerusalem liegt in Trümmern und seine Tore sind verbrannt. Kommt, lasst uns die Mauer wieder aufbauen, damit wir nicht länger dem Spott der Leute preisgegeben sind!" 18 Ich erzählte ihnen, wie Gottes gütige Hand über mir gewesen war und was der König mir gewährt hatte. Da sagten sie: "Gut, machen wir uns ans Werk! Bauen wir!" Und sie ermutigten sich gegenseitig, dieses gute Werk zu beginnen. 19 Als der Horoniter Sanballat, der Ammoniter Tobija, sein Beauftragter, und der Araber Geschem davon hörten, lachten sie uns aus und spotteten: "Da habt ihr euch ja einiges vorgenommen! Gegen den König wollt ihr euch auflehnen?" 20 Ich ließ ihnen antworten: "Der Gott des Himmels wird es uns gelingen lassen. Und wir, seine Sklaven, werden ans Werk gehen und bauen. Euch jedoch geht Jerusalem nichts an. Ihr habt hier weder Grundbesitz noch Anspruch noch irgendein historisches Recht an der Stadt." (Epheser 2.12)